Beschlussvorlage - 08/SVV/0931

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die nachfolgend genannten doppelten Straßennamen in den Ortsteilen Marquardt und Satzkorn sollen umbenannt werden in:

 

     Ortsteil                       Alt                                                Neu

 

1. Marquardt                    Fahrländer Chaussee                  Fahrländer Allee1

2. Marquardt                    Schwarzer Weg                           Zum Bahnübergang2

 

3. Satzkorn                      Bergstraße                                   Satzkorner Bergstraße

4. Satzkorn                      Ringstraße                                   Satzkorner Ringstraße

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

1) – bezogen auf den Alleencharakter dieser Straße

2) – bezogen auf die Wegeführung zum Bahnübergang in Marquardt

 

Die Umbenennung der doppelten Straßennamen in den Ortsteilen Marquardt und Satzkorn ist notwendig, da durch die Gemeindegebietsreform mehrere Doppelungen von Straßennamen im gleichen Postleitzahlengebiet aufraten. Durch diese Doppelungen ist die Ordnungsfunktion der Straßennamen nicht mehr ausreichend gewahrt, da es u.a. zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen etc. kommen kann.

 

Der Kulturausschuss stimmte in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 der Umbenennung dieser 4 Straßen einstimmig zu.

 

Die restlichen umzubenennenden Straßen befinden sich auf dem ehem. Kasernengelände im Ortsteil Fahrland/Krampnitz. Da hier gegenwärtig Planungen zur Entwicklung dieses Geländes stattfinden, wurde die Umbenennung der doppelten Straßennamen in diesem Gebiet vorerst zurückgestellt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Umbenennungen werden ca. 2.640,00 EUR betragen.

 

Ortsteil             Neuer Straßenname       Kosten

Marquardt        Fahrländer Allee             ca.    240,00 EUR       (1 Standort)

Marquardt        Zum Bahnübergang        ca.    480,00 EUR       (2 Standorte)

Satzkorn          Satzkorner Bergstraße    ca. 1.200,00 EUR       (5 Standorte)

Satzkorn          Satzkorner Ringstraße    ca.    720,00 EUR       (3 Standorte)

 

Gesamt: ca. 2.640,00 EUR (11 Standorte)

 

Diese Mittel werden aus der Kostenstellen-Nr. (Unterprodukt Nr.) 5410004 finanziert, welche der Instandhaltung der Straßenbeschilderung bzw. -beleuchtung dient.

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