Beschlussvorlage - 08/SVV/1015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

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Erläuterung

                                                                                                                                    Anlage 1

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

 

- Anlage 1:                   Kurzeinführung (2 Seiten)

 

- Anlage 2:                  Auswertung der während der  Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen  Stellungnahmen (2 Seiten)

 

- Anlage 3:                  Begründung (32 Seiten), Planzeichnung

 

Zusammenfassung der Auswertung und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 5.12.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ im Teilbereich Rosa-Luxemburg-Straße 13-14 in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB zu ändern (DS 07/SVV/0908).

 

Gegenstand der 9. Änderung des Bebauungsplanes sind  die Verschiebung der Baugrenzen zwecks Freihaltung der für die Wiederherstellung des historischen Senkgartens vorgesehenen Flächen unter Beibehaltung der Maßstäblichkeit und der Gestaltungsgrundsätze des gesamten Bebauungsplanbereichs der Villenkolonie.

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Zur 9. Änderung des Bebauungsplans wurde der Öffentlichkeit im Juli 2008 Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer Auslegung gegeben. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung erfolgte im Zeitraum vom 9.7. bis 11.8.2008.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine schriftlichen Stellungnahmen abgegeben.

 

Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bereiche der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam gingen von allen Beteiligten je eine, vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum (BLDAM) zwei Stellungnahmen ein, die bis auf die Abteilung Bodendenkmalpflege des BLDAM keine Hinweise, Bedenken bzw. Einwendungen beinhalteten.

In der Begründung zur Planänderung wird ein Verhaltenshinweis beim Auffinden von Bodendenkmalen aufgenommen.

 

Im Ergebnis führte die Auswertung der Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu keiner Änderung der Planung.

 

Stellungnahmen der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung

 

Mit Schreiben vom 10.07.2008 wurden die Bereiche Umwelt und Natur, Grünflächen, Verkehrsanlagen und Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Entwurf der 9. Änderung aufgefordert und über dessen öffentliche Auslegung unterrichtet.

 

Zusammenfassung des Auswertungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, zur Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange und der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung

 

Entsprechend der Auswertung der Verwaltung sind aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung erforderlich.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Auswertungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, so dass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet.

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Anlagen

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