Beschlussvorlage - 08/SVV/1021
Grunddaten
- Betreff:
-
Präzisierung der Ziele des Bebauungsplanverfahrens Nr. 25-1 "Hegemeisterweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.12.2008
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28.01.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.01.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Für
den Teilbereich 1 des
Bebauungsplans Nr. 25 „Eigenheimsiedlung Ravensbergweg“ werden die Ziele
zum Bebauungsplan Nr. 25-1 „Hegemeisterweg“ präzisiert und das Verfahren wird wieder aufgenommen (s.
Anlage 1).
2.
Das
Verfahren ist mit der Priorität 1Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- und Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe
Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf 15.000 € belaufen.
Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit
entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto
5110400.5431569 bereitgestellt werden. Der Aufwand wird voraussichtlich in den Jahren 2009 bis 2010
anfallen.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des
Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die
hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht
durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden aufgrund der im
Aufstellungsbeschluss vorgesehenen Planungsziele (Sicherung städtebaulicher
Qualitäten) ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden können und sollen
daher verwaltungsintern erbracht werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Genauere
Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten
werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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177,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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