Anfrage - 08/SVV/1104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In mehreren von mir besuchten Grundschulen gibt es Klagen der Lehrer über die in diesem Schuljahr festgelegte Neuerung, dass die Garderobe der Kinder aus Brandschutzgründen im Unterrichtsraum unterzubringen ist. Wegen der notwendigen Höhe, besser Tiefe, der Kleiderhaken hängen die Sachen meist über den Heizkörpern, was im Winter zu geringerer Wärmeleistung, bei feuchten Kleidungsstücken aber auch zur Verschlechterung der Belüftung führt. Bei der hohen Klassenfrequenz an Schülern geht zudem Raum verloren.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie kann dem Widerspruch Abhilfe geschaffen werden, dass der Brandschutz anordnet, die Garderobe der Schulkinder in den Unterrichtsräumen unterzubringen, dies aber die Hygiene eigentlich nicht gestattet?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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