Anfrage - 01/SVV/0942
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzögerung des Haushalts 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, Fraktion der PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.12.2001
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Beschlussvorschlag
Auf
Nachfrage hat der Oberbürgermeister bestätigt, daß der Zeitplan für die
Behandlung des Haushaltsplans für 2002 das Auswahlverfahren für die Besetzung
der Stelle des Finanzbeigeordneten gebunden werden soll. Der ursprüngliche
Zeitrahmen, der eine Beschlussfassung zum Haushalt in einer Sondersitzung am
19.12.2001 vorsah, wird damit erheblich überschritten. Gemäß § 78 Absatz 4 der
Gemeindeordnung ist die Stadt jedoch verpflichtet, bis Ende November des
laufenden Jahres den beschlossenen Haushalt für das Folgejahr der
Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeindeordnung schreibt also eine
zügige Erarbeitung und Vorlage des Haushaltsplanes vor, die unter den
beschriebenen Umständen nicht gegeben ist.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wie
vereinbart sich eine durch die vorherige Wahl des Finanzbeigeordneten
verzögerte Beschlussfassung zum Haushalt 2002 mit der Vorschrift des § 78 Abs.
4 der Gemeindeordnung?
gez. Dr.
Hans-Jürgen Scharfenberg