Mitteilungsvorlage - 08/SVV/1093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Einführung einer einheitlichen Schmutzwasser- und Fäkalgebühr

 

Der Antragsteller hat die Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, ob die Schutzwassergebühr von zurzeit 3,22 €/m³ zuzüglich Grundgebühr und die Fäkalgebühr von 8,92 €/m³ gleichgestellt werden kann.

 

Die Einführung einer einheitlichen Schmutzwasser- und Fäkalgebühr ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich möglich. Dies bedarf allerdings einer sorgfältigen Prüfung, ob die – nicht geringen - Anforderungen für die Einführung einer Einheitsgebühr in Potsdam gegeben sind.

 

Am 06. Dezember 2007 beschloss die Landeshauptstadt Potsdam die Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt (Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung) die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist. Die Gebührenkalkulation, die der Ermittlung der Schmutzwasser- und Fäkalgebühr zugrunde liegt, geht von folgenden Rahmenbedingungen aus:

 

1. Die dezentrale Abwasserentsorgung erfolgt im Wesentlichen in den Ortsteilen Uetz-Paaren und Sacrow und bei Grundstücken, die außerhalb der geschlossenen Ortslage liegen, insbesondere Erholungsgrundstücke und Kleingärten.

 

 

2. Gebührenmaßstab ist beim Schmutzwasser der Frischwassermaßstab, bei den Fäkalgebühren die tatsächlich abgefahrene Menge. Für eine Einführung einer einheitlichen Gebühr bedarf es eines einheitlichen Gebührenmaßstabes, sprich des Frischwassermaßstabes. Hier ist zu prüfen, ob im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam die Einführung des Frischwassermaßstabs (auch) für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung zulässig ist. Dies dürfte maßgeblich wohl davon abhängen, ob die abflusslosen Gruben im Stadtgebiet tatsächlich nahezu abflusslos sind und somit die Annahme, die dem Frischwassermaßstab zugrunde liegt, zutrifft, dass die Menge des bezogenen Trinkwassers in etwa identisch ist mit der Menge des vom Grundstück der Abwasserentsorgungsanlage zugeführten Abwassermenge

(vgl. etwa hierzu Düwel, in: Becker/Benedens/Deppe/Düwel/Kluge/Liedtke/Schmidt, KAG Brandenburg, Stand: August 2008, § 6 Rdnr. 976 unter Bezugnahme auf OVG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 30.4.2004 .- 2 B 239/03).

Dies zu ermitteln und später auch durchzusetzen, erfordert, auch bei Erholungsgrundstücken und Kleingärten für jede Parzelle Wasserzähler sowie Gartenwasserzähler nachzurüsten. Dies ist mit einem erheblichen Aufwand für die Nutzer im Verhältnis zu den Jahresgebühren verbunden.

 

Die vollständige Überprüfung der Sammelgruben auf Dichtheit im gesamten Stadtgebiet von Potsdam wird bis Ende 2009 im Wesentlichen abgeschlossen werden können.

 

 

3. Die dezentrale Abwasserentsorgung erfolgt im Stadtgebiet überwiegend über abflusslose Sammelgruben aber auch über Kleinkläranlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Einheitsgebühr im Schmutzwasserbereich nur dann möglich ist, wenn auch eine einheitliche Gebühr für die Entsorgung abflussloser Gruben (dort Fäkalwasser) und von Kleinkläranlagen (dort Klärschlamm) zulässig wäre. Auch dies bedarf einer sorgfältigen (Daten-)Erhebung im Vorfeld. Die Datenerhebung erfolgt ebenfalls bis Ende 2009.

 

 

Dabei geht es zum einen darum zu ermitteln, in welchem Umfang (quantitativ) Klärschlämme zu entsorgen sind. Und nach der Rechtsprechung in anderen Bundesländern geht es daneben um die Frage, ob bei einer vergleichsweise angestellten Kostenrechnung und Gebührenbemessung die Gebühren für die zentrale und die dezentrale Entsorgung bei Kleinkläranlagen nur geringfügig voneinander abweichen. (so etwa OVG Münster, Urt. vom 18.3.1996 – 9 A 384/93 – NVwZ-RR 1997, 652, vgl. auch ausführlich Kluge in: Becker/Benedens/Deppe/Düwel/Kluge/Liedtke/Schmidt, KAG Brandenburg, Stand: August 2008, § 6 Rdnr. 718). Aufgrund der erheblichen Abweichung der Schutzwassergebühr von zurzeit 3,22 €/m³ zuzüglich Grundgebühr und der Fäkalgebühr von 8,92 €/m³ bestehen erhebliche rechtliche Bedenken die Landeshauptstadt Potsdam betreffend, eine einheitliche Gebühr einzuführen.

 

 

4. In der zentralen Schmutzwasserentsorgung wird neben einer Mengengebühr auch eine Grundgebühr erhoben. Bei der Fäkalentsorgung ist dies bislang nicht der Fall. Bei einer Einführung auch hier einer Einheitsgebühr müsste auch im dezentralen Bereich eine Grundgebühr eingeführt werden, soweit die überhaupt zulässig wäre.

 

 

5. Nach einer ersten überschlägigen Schätzung würde die Einführung einer einheitlichen Schmutzwasser- und Fäkalgebühr zu einer Steigerung der (bisher für die zentrale Entsorgung erhobenen) Schmutzwassergebühr in Potsdam auf Basis der Kalkulation 2008 um etwa 4 Cent pro Kubikmeter führen.

 

 

 

Fazit:

Aus den genannten Gründen müssen zunächst, bevor eine auch rechtlich belastbare Aussage dazu getroffen werden kann, ob eine Einheitsgebühr in Potsdam eingeführt werden kann, verschiedene Parameter insbesondere bezüglich der Dichtheit der Gruben und des Kostenvergleiches Entsorgung Klärschlamm sowie Fäkalwasser ermittelt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Einführung einer einheitlichen Gebühr aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein wird.

 

Über das Ergebnis wird die Verwaltung die Stadtverordnetenversammlung im November 2009 informieren.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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