Beschlussvorlage - 09/SVV/0024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ ist gemäß § 2 Abs.1  BauGB i.V.m. § 13 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe Anlage 1).

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ bleibt unverändert bestehen.

 

  1. Das Änderungsverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2)  und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 2).
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Erläuterung

Begründung:

 

Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ in einem vereinfachten Verfahren.

Der räumliche Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans wird durch die Änderungen nicht berührt.

 

Der räumliche Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:

im Norden:                        nördliche Abgrenzung des Wissenschaftsparks Albert Einstein zum Wald

im Osten:                        Albert-Einstein-Straße

im Süden:                        südliche Abgrenzung zum Wissenschaftspark Albert Einstein

im Westen:                        Wald

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,8 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Bestehende Situation

Das Plangebiet ist ein Teilbereich des Wissenschaftsparks Albert Einstein auf dem Telegrafenberg. Der im Januar 1994 in Kraft getretene Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ bildete die baurechtliche Grundlage für die Errichtung der Institutsgebäude des heutigen Helmholtz-Zentrums Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum-GFZ .

Der Wissenschaftspark wird von der Albert-Einstein-Straße erschlossen. 

Das Plangebiet liegt in der weiteren Schutzzone (TWSZ III) des Wasserwerkes Leipziger Straße und im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“.

Der in Neuaufstellung befindliche Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam (Entwurf Stand 05.03.2008) stellt die Fläche als Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil, Zweckbindung Hochschule und Forschung, dar.

 

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Die Forschungstätigkeit des auf dem Gebiet der Geowissenschaften international anerkannten und global agierenden Helmholtz-Zentrums Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum-GFZ erfordert eine bauliche Vergrößerung des kammartig strukturierten Gebäudekomplexes, um den am Standort Potsdam tätigen Mitarbeitern ihren Aufgaben gerecht angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu können und die beengte Raumsituation zu verbessern.

 

Planungsziele

Das Änderungsverfahren beinhaltet im wesentlichen die Vergrößerung von Baufeldern und geringfügige Änderungen von Gebäudehöhen bestehender Bauten. In den Grenzen des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam" sollen im Bereich von zwei Gebäudeteilen (Gebäude E und F) Erweiterungen von zweimal 15m x 15m nach Norden hin vorgenommen werden. Davon liegen nur Teile der Erweiterungsflächen außerhalb der im bestehenden Vorhaben- und Erschließungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen.

Die Anbauten sollen die gleiche Höhe erhalten wie die bestehenden Baukörper und sich optisch anpassen. Eventuell wird es notwendig sein, die Gebäude E und F unterirdisch mit einer Technikzentrale zu verbinden. Darüber hinaus soll eine bestehende Dachterrasse auf einer Fläche von 80 m² im Stil der Bestandsbauten überbaut werden, um somit den Speisesaal zu vergrößern. Darüber hinaus sind 20 zusätzliche PKW-Stellplätze geplant.

 

Zur Herstellung des Baurechts für die geplanten An- und Aufbauten ist die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans eine Voraussetzung.

 

Begründung zur Wahl des Änderungsverfahrens nach § 13 BauGB

Das Änderungsverfahren ist auf die Nachverdichtung des Wissenschaftsparks im Bereich des bestehenden Gebäudeensembles ausgerichtet. Die Grundzüge der Planung, festgesetzt im rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplan, werden durch die beabsichtigten Änderungen nicht berührt.

Die beabsichtigten Änderungen stellen kein Vorhaben dar, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr.7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht.

 

Gesetzliche Voraussetzungen zur Durchführung des Änderungsverfahrens

Die gesetzlichen Grundlagen für die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB liegen vor. Die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar.

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316).

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planänderungsverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2010 zu rechnen.

 

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

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Anlagen

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