Beschlussvorlage - 09/SVV/0029

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Absatz 2 Buchstabe c Gesellschaftsvertrag der PRO POTSDAM GmbH fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion DIE LINKE:                             Herrn Dr. sc. Lothar Schröter

 

                                                                 Herrn Ingo Korne

 

- über die Fraktion SPD:                                              Herrn Harald Kümmel

 

- über die Fraktion CDU/ANW:                                    Herrn Horst Heinzel

 

  - über die Fraktion FDP/Familienpartei:                        Herrn Björn Teuteberg

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der PRO POTSDAM GmbH.

 

Gemäß § 8 Absatz 2 Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus neun Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a)      als Vorsitzender der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder ein von ihm zu entsendendes Mitglied, das den Vorsitz führt,

 

b)      drei von der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, ausgewählte Mitglieder, von denen je ein Mitglied Volljurist ist bzw. über Berufserfahrung im Bankwesen bzw. Stadtplanung und Wohnungswirtschaft verfügt und

 

c)      fünf von der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder, für deren Benennung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind.

 

 

Die Amtszeit des am 27.11.2003 konstituierten Aufsichtsrates der PRO POTSDAM GmbH endete am 31.08.2008. Der amtierende Aufsichtsrat behält gemäß § 8 Absatz 2 Satz 6 Gesellschaftsvertrag seine Funktion bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates.

 

Unter Zugrundelegung des § 41 Absatz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ergibt sich für die fünf nach § 8 Absatz 2 Buchstabe c Gesellschaftsvertrag von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GmbH zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

2 Sitze für die Fraktion DIE LINKE

 

1 Sitz für die Fraktion SPD

 

1 Sitz für die Fraktion CDU/ANW

 

1 Sitz für die Fraktion FDP/Familienpartei

(nach Einigung zwischen den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Familienpartei gemäß § 41 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).

 

 

II. Rechtsgrundlage

 

Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Hinweis

Bei dem in § 8 Absatz 2 Buchstabe c Gesellschaftsvertrag als Benennung (von Mitgliedern) bezeichneten Begriff handelt es sich unter Berücksichtigung der einschlägigen kommunalrechtlichen Bestimmungen um eine Bestellung.

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Absatz 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die fünf gemäß § 8 Absatz 2 Buchstabe c Gesellschaftsvertrag in den Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GmbH zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...