Anfrage - 09/SVV/0020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit vielen Jahren nutzen Friedhofsbesucher den seitlichen Eingang des Neuen Friedhofs, der über die Drevesstraße und eine asphaltierte Straße (Garagenzufahrt) per Auto erreichbar ist.

Keinerlei Hinweis- oder Verbotsschilder schränken diese Nutzung ein.

Am 16.11.2008, dem Volkstrauertag, erhob die Untere Forstbehörde, Oberförsterei Potsdam, an dieser Stelle erstmals Verwarnungsgeld in Höhe von 30 € wegen der Ordnungswidrigkeit.

„Unberechtigtes Abstellen von Fahrzeugen im Wald.“ Bis heute blieb der schriftliche Widerspruch der betroffenen Bürger sowohl vom Amt für Forstwirtschaft Belzig, Untere Forstbehörde, Oberförsterei Potsdam, als auch von der Stadtverwaltung, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, unbeantwortet.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Möglichkeiten gibt es, das reguläre Parken am Seiteneingang einzurichten?

 

 

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Erläuterung

 

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