Beschlussvorlage - 09/SVV/0052
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
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28.01.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Zweite Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Abfallentsorgung der
Landeshauptstadt Potsdam (2. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung) gemäß
Wortlaut der beiliegenden Anlage.
- Die Stadtverordnetenversammlung
nimmt zur Kenntnis, dass sich vor dem Hintergrund der vollständigen
Auflösung der Rückstellungen aus Abfallgebühren in Höhe von 4.094.595,54 €
für das Jahr 2009 die Abfallmengengebühr um 31 %, die Abfallgrundgebühr
für Personen um 29,5 % und die für Gewerbebetriebe um 28,6 % verringert
und ab dem Jahr 2010 mit Preissteigerungen zwischen 40 und 70 % in den
einzelnen Gebührensätzen zu rechnen ist.
Erläuterung
Begründung:
Die Gebühren für die öffentliche Einrichtung
Abfallentsorgung müssen gemäß § 6 Kommunal-abgabengesetz des Landes Brandenburg
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch
Art. 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006, kostendeckend kalkuliert werden.
Dem Kostendeckungsprinzip
folgend, ergeben sich aus veränderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in
den Gebührensätzen. Daneben sind Kostenüberdeckungen aus Vorjahren zu
berücksichtigen. Dies macht eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung für
das Jahr 2009 erforderlich.
Der Bestand
der „Sonderrücklage Abfallgebühren“ war zum 31.12.2006 mit 1.324.644,47 €
ausgewiesen. Im Rahmen einer überörtlichen Prüfung durch das Kommunale
Prüfungsamt (KPA) wurde festgestellt, dass die Stadt die ab dem Jahr 2004
gebildete „Sonderrücklage Abfallgebühren“ um 3.551,1 Tsd € zu niedrig
ausgewiesen haben soll. Die durch das KPA ermittelten Abweichungen wurden durch
die Verwaltung geprüft und es erfolgte eine Korrektur dahingehend, dass die
tatsächliche Differenz in Höhe von 3.545.890,34 € im Zuge der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 korrigiert und in die Bilanzposition
„Rückstellung für Überdeckung aus Abfallgebühren“ eingestellt wurde.
Die erst nach Ablauf der Ausgleichsfrist durch das Kommunale Prüfungsamt (KPA) festgestellten Kostenüberdeckungen sollen nunmehr komplett im Jahr 2009 aufgelöst werden. Aus diesem Grunde wird eine neue Abfallgebührenkalkulation vorgelegt.
Entsprechend der o.g.
Auflösung innerhalb eines Jahres stellt sich die Bilanzposition „Rückstellung
für Überdeckung aus Abfallgebühren“, unter Berücksichtigung der aktuellen
Zuführungen, wie folgt dar:
Rückstellungen
aus Abfallgebühren per 01.01.2007 (Eröffnungsbilanz LHP) 4.870.534,81
€
Zuführung
Rückstellung aus Überdeckung BAB 2007
1.109.557,79
€
Inanspruchnahme
Rückstellung für Abfallgebührenkalkulation 2007 - 844.900,00 €
Gesamtrückstellung
per 31.12.2007
5.135.192,60
€
Inanspruchnahme
Rückstellung für Abfallgebührenkalkulation 2008 (HH-Ansatz)
- 1.040.597,06 €
Verbleibende
Rückstellung per 18.12.2008 4.094.595,54
€
In
Abfallgebührenkalkulation 2009 zu berücksichtigen 4.094.595,54
€
Verbleibende
„Altrückstellungen Abfallgebühren“
0,00 €
Die o.g. Rückstellung wurde im Verhältnis 70 : 30 der Mengen- und Grundgebühr gegengerechnet, was dem Verhältnis der kalkulierten Gebühreneinnahme entspricht.
Die für die Grundgebühr zu berücksichtigenden Rückstellungen in Höhe von 30 % werden wiederum zu 80 % den personenbezogenen Grundgebühren und zu 20 % den gewerbebezogenen Grundgebühren zugeordnet. Dieses Verhältnis entspricht der Kostenzuordnung bei der Ermittlung der Gebühren, da die Kosten entsprechend der Inanspruchnahme der über die Grundgebühren gedeckten Leistungen (z.B. Sperrmüllentsorgung) zugeordnet werden.
Aus der vollständigen Auflösung der Rückstellungen aus Abfallgebühren in Höhe von 4.094.595,54 € ergeben sich für das Jahr 2009 folgende Gebührenänderungen:
Die Abfallmengengebühr für das Jahr 2009 verringert sich um 31 %. Die Abfallgrundgebühr für Personen verringert sich um 29,5 % und die für Gewerbebetriebe um 28,6 %.
Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich daher die nachfolgend dargestellten Gebührenveränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Gebührensätze |
2008 |
2009 |
Grundgebühr je Person |
19,48 € |
13,74 € |
Grundgebühr je EGW (Gewerbe) |
11,20 € |
8,00 € |
Mengengebühr je Liter |
0,018674282 €/l |
0,012882406 €/l |
Zu den
Auswirkungen dieser Gebührenveränderungen sind nachfolgend zwei Beispiele
dargestellt.
Beispiel 1:
2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2008 |
Jahr 2009 |
Grundgebühr |
38,96 € |
27,48 € |
Mengengebühr |
29,28 € |
20,07 € |
Jahresgebühr |
68,24 € |
47,55 € |
Gebührenminderung um 30,3 %
Beispiel 2:
Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2008
|
Jahr 2009
|
Grundgebühr |
112,00 € |
80,00 € |
Mengengebühr |
58,55 € |
40,41 € |
Jahresgebühr |
170,55 € |
120,41 € |
Gebührenminderung um ca. 29,4 %
Eine Darstellung der Änderung aller Gebührensätze für das Jahr 2009 ist als Anlage beigefügt.
Da die Auflösung der Rückstellungen aus Abfallgebühren nunmehr komplett im Jahr 2009 erfolgt, ist ab dem Jahr 2010 mit Preissteigerungen zwischen 40 und 70 % in den einzelnen Gebührensätzen zu rechnen.
Neben der Änderung der Gebührensätze erfolgte eine redaktionelle Anpassung in § 6 Abs. 4.
alt |
neu |
(4) Verändern sich die Bemessungsgrundlagen, insbesondere
die Anzahl der dem Grundstück zuzurechnenden Personen bzw.
Einwohner-gleichwerte, die Anzahl der Parzellen in Kleingartenanlagen, die
Anzahl der Erholungs-gärten auf Erholungsgrundstücken oder die Anzahl, Größe
oder der Entleerungsrhythmus der auf dem Grundstück aufgestellten
Abfall-behälter bzw. Pressmüllcontainer während des Kalenderjahres, wird die
Gebühr neu festgesetzt. Die Stadt behält sich Kontrollen hinsichtlich der
Veränderung der Anzahl der Personen bzw. Einwohnergleichwerte je Grundstück
vor. Veränderungen die sich aus der Antragstellung des Anschlusspflichtigen
bzw. aus Kontrollfeststellungen ergeben, werden ab dem 01. des auf die Veränderung
folgenden Kalendermonats berücksichtigt. Für jeden Monat, für den die Grund-
und Mengengebühr zu entrichten ist, ist ein Zwölftel der jeweiligen
Jahresgebühr zu entrichten. Zuviel gezahlte Gebühren werden erstattet. |
(4) Verändern
sich die Bemessungsgrundlagen, insbesondere die Anzahl der dem Grundstück
zuzurechnenden Personen bzw. Einwohner-gleichwerte, die Anzahl der Parzellen
in Kleingartenanlagen, die Anzahl der Erholungs-gärten auf
Erholungsgrundstücken oder die Anzahl, Größe oder der Entleerungsrhythmus der
auf dem Grundstück aufgestellten Abfall-behälter bzw. Pressmüllcontainer
während des Kalenderjahres, wird die Gebühr neu festgesetzt. Die Stadt behält
sich Kontrollen hinsichtlich der Veränderung der Anzahl der Personen bzw.
Einwohnergleichwerte je Grundstück vor. Veränderungen die sich aus der
Antragstellung des Anschlusspflichtigen bzw. aus Kontrollfeststellungen
ergeben, werden ab dem 01. des auf die Antragstellung/Kontrollfeststellung
folgenden Kalendermonats berücksichtigt. Für jeden Monat, für den die Grund-
und Mengengebühr zu entrichten ist, ist ein Zwölftel der jeweiligen
Jahresgebühr zu entrichten. Zuviel gezahlte Gebühren werden erstattet. |
Die Grundstückseigentümer sind zur Anzeige der Änderung von Grundlagendaten verpflichtet. Der Stadt angezeigte Änderungen werden ab dem 1. des Folgemonats berücksichtigt. Die ursprüngliche Formulierung spiegelte dies nicht eindeutig wieder, weshalb eine redaktionelle Anpassung erfolgte.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Abfallgebühren sind gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu kalkulieren. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung (Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahren sind in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2009 (Anlagen 1 und 2) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die Überdeckung aus dem BAB 2007 in Höhe von 1.109.557,79 € sowie die komplette Auflösung „Altrückstellung Abfallgebühren aus Vorjahren“ in Höhe von 2.985.037,75 €.
Voraussichtliche
Aufwendungen gem. Plan-BAB 2009
12.157.000,00 €
abzgl.
Auflösung Rückstellungen aus Abfallgebühren
-
Überdeckung aus Abfallgebühren 2007
-1.109.557,79 €
- aus
„Altrückstellungen Abfallgebühren aus Vorjahren“
-2.985.037,75 €
Gesamtaufwand
8.062.404,46 €
abzgl.
Deponie Golm (nicht gebührenansatzfähig)
-28.549,96 €
Voraussichtliche
Aufwendungen (gebührenansatzfähig)
8.033.854,50 €
Diese
Aufwendungen werden wie folgt gedeckt:
Voraussichtliche
Erträge aus Gebühren gem. Kalkulation
7.934.039,10 €
Sonstige
Erträge gem. Plan-BAB 2009
97.900,00 €
Voraussichtliche
Erträge
8.031.939,10 €
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich insofern, dass die geringeren Erträge aus Gebühren für das Haushaltsjahr 2009 gegenüber dem Jahr 2008 durch geringere Aufwendungen, durch Anrechnung der Überdeckung 2007 sowie durch Komplettauflösung der „Altrückstellung Abfallgebühren aus Vorjahren“ finanziert werden (Kostendeckungsprinzip) müssen. Die Differenz zwischen den dargestellten Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 1.915,40 € ergibt sich aus Abrundungen in der Kalkulation, da die Gebühr in den einzelnen Gebührentatbeständen abzurunden ist, weil keine Überdeckung geplant werden darf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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