Antrag - 09/SVV/0081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Gesprächen mit den in Potsdam tätigen Anbietern von Schulessen darauf hinzuwirken, dass die unternehmerische Organisation der Belieferung so gestaltet wird, dass die erhöhte Umsatzsteuerpflicht für die Schulessensausgabe vermieden wird. Wenn sich dabei keine an den Interessen der Schüler und Eltern orientierte Lösung ergeben sollte, muss eine Neuausschreibung der Leistung geprüft werden. Darüber soll im März der Stadtverordnetenversammlung berichtet werden.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 16. Oktober 2008 die Obersten Finanzbehörden der Länder darauf hingewiesen, dass „verzehrfertig zubereitete Speisen (…) sowohl im Rahmen einer ggfs. ermäßigt besteuerten Lieferung als auch im Rahmen einer nicht ermäßigt besteuerten sonstigen Lieferung abgegeben werden“ können. Nach Angaben der Stadtverwaltung sind derzeit 29 Einrichtungen in Potsdam durch einen nicht ermäßigten Umsatzsteuersatz betroffen.    

 

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