Anfrage - 09/SVV/0021
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehrwertsteuer für Trinkwasseranschlüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Rietz, Fraktion CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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28.01.2009
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Beschlussvorschlag
Im Zusammenhang mit Widersprüchen zur Kostenerstattung für
Trinkwasserhausanschlüsse ergaben die Recherchen, dass laut einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes vom 03.04.2008 (Az.: EUWID 15/2008) für die
Herstellung der Trinkwasserhausanschlüsse nur ein MwSt-Satz von 7% anzusetzen
ist, abgerechnet wurden 19%. Durch die Stadtverwaltung wurde dazu erklärt, dass
dieses Urteil noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Widersprüche der
seien aber diesbezüglich nicht erforderlich, da nach entsprechender Klärung der
Rechtslage die zu viel erhobene MwSt auch so erstattet werde.
Mit Datum vom 08.10.2008 (Az.: VR 61/03) hat der
Bundesfinanzhof entschieden, dass das Verlegen von Trinkwasserhausanschlüssen
nur mit dem ermäßigtem MwSt-Satz von 7% zu berechnen ist.
Ich frage den Oberbürgermeister, wie das Urteil (Az.: VR 61/03) des Bundesfinanzhofs in
Potsdam umgesetzt wird, d.h. wann die zuviel eingeforderte MwSt den
Grundstückseigentümern erstattet wird?
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34 kB
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