Beschlussvorlage - 01/SVV/0798

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam  

 

 

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Erläuterung

Gemäß § 106 Brandenburgisches Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die Schulbezirke durch Satzung zu bestimmen.

 

Derzeit ist die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 31.01.2000 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam 2/2000 S. 2 ff und 3/2000 S. 6 ff) gültig.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  am 01.12.1999 (DS 00/0783/1) wurde der Schulbezirk für die Primarstufe der Goethe-Schule (21/31) zum Schuljahr 2000/2001 aufgelöst.

 

Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2001 (DS 01/0395) wurde die im Schulentwicklungspaln 1999-2005 vorgesehene Schließung der Primarstufe der Goethe-Schule  aufgehoben.

 

Infolge dieser Beschlussfassung muss der Schulbezirk für die Primarstufe der Goethe-Schule  wieder bestimmt werden.

 

Die Anlage der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung wurde unter Berücksichtigung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2001 überarbeitet. Die Schulbezirke im Wohngebiet Babelsberg (16, 21/31, 33) werden in ihren Grenzen entsprechend der Anlage der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 18.01.1999 festgelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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