Beschlussvorlage - 01/SVV/0821

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79 "Heinrich-von-Kleist-Straße" wird gebilligt.

 

2.

Der Bebauungsplanes Nr. 79 "Heinrich-von-Kleist-Straße" wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.      

 

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Erläuterung

 

Der Bebauungsplan Nr. 79 "Heinrich-von-Kleist-Straße" umfaßt eine Fläche von ca. 8,1 ha und befindet sich zum überwiegenden Teil innerhalb des förmlich festgesetzten Entwicklungsbereiches Babelsberg (veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.04.1996). Lediglich der Block westlich der Heinrich-von-Kleist-Straße und nördlich der Dieselstraße liegt im förmlich festgelegten "Sanierungsgebiet Babelsberg-Süd".

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.05.1998 gefasst. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2000 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geändert. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden im Juni 2000 durchgeführt.

 

Ziele der Planung sind die Entwicklung von Gewerbe- und Mischgebietsflächen auf teilweise bereits bestehenden Gewerbeflächen im südlichen Teil des Geltungsbereiches sowie auf bisherigen Kleingartenflächen, die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Herstellung einer leistungsfähigen öffentlichen Erschließung die eine Verbindung vom Horstweg zur Walter-Klausch-Straße mit Anschluß an die Nuthestraße schafft, die Sicherung und Arrondierung der im nördlichen Teil des Geltungsbereiches vorhandenen Wohnbebauung sowie die Herstellung einer zusammen-hängenden Grünverbindung vom Horstweg zur Planstraße B.

 

Durch die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen in den Plan eingearbeitet. Auf die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel im südlichen Teil des Geltungsbereiches wurde verzichtet, stattdessen wird diese Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen. Um eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen und um eine vorhandene und zur Erhaltung vorgesehene Kleingartenparzelle zu sichern, wird am westlichen Rand des Geltungsbereiches ein ca. 5 m breiter Streifen als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen. Des weiteren wurden die Zulässigkeit von Werbeanlagen eingeschränkt, die Festsetzungen zum Immissionsschutz erweitert, im allgemeinen Wohngebiet eine Festsetzung zur Dachform eingefügt und die textliche Beschreibung des Geltungsbereiches überarbeitet.

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn Ämter die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzen und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellen.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.

 

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