Beschlussvorlage - 01/SVV/0821
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 79 Heinrich-von-Kleist-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Koppehele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.11.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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22.11.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2001
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Beschlussvorschlag
1.
Das
Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung
gemäß § 3 Abs.1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79
"Heinrich-von-Kleist-Straße" wird gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplanes Nr. 79 "Heinrich-von-Kleist-Straße" wird gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Erläuterung
Der Bebauungsplan Nr. 79
"Heinrich-von-Kleist-Straße" umfaßt eine Fläche von ca. 8,1 ha und
befindet sich zum überwiegenden Teil innerhalb des förmlich festgesetzten
Entwicklungsbereiches Babelsberg (veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.04.1996).
Lediglich der Block westlich der Heinrich-von-Kleist-Straße und nördlich der
Dieselstraße liegt im förmlich festgelegten "Sanierungsgebiet
Babelsberg-Süd".
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch
die Stadtverordnetenversammlung am 06.05.1998 gefasst. Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2000 wurde der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes geändert. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wurden im Juni 2000 durchgeführt.
Ziele der Planung sind die Entwicklung von Gewerbe- und
Mischgebietsflächen auf teilweise bereits bestehenden Gewerbeflächen im
südlichen Teil des Geltungsbereiches sowie auf bisherigen Kleingartenflächen,
die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Herstellung einer
leistungsfähigen öffentlichen Erschließung die eine Verbindung vom Horstweg zur
Walter-Klausch-Straße mit Anschluß an die Nuthestraße schafft, die Sicherung
und Arrondierung der im nördlichen Teil des Geltungsbereiches vorhandenen
Wohnbebauung sowie die Herstellung einer zusammen-hängenden Grünverbindung vom
Horstweg zur Planstraße B.
Durch die
vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen in den Plan
eingearbeitet. Auf die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen
Einzelhandel im südlichen Teil des Geltungsbereiches wurde verzichtet,
stattdessen wird diese Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen. Um eine Anpassung
an die örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen und um eine vorhandene und zur
Erhaltung vorgesehene Kleingartenparzelle zu sichern, wird am westlichen Rand
des Geltungsbereiches ein ca. 5 m breiter Streifen als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen.
Des weiteren wurden die Zulässigkeit von Werbeanlagen eingeschränkt, die
Festsetzungen zum Immissionsschutz erweitert, im allgemeinen Wohngebiet eine
Festsetzung zur Dachform eingefügt und die textliche Beschreibung des
Geltungsbereiches überarbeitet.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare
Kosten können dann entstehen, wenn Ämter die durch den Bebauungsplan
geschaffenen Baurechte ausnutzen und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in
den Haushalt der Stadt Potsdam einstellen.
Die
Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen
Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.