Antrag - 09/SVV/0120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Diskussion des Haushaltes 2009 und nach Klärung der Förderbedingungen in die Stadtverordnetenversammlung eine Änderungsliste der Verwaltung einzubringen, die die Maßnahmen der Landeshauptstadt Potsdam zur Umsetzung der Konjunkturpakete der Bundesregierung für die Landeshauptstadt Potsdam präzisiert. Sollte dies bis zur Beschlussfassung über den Haushalt nicht möglich sein, ist dies umgehend im Wege einer Nachtragshaushaltssatzung zu realisieren.
  2. Der Wirtschaftsplan des KIS ist ebenfalls an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Zur Sicherung notwendiger Eigenmittelanteile ist der Wirtschaftsplan des KIS schnellstmöglich zu beschließen und ggf. über einen Nachtrag diesbezüglich zu aktualisieren. Auch die mittelfristige Finanzplanung ist anzupassen.
  3. Wenn Maßnahmen, die bereits im Investitionsplan der LHP (z.B. Kita- und Schulsanierung) geplant waren, durch Mittel aus dem Konjunkturprogramm kompensiert werden, so ist sicher zu stellen, dass die dadurch freiwerdenden Mittel unter Beachtung der bestehenden Prioritätenliste im selben Investitionszeitraum für zusätzliche Projekte genutzt werden, die bisher nicht Teil des Investitionsplans sind. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sollen eine hohe Priorität haben. Dazu gehören:

-          die zügigere Sanierung der Sporthallen

-          der behinderten gerechte Umbau der Bürgerhäuser

-          die Sicherung soziokultureller Zentren

-          Lärmminderungsmaßnahmen

-          sächliche Ausstattung von Schulen und Kitas.

 

  1. Durch Bund und Land zugelassene Erleichterungen im Vergaberecht sind zu prüfen und interne Dienstvorschriften der LHP entsprechend anzupassen. Der Stadtverordnetenversammlung sind bis Anfang Oktober 2009 sämtliche über die neuen Vergaberegelungen erteilten Aufträge samt Auftragnehmer stichpunktartig in einem Vergabebericht vorzulegen, damit die Transparenz des Verfahrens zumindest im Nachgang gewährleistet ist. Bei Vergaben sollten möglichst regionale Betriebe berücksichtigt und bei Bauinvestitionen in erster Linie brandenburgische Materialien verwendet werden.
  2. Um die notwendigen planungstechnischen Voraussetzungen für die beschleunigte Umsetzung von Bauprojekten zu realisieren, soll gemäß der im Konjunkturpaket II geplanten Vereinfachung des Vergaberechts für Dienst- und Lieferleistungen geprüft werden, wie die freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung von Planungsleistungen zur Stabilisierung regionaler Planungsbüros genutzt werden kann.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit der Geschäftsleitung des Klinikums Ernst von Bergmann zu prüfen, ob und wie Mittel aus dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur von Krankenhäusern zu einer Beschleunigung der baulichen Sanierung des Klinikums genutzt werden können. Ein Bericht dazu ist der StVV im April 2009 zu geben.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Ziel der Bundesregierung ist es, durch neue, also zusätzliche Investitionen der öffentlichen Hand in die Infrastruktur die Konjunktur in Deutschland zu beleben. Für diese Maßnahmen stellt der Bund mit einem kommunalen Investitionsprogramm 10 Milliarden für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung. Erwartungshaltung des Bundes ist es, dass mindestens die Hälfte des Volumens 2009 wirksam wird. Dazu bedarf es vieler Vorarbeiten und einer Abstimmung der Maßnahmen mit der Stadtverordnetenversammlung. Hierfür soll dieser Antrag die Voraussetzungen schaffen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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