Beschlussvorlage - 09/SVV/0035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 20 „Am Obelisk“ der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 14 BauGB (gemäß Anlage 2).

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Erläuterung

Begründung 

 

Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 20 „Am Obelisk“

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 „Am Obelisk“ bekräftigt und diesen zugleich unter Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs und Konkretisierung der Planungsziele neu beschlossen (DS 08/SVV/0059). Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan beabsichtigt die Flächen, die die Hauptsichtbeziehungen von der Hauptallee des Parks Sanssouci sowie aus dem Dreikönigstor bilden von hochbaulichen Maßnahmen freizuhalten. Weiterhin wird im Bebauungsplan die Rekonstruktion der ehemaligen Villa Persius verfolgt.

 

Die Einleitung einer Veränderungssperre ist erforderlich, um den aktuell vorliegenden baulichen Absichten der Eigentümer der betroffenen Fläche (Bauvorbescheidsantrag) entgegen zu wirken und die beabsichtigten Planungsziele im Bebauungsplan zu sichern.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern die Stadtverordnetenversammlung den Vorschlag der Verwaltung bestätigt, kann die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 20 „Am Obelisk“ beschlossen werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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