Antrag - 01/SVV/0869

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen jährlichen Kulturförderplan (analog Jugendförderplan) für die Landeshauptstadt Potsdam zu erstellen.

Im ersten Teil des Planes sollten die Ergebnisse des jeweils letzten Jahres aller Kultureinrichtungen (öffentliche und freie Träger) dargestellt werden.

Der zweite Teil sollte Aussagen zu den mittelfristigen Finanzausgaben und Einnahmen der Institutionen machen.

Der Förderplan ist im Zusammenhang mit der Haushaltsverabschiedung einzubringen und zu beschließen. Erstmalig kam das Instrument für die Haushaltsplanung 2003 eingesetzt werden.

 

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Erläuterung

Der Kulturentwicklungsplan der Stadt Potsdam wird derzeit überarbeitet. Im Frühjahr 2002 soll die Vorlage in die Ausschüsse kommen. Eine jährliche Fortschreibung des Planes wäre mit dem Kulturförderplan gegeben, da dieser ergebnisorientiert auch inhaltlich abrechnet und gleichzeitig finanzpolitische Aussagen für eine mittelfristige Planung vornimmt. Zusätzlich könnte den Kulturträgern hiermit Planungssicherheit für mindestens drei Jahre gegeben werden. Die Stadt muß sich von einer Kulturplanung über das HSK verabschieden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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