Beschlussvorlage - 01/SVV/0892
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2000 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung der Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Hartmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2001
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Beschlussvorschlag
1.
Nach dem
abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 des
EigenbetriebesStadtbeleuchtung und der Feststellung durch den Oberbürgermeister
am 15. August 2001 wird dieser
beschlossen.
2.
Der
Jahresgewinn in Höhe von 2.414,89 DM wird zur Einstellung in die Rücklagen
verwendet.
3.
Der
Werkleitung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung, vertreten durch den
Werkleiter, Herrn Hans-Joachim Schwanke und den stellvertretenden Werkleiter,
Herrn Norbert Schultz, wird für
das Wirtschaftsjahr 2000 Entlastung erteilt.
Erläuterung
Entsprechend
§ 35 Abs. 2 Ziff. 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) in
Verbindung mit § 27 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) ist der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss und die
Erteilung der Entlastung für die Werkleitung erforderlich.
Der
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zum 31.12.2000 wurde von
der DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft im Auftrag des Landesrechnungshofes
Brandenburg geprüft und mit nachfolgendem Bestätigungsvermerk versehen
(Auszug, vollständiger Text s. Anlage):
"Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Potsdam
(Eigenbetrieb der kreisfreien Stadt Potsdam) zum 31.12.2000 unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Eigenbetriebes und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Die
wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich insoweit nachteilig entwickelt, als
das Betriebsergebnis wiederholt negativ war, davon im gewerblichen Bereich
deutlich negativ. Sollte die negative Branchenkonjunktur fortdauern, ist der
Bestand des Eigenbetriebes aus eigenen finanziellen Mitteln gefährdet."
Der
vollständige Jahresabschlußbericht liegt im Bereich Beteiligungssteuerung vor.
Entsprechend
§ 27 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung auch über die
Gewinnverwendung.
Es
wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 2.414,89 DM zur Einstellung in
die Rücklagen zu verwenden.
Eine
Abführung eines Teilbetrages des Jahresüberschusses an den städtischen Haushalt
- wie bis 1999 praktiziert - ist nicht möglich.
Anlagen: