Beschlussvorlage - 01/SVV/0892

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2000 des EigenbetriebesStadtbeleuchtung und der Feststellung durch den Oberbürgermeister am 15. August 2001 wird  dieser beschlossen. 

 

2.

Der Jahresgewinn in Höhe von 2.414,89 DM wird zur Einstellung in die Rücklagen verwendet. 

 

3.

Der Werkleitung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung, vertreten durch den Werkleiter, Herrn Hans-Joachim Schwanke und den stellvertretenden Werkleiter, Herrn Norbert Schultz, wird  für das Wirtschaftsjahr 2000 Entlastung erteilt.             

 

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Erläuterung

Entsprechend § 35 Abs. 2 Ziff. 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) in Verbindung mit § 27 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss und die Erteilung der Entlastung für die Werkleitung erforderlich.

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung zum 31.12.2000 wurde von der DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft im Auftrag des Landesrechnungshofes Brandenburg geprüft und mit nachfolgendem Bestätigungsvermerk versehen (Auszug, vollständiger Text s. Anlage):

 

"Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss der Stadtbeleuchtung Potsdam (Eigenbetrieb der kreisfreien Stadt Potsdam) zum 31.12.2000 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich insoweit nachteilig entwickelt, als das Betriebsergebnis wiederholt negativ war, davon im gewerblichen Bereich deutlich negativ. Sollte die negative Branchenkonjunktur fortdauern, ist der Bestand des Eigenbetriebes aus eigenen finanziellen Mitteln gefährdet."

 

Der vollständige Jahresabschlußbericht liegt im Bereich Beteiligungssteuerung vor.

 

 

Entsprechend § 27 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung auch über die Gewinnverwendung.

Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 2.414,89 DM zur Einstellung in die Rücklagen zu verwenden.

 

Eine Abführung eines Teilbetrages des Jahresüberschusses an den städtischen Haushalt - wie bis 1999 praktiziert - ist nicht möglich.

 

 

 

Anlagen:

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 Nein

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