Antrag - 09/SVV/0009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam setzt sich für die Einführung eines eigenständigen Regelsatzes für Kinder aus ALG II – Bedarfsgemeinschaften ein.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Auffassung gegenüber dem Bund und dem Land zu vertreten und durch geeignete Maßnahmen für diese Veränderung zu werben.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Die Bedarfsgemeinschaft ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung eine sozialpolitische Fehlkonstruktion, weil sie dem Anspruch, das Existenzminimum von Kindern eigenständig und unabhängig vom Familieneinkommen abzusichern, nicht gerecht wird und darüber hinaus ignoriert, dass Kinder eine eigenständige Bevölkerungsgruppe mit einem eigenständigen Anspruch auf einen Anteil an den gesellschaftlichen Ressourcen sind.

 

Ziel aller demokratischen Kräfte muss die Einführung einer individuellen und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung als eigenständiges soziales Sicherungssystem für alle in der Bundesrepublik lebenden Kinder sein. Kinder unter 18 Jahren sind nicht mehr als Teil von Bedarfsgemeinschaften für den Bezug von Regelleistungen nach dem SGB II zu behandeln.

 

 

Loading...