Beschlussvorlage - 09/SVV/0024
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 "Geoforschungszentrum Potsdam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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10.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe Anlage 1).
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ bleibt unverändert bestehen.
- Das Änderungsverfahren ist mit
der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen
(siehe Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Aufstellungsbeschluss
zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2
„Geoforschungszentrum Potsdam“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ in einem vereinfachten Verfahren.
Der räumliche Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans wird durch die Änderungen nicht berührt.
Der räumliche Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
im Norden: nördliche Abgrenzung des Wissenschaftsparks Albert Einstein zum Wald
im Osten: Albert-Einstein-Straße
im Süden: südliche Abgrenzung zum Wissenschaftspark Albert Einstein
im Westen: Wald
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,8 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende
Situation
Das Plangebiet ist ein Teilbereich des Wissenschaftsparks Albert Einstein auf dem Telegrafenberg. Der im Januar 1994 in Kraft getretene Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ bildete die baurechtliche Grundlage für die Errichtung der Institutsgebäude des heutigen Helmholtz-Zentrums Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum-GFZ .
Der Wissenschaftspark wird von der Albert-Einstein-Straße erschlossen.
Das Plangebiet liegt in der weiteren Schutzzone (TWSZ III) des Wasserwerkes Leipziger Straße und im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“.
Der in Neuaufstellung befindliche Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam (Entwurf Stand 05.03.2008) stellt die Fläche als Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil, Zweckbindung Hochschule und Forschung, dar.
Planungsanlass
und Erforderlichkeit der Planung
Die Forschungstätigkeit des auf dem Gebiet der Geowissenschaften international anerkannten und global agierenden Helmholtz-Zentrums Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum-GFZ erfordert eine bauliche Vergrößerung des kammartig strukturierten Gebäudekomplexes, um den am Standort Potsdam tätigen Mitarbeitern ihren Aufgaben gerecht angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu können und die beengte Raumsituation zu verbessern.
Planungsziele
Das Änderungsverfahren beinhaltet im
wesentlichen die Vergrößerung von Baufeldern und geringfügige Änderungen von
Gebäudehöhen bestehender Bauten. In den Grenzen des Vorhaben- und Erschließungsplans
Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam" sollen im Bereich von zwei
Gebäudeteilen (Gebäude E und F) Erweiterungen von zweimal 15m x 15m nach Norden
hin vorgenommen werden. Davon liegen nur Teile der Erweiterungsflächen
außerhalb der im bestehenden Vorhaben- und Erschließungsplan festgesetzten
überbaubaren Flächen.
Die Anbauten sollen die gleiche Höhe
erhalten wie die bestehenden Baukörper und sich optisch anpassen. Eventuell
wird es notwendig sein, die Gebäude E und F unterirdisch mit einer Technikzentrale
zu verbinden. Darüber hinaus soll eine bestehende Dachterrasse auf einer Fläche
von 80 m² im Stil der Bestandsbauten überbaut werden, um somit den
Speisesaal zu vergrößern. Darüber hinaus sind 20 zusätzliche PKW-Stellplätze
geplant.
Zur Herstellung
des Baurechts für die geplanten An- und Aufbauten ist die Änderung des
Vorhaben- und Erschließungsplans eine Voraussetzung.
Begründung
zur Wahl des Änderungsverfahrens nach § 13 BauGB
Das Änderungsverfahren ist auf die Nachverdichtung des
Wissenschaftsparks im Bereich des bestehenden Gebäudeensembles ausgerichtet.
Die Grundzüge der Planung, festgesetzt im rechtsverbindlichen Vorhaben- und
Erschließungsplan, werden durch die beabsichtigten Änderungen nicht berührt.
Die beabsichtigten Änderungen
stellen kein Vorhaben dar, das eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr.7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter
bestehen nicht.
Gesetzliche Voraussetzungen zur Durchführung des Änderungsverfahrens
Die gesetzlichen Grundlagen für die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 2 „Geoforschungszentrum Potsdam“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB liegen vor. Die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planänderungsverfahrens sind externe
Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass
der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen
werden wird.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des
Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die
hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht
durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das
Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten
übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern
erbracht werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des
Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe
des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der
Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2010 zu rechnen.
Genauere
Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten
werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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251,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,7 kB
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