Beschlussvorlage - 09/SVV/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 120 „ Ehemalige Kaserne Eiche“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlagen 3 und 4).

 

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Erläuterung

Begründung

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 120 „ Ehemalige Kaserne Eiche “

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 120 „ ehemalige Kaserne Eiche“.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Gebiet der ehemaligen Kaserne Eiche in den folgenden Grenzen:

 

im Norden:                             südliche Grenze des Grabens zwischen den Lindstedter Seggenwiesen und dem ehemaligen Kasernengelände

im Osten:                             entlang der östlichen Grenze des Kasernengeländes und der westlichen Grenze des Grabens hinter den Grundstücken der Amundsenstraße

im Süden:               entlang der nördlichen Straßenbegrenzungslinie der Kaiser-Friedrich-Straße mit Ausnahme des Grundstücks des Verbrauchermarktes der Kaiser-Friedrich-Straße

im Westen:                             entlang der östlichen Grenze der Polizeikaserne

 

sowie einem Abschnitt der Amundsenstraße im Ortsteil Eiche der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 12 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Bestehende Situation

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Landeshauptstadt Potsdam und liegt östlich im Stadtteil Eiche in unmittelbarer Nähe zu den Schloss- und Gartenanlagen der Potsdamer Kulturlandschaft. Es umfasst die Grundstücke der ehemaligen Kaserne Eiche II einschließlich eines Abschnittes der Amundsenstraße. Unmittelbar an den Geltungsbereich grenzen an der westlichen Seite des Bebauungsplans Grundstücke der Polizeikaserne, südlich der angrenzenden Kaiser – Friedrich – Straße befinden sich ein Wohnheim des Potsdamer Studentenwerks sowie zwischen Amundsenstraße und Kaiser – Friedrich – Straße ein Verbrauchermarkt. Im Osten und Norden grenzen Wald- und Wiesenflächen an.

 

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemalige Kaserne Eiche“ ist die geplante bauliche Entwicklung des brachliegenden Geländes der ehemaligen Truppenunterkunft „Kaserne Eiche II“.

Nach der Nutzungsaufgabe der Kasernenanlage besteht nun der dringende Bedarf einer umfangreichen städtebaulichen und verkehrlichen Neuordnung der Flächen, welche zum Teil innerhalb des UNESCO-Weltkulturerbes liegen.

 

Planungsziele

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzung für die Umsetzung eines Wohnungsbauvorhabens mit unterschiedlichen  Strukturen und für verschiedene Nutzergruppen (Familien, Senioren und Studenten) einschließlich der notwendigen Flächen für Zufahrten und Erschließungen auf dem Gelände der ehemaligen Kaserneanlage.

Im Rahmen der Umsetzung der geplanten Bauvorhaben ist es vorgesehen sämtliche Gebäude und Erschließungsanlagen zurück zu bauen und die innerhalb des Welterbebereiches liegenden Flächen als Grün- und Freiflächen herzustellen.

 

Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan

Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) liegen vor.

 

Im Entwurf des Flächennutzungsplans (Stand 05.03.2008) für die Landeshauptstadt Potsdam ist das Gebiet der ehemaligen Kasernenanlage aus den Darstellungen ausgenommen. Im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Flächennutzungsplans können die vorgenannten Planungsziele auf dieser Ebene parallel in eine Ergänzung der Darstellungen des Flächennutzungsplans einfließen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden sollen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

 

Mit der vorgeschlagenen Einstufung des Planverfahrens in die Priorität 2 I sind bei Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss keine Planungskosten zu erwarten. Die Aufnahme des Planverfahrens in Priorität 1 I setzt die Übernahme der externen Planungskosten sowie der Kosten für die zu erwartenden nicht-hoheitlichen Verwaltungsleistungen durch einen Dritten voraus.

 

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

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Anlagen

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