Antrag - 09/SVV/0083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der EWP sollen als Vertreter des Gesellschafters Stadt in der EWP dafür Sorge tragen, dass Preisveränderungen bei Gas, Strom und Fernwärme in geeigneter Form gegenüber dem Verbraucher dargestellt werden.

Über die geplante Form der Umsetzung ist der Hauptausschuss in seiner Sitzung im März zu informieren.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die EWP hat zum 01.01.2009 die aktuellen Gaspreise mit der Preissteigerung bei den Bezugskosten begründet.  Gemäß des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 19.11.2008 Aktenzeichnen VIII ZR 138/07 ist es zulässig, dass bei einer solchen einseitigen Tariferhöhungen die Preissteigerung gegenüber dem Kunden dem Grunde und der Höhe nach offengelegt werden. Damit ist jedoch nicht die Offenlegung der Kalkulation gemeint.

 

 

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