Beschlussvorlage - 09/SVV/0097
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitglieder der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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28.01.2009
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04.03.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für diese Wahlperiode werden folgende Vertreter und
Stellvertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für die Verbandsversammlung
des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZVMBS)
entsandt:
Mitglieder: Vertreter:
1.1. OBM Herr Jann Jakobs (gesetzt) Herr
Burkhard Exner (gesetzt)
1.2. Mitglied: Herr Kaminski Vertreter:.
Herr Dr. Gunold
1.3. Mitglied: Frau Dr. Orlowski Vertreter:
Herr Schubert
1.4. Mitglied: Herr Schultheiß Vertreter:
Herr Schröder
Erläuterung
Begründung:
Mit der Kommunalwahl am 28.09.2008 endete die Wahlzeit für
die Mitglieder der Verbandsversammlung und sonstigen Gremien der
Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (MBS). Die Amtszeit der gewählten
Mitglieder läuft bis zur Konstituierung der jeweiligen Gremien fort. Für diese
Wahlperiode sind die Organe der MBS und des Zweckverbandes für die
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZVMBS) neu zu besetzen.
Verbandsmitglieder der MBS sind die Landkreise
Dahme-Spreewald, Havelland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, die
Stadt Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam.
Entsprechend der von der MBS zur Verfügung gestellten
Unterlagen halten diese derzeitig folgende
Anteile am Zweckverband für die Mittelbrandenburgische
Sparkasse:
Landkreis Dahme-Spreewald 15,10%
Landkreis Havelland 12,89%
Landkreis Oberhavel 18,75%
Landkreis Potsdam-Mittelmark 19,15%
Stadt Brandenburg a. d. Havel 8,37%
Landeshauptstadt Potsdam 18,75%
Landkreis Teltow-Fläming 6,99%.
Entsprechend § 4 Abs. 1 der Verbandsversammlung des ZVMBS in
der Fassung vom 25.8.2003 einschließlich Zweite Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung des Zweckverbandes der MBS vom 29.10.2004 und Dritte Satzung
zur Änderung der der Verbandssatzung für die MBS vom 9.7.2007 entsendet jedes
Verbandsmitglied 4 Vertreter in die Verbandsversammlung. Diese sind aus der
Mitte ihrer Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit entsprechend § 15
Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg
(GKG) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. In gleicher Weise ist
für jeden Vertreter ein Ersatzmitglied für den Verhinderungsfall zu wählen.
Der Oberbürgermeister und sein allgemeiner Stellvertreter
ist auf Grundlage § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GKG) „gesetzt“.
Auf Grundlage von § 15 Abs. 3 GkG i.V. mit § 18 Abs. 2 der
Hauptsatzung der LHP ist der Beigeordnete für den Geschäftsbereich Zentrale
Steuerung und Service Vertreter des OBM im Amt.
Die Besetzung des Oberbürgermeisters und seines Stellvertreters
werden auf die Gesamtzahl der aus der Landeshauptstadt Potsdam zu bestellenden
Mitglieder angerechnet.
Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf i.V. mit § 97 Abs. 1,2 BbgKVerf
berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl
der jeweiligen Fraktion geteilt durch die Mitgliederzahl aller Fraktionen.
Dem entsprechend ergibt sich folgende Sitzverteilung für die neben
dem OBM/seinem Vertreter kraft
Amtes drei zu entsendende Mitglieder/Vertreter für die
Zweckverbandsversammlung:
DIE LINKE =
3x17/50 =
1,02
Sitze 1 Sitz
SPD =
3x15/50
=
0,9
Sitze 1 Sitz
CDU/ANW = 3x
8/50 =
0,
48 Sitze 1 Sitz
FDP/Familienpartei = 3x 5/50 = 0,3
Sitze 0 Sitz
B90/Gr. = 3x
5/50 =
0,3 Sitze 0
Sitz
Die Ausschließungsgründe nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes
für die
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vom 04.08.2003
sind zu beachten:
Demnach dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören:
a) Dienstkräfte der Sparkasse;
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Kommanditisten, Vorstands-,
Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmitglieder, Leiter, Beamte,
Angestellte oder Arbeiter von
Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben
oder vermitteln.
Das gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder
Aufsichtsräten der öffentlichrechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land,
ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der
Gewährträgerschaft beteiligt ist;
c)
Dienstkräfte der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG;
d) Personen, gegen die wegen eines
Verbrechens oder wegen eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren schwebt oder
eine Strafe verhängt worden ist oder die als Schuldner in ein
Gesamtvollstreckungs-, Konkurs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren oder die in
den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Verfahren zur Abnahme der
eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ff. ZPO verwickelt waren oder noch
sind.