Beschlussvorlage - 09/SVV/0097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für diese Wahlperiode werden folgende Vertreter und Stellvertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZVMBS) entsandt:

 

Mitglieder:                                                                                                        Vertreter:

1.1. OBM Herr Jann Jakobs (gesetzt)                                 Herr Burkhard Exner  (gesetzt)

 

1.2. Mitglied: Herr Kaminski                                                                                                 Vertreter:. Herr Dr. Gunold

 

1.3. Mitglied: Frau Dr. Orlowski                                                          Vertreter: Herr Schubert

 

1.4. Mitglied: Herr Schultheiß                                                       Vertreter: Herr Schröder

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Kommunalwahl am 28.09.2008 endete die Wahlzeit für die Mitglieder der Verbandsversammlung und sonstigen Gremien der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (MBS). Die Amtszeit der gewählten Mitglieder läuft bis zur Konstituierung der jeweiligen Gremien fort. Für diese Wahlperiode sind die Organe der MBS und des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (ZVMBS) neu zu besetzen.

 

Verbandsmitglieder der MBS sind die Landkreise Dahme-Spreewald, Havelland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, die Stadt Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Entsprechend der von der MBS zur Verfügung gestellten Unterlagen halten diese derzeitig folgende

Anteile am Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse:

 

Landkreis Dahme-Spreewald             15,10%

Landkreis Havelland                                12,89%

Landkreis Oberhavel                               18,75%

Landkreis Potsdam-Mittelmark             19,15%

Stadt Brandenburg a. d. Havel          8,37%

Landeshauptstadt Potsdam               18,75%

Landkreis Teltow-Fläming                         6,99%.

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 der Verbandsversammlung des ZVMBS in der Fassung vom 25.8.2003 einschließlich Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes der MBS vom 29.10.2004 und Dritte Satzung zur Änderung der der Verbandssatzung für die MBS vom 9.7.2007 entsendet jedes Verbandsmitglied 4 Vertreter in die Verbandsversammlung. Diese sind aus der Mitte ihrer Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit entsprechend § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. In gleicher Weise ist für jeden Vertreter ein Ersatzmitglied für den Verhinderungsfall zu wählen.

 

Der Oberbürgermeister und sein allgemeiner Stellvertreter ist auf Grundlage § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) „gesetzt“.

Auf Grundlage von § 15 Abs. 3 GkG i.V. mit § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der LHP ist der Beigeordnete für den Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service Vertreter des OBM im Amt.

Die Besetzung des Oberbürgermeisters und seines Stellvertreters werden auf die Gesamtzahl der aus der Landeshauptstadt Potsdam zu bestellenden Mitglieder angerechnet.

 

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf i.V. mit § 97 Abs. 1,2 BbgKVerf berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion geteilt durch die Mitgliederzahl aller Fraktionen.

 

Dem entsprechend ergibt sich folgende Sitzverteilung für die neben dem OBM/seinem Vertreter kraft

Amtes drei zu entsendende Mitglieder/Vertreter für die Zweckverbandsversammlung:

 

DIE LINKE            =             3x17/50          =             1,02 Sitze    1 Sitz

SPD                =             3x15/50          =             0,9 Sitze    1 Sitz

CDU/ANW            =            3x 8/50             =             0, 48 Sitze    1 Sitz

 

FDP/Familienpartei = 3x 5/50     =            0,3 Sitze    0 Sitz

B90/Gr.                    =          3x 5/50             =             0,3  Sitze    0 Sitz

 

 

Die Ausschließungsgründe nach § 5 der Satzung des Zweckverbandes für die

Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vom 04.08.2003 sind zu beachten:

 

Demnach dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören:

 

a) Dienstkräfte der Sparkasse;

 

b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Vorstands-,

Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmitglieder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter von

Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln.

Das gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlichrechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt ist;

 

c) Dienstkräfte der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG;

 

d) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren schwebt oder eine Strafe verhängt worden ist oder die als Schuldner in ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren oder die in den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ff. ZPO verwickelt waren oder noch sind.

 

 

 

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