Beschlussvorlage - 01/SVV/0912
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim Geschwister Scholl zum 31.12.2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- I/26
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2001
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Beschlussvorschlag
1.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister
Scholl"
zum 31.12.2000 wird gemäß §
27 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung beschlossen.
2.
Dem Werkleiter, Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 2000
Entlastung erteilt.
3. Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 480.708,08 DM wird durch die Gewinnrücklagen vollständig
ausgeglichen.
Erläuterung
Gemäß §
27 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigV) sowie § 20 Betriebssatzung beschließt
die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, die
Entlastung der Werkleitung und die Ergebnisverwendung.
Vom
Landesrechnungshof Brandenburg wurde die Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, beauftragt, den
Jahresabschluss zum 31.12.2000 des Seniorenwohnheimes "Geschwister
Scholl" zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht
zusammenzufassen.
Zum
31.12.2000 weist die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag in
Höhe von 480.708,08 DM aus.
Ursache
des Fehlbetrages
sind die zusätzlich zu zahlenden Mietkosten für das Ausweichobjekt während
der Zeit der Bauphase des neuen Gebäudes in der Geschwister-Scholl-Straße in
Höhe von 360.468,58 DM und die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe
von 87.900,00 DM, die aufgrund des in 2000 erfolgten Abrisses der Gebäude mit
Außenanlagen in der Geschwister-Scholl-Straße vorgenommen wurden.
Ein
weiterer Aspekt ist die Erhöhung der Abschreibungen auf Sachanlagen, die
im Vergleich zum Vorjahr wesentlich durch die im Berichtsjahr aktivierten und
über die Laufzeit des Mietvertrages (2 Jahre) im Ausweichobjekt abgeschriebenen
Mieterein- und -umbauten bedingt ist. (1999 = 52.299,02 DM, 2000 = 176.353,53 DM)
Der Jahresverlust
wird durch die Gewinnrücklagen aus den Jahren 1997 und 1998, welche zum
31.12.2000 insgsamt 590.136,30 DM betragen, vollständig ausgeglichen.