Beschlussvorlage - 01/SVV/0912

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl"

    zum 31.12.2000 wird gemäß § 27 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung beschlossen.

    

2. Dem Werkleiter, Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 2000 Entlastung erteilt.

    

     3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 480.708,08 DM wird durch die Gewinnrücklagen     vollständig ausgeglichen.

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Erläuterung

Gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigV) sowie § 20 Betriebssatzung beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, die Entlastung der Werkleitung und die Ergebnisverwendung.

 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2000 des Seniorenwohnheimes "Geschwister Scholl" zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Zum 31.12.2000 weist die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 480.708,08 DM aus.

 

Ursache des Fehlbetrages sind die zusätzlich zu zahlenden Mietkosten für das Ausweichobjekt während der Zeit der Bauphase des neuen Gebäudes in der Geschwister-Scholl-Straße in Höhe von 360.468,58 DM und die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 87.900,00 DM, die aufgrund des in 2000 erfolgten Abrisses der Gebäude mit Außenanlagen in der Geschwister-Scholl-Straße vorgenommen wurden.

Ein weiterer Aspekt ist die Erhöhung der Abschreibungen auf Sachanlagen, die im Vergleich zum Vorjahr wesentlich durch die im Berichtsjahr aktivierten und über die Laufzeit des Mietvertrages (2 Jahre) im Ausweichobjekt abgeschriebenen Mieterein- und -umbauten bedingt ist. (1999 = 52.299,02 DM,  2000 = 176.353,53 DM)

 

 

Der Jahresverlust wird durch die Gewinnrücklagen aus den Jahren 1997 und 1998, welche zum 31.12.2000 insgsamt 590.136,30 DM betragen, vollständig ausgeglichen.

 

 

 

 

 

 

 

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