Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0095
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulwegsicherheit Kreuzung Hebbelstraße / Kurfürstenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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zur Kenntnis
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24.03.2009
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21.04.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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zur Kenntnis
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24.03.2009
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28.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Interessensgemeinschaft
Schulwegsicherheit – Kurfürstenstraße hat bereits Anfang diesen Jahres die
Verwaltung beauftragt einige, aus Ihrer Sicht relevante Sicherheitsdefizite in
Bezug auf den Campus Kurfürstenstraße zu prüfen.
Aus diesem Grund sind die
angeführten verkehrsorganisatorischen Veränderungen seitens der Verwaltung und
der Polizei umfassend und umfänglich nochmals analysiert worden.
Rückbau Grünpfeilschild
Zum besseren Verständnis der Gesamtsituation ist es
erforderlich, einige einleitende Hinweise zur Signalstruktur an diesem
Knotenpunkt zu geben. Die vorhandene Lichtzeichenanlage (LZA) in der
Kurfürstenstraße / Hebbelstraße wird in Verkehrsabhängigkeit gesteuert. Das
heißt, der motorisierte Individualverkehr erhält pro Knotenzufahrt eine
Mindestfreigabezeit, welche je nach Verkehrsaufkommen durch die Anlage
automatisch verlängert werden kann.
Im Jahr 2005 wurde die Signalstruktur zugunsten der
Fußgänger, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der
Schulwegsicherheit, geändert. Dabei gab es auch Umverteilungen der Freigabezeit
zugunsten der Fußgängerströme und die gewünschte Passivfreigabe für Fußgänger
über die Kurfürstenstraße. Das heißt, das immer wenn Fahrzeuge aus der
Hebbelstraße in die Kurfürstenstraße links abbiegen dürfen, die
querungswilligen Fußgänger über die Kurfürstenstraße automatisch ihre Freigabe
erhalten.
Die Umverteilung erfolgte auch unter Berücksichtigung des
Grünpfeilschildes für den Rechtsabbieger von der Kurfürstenstraße in die
Hebbelstraße. Dieser ist als fester Bestandteil der gesamten Signalstruktur der
LZA einbezogen worden.
Unter dem Aspekt Schulwegsicherheit und Grünpfeil wird der
Knotenpunkt seit der Einführung 2003 regelmäßig, insbesondere zu
schulwegrelevanten Zeiten durch die Polizei überwacht. Dabei werden durch
Videoüberwachungen die Rotlichtverstöße registriert und es können auch die
evtl. Sicherheitsrisiken analysiert werden. Des Weiteren wird dieser
Knotenpunkt in regelmäßigen Abständen durch den zuständigen Revierpolizisten
kontrolliert. Nach Auswertung aller vorliegenden Erhebungen und Beobachtungen
kann resümiert werden, dass Sicherheitsdefizite für Fußgänger im Zusammenhang
mit dem Grünpfeil, insbesondere für Schüler, hier nicht festgestellt wurden. In
den zurückliegenden Jahren ereignete sich nach Mitteilung des Polizeipräsidiums
im Übrigen nicht ein einziger Unfall unter Beteiligung von Kindern oder
sonstigen Fußgängern, welcher auch nur im entferntesten mit dem Grünpfeilschild
in Zusammenhang gebracht werden könnte. Die lichtzeichengeregelte Kreuzung
Hebbelstraße / Kurfürstenstraße gilt nach der polizeilichen Unfallstatistik für
Fußgänger als mit eine der sichersten im Innenstadtbereich von Potsdam.
Eine Bewertung der verkehrlichen Gesamtprozesse um und an
dieser Kreuzung, bezogen auf die Verkehrssicherheit, macht einen zwingenden
Rückbau des Grünpfeilschildes zum jetzigen Zeitpunkt weder erforderlich noch
verhältnismäßig.
Im Zuge der Leistungsfähigkeitsprüfung der vorhandenen
Lichtsignalsteuerung bzw. der Beobachtungen vor Ort zum Verhalten der
verschiedenen Verkehrsteilnehmer konnte jedoch festgestellt werden, dass unter
Einsatz modernster Verkehrsdedektion und Parametrierung sich wohlmöglich ein
Umbau der Lichtzeichenanlage ohne Einsatz eines Grünpfeilschildes abzeichnet.
Eine verbindliche Aussage hierzu
kann aber erst nach Durchführung der folgenden Arbeitsschritte getroffen
werden. Auf Basis einer umfassenden Verkehrsanalyse unter Berücksichtigung der
sich in den letzten Jahren geänderten Tagesganglinien wird eine extern zu
vergebende verkehrstechnische Untersuchung mehrere Signalisierungsvarianten
erarbeiten. Diese werden dann im Rahmen eines Verkehrssicherheitsaudits durch
einen unabhängigen Gutachter geprüft und bewertet. Die sich dabei als
umsetzungsfähig herauskristallisierenden Varianten werden von Seiten der
Verwaltung der Leitung der Eisenhart-Grundschule vorgestellt und mit ihr
beraten werden. Dieser Abstimmungsprozess kann, nach Vorliegen des Ergebnisses
der verkehrstechnischen Untersuchungen, voraussichtlich zu Beginn des kommenden
Sommers durchgeführt werden.
Räumliche und zeitliche
Ausweitung der Tempo-30-Strecke
Die räumliche und auch zeitliche Ausweitung der
Tempo-30-Strecke ist im Bezug auf die Akzeptanz der Verkehrsbeschränkung durch
Kraftfahrer äußerst bedenklich. Bei der vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung
in diesem Abschnitt der Kurfürstenstraße werden derzeit viele Verstöße zur
Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sowohl durch die Polizei als
auch die Stadt festgestellt.
Die unteren Straßenverkehrsbehörden wurden durch das
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg (MIR)
angewiesen, Geschwindigkeitsbeschränkungen im Zusammenhang mit
Kindertagesstätten und Grundschulen nur dort anzuordnen, wo es sich für den
Kraftfahrer erschließt, dass er mit einem erhöhten Kinder- bzw. Schüleraufkommen
zu rechnen hat. Dabei soll das Zeitfenster so gewählt werden, dass der
alltägliche Schulbetrieb davon erfasst wird. Eine generelle bzw. pauschale
Anordnung von Tempo 30 vor Schulen lässt sich hingegen fachlich nicht begründen
und soll nicht erfolgen. Zu diesem Schluss ist im November 2008 auch die
Landesunfallkommission gekommen, welche sich aus Vertretern von
Verkehrsministerium, Innenministerium, Polizei, Landesverkehrswacht,
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und externen Gutachtern
zusammensetzt. Grundlage für diese klare Einschätzung waren auch die
Forschungsergebnisse einer vom MIR initiierten Studie zu Verkehrsunfällen mit
Kindern speziell im Land Brandenburg aus Oktober 2008.
Nach Informationen des Fachbereichs Schule und Sport wird
die vorhandene zeitliche Beschränkung von 7:00 bis 16:00 Uhr diesen Vorgaben
gerecht. Dieser Fakt wird auch durch eine empirische Untersuchung der DEKRA
Akademie aus Januar 2008 unterstützt. Diese hat umfangreiche statistische
Erhebungen an Potsdamer Grundschulen durchführen lassen. Dabei wurde u.a. auch
die Eisenhart - Grundschule untersucht. So sind ganztägige Beobachtungen über
die Bewegungen der Schüler protokolliert worden. Die entsprechende Auswertung
ergab, dass ca. 96 % der Grundschüler bis 16:00 Uhr die Schule verlassen haben.
Folglich wird das angeordnete Zeitfenster den Notwendigkeiten der Schüler der
Eisenhart-Grundschule gerecht. Die geforderte zeitlich Ausdehnung ist aus
diesem Grund weder erforderlich noch verhältnismäßig.
Auch die Ausweitung der Tempo-30-Strecke in Richtung
Hans-Thoma-Straße wird als unverhältnismäßig und nicht anordnungsfähig
bewertet. Dem Kraftfahrer erschließt sich hier nicht, dass er mit erhöhten
Schülerbewegungen zu rechnen hat. Der direkte Bezug zum Schulstandort würde
verloren gehen und damit einhergehend die Akzeptanz der Kraftfahrer noch weiter
fallen.
Des Weiteren sollte nicht unerwähnt bleiben, dass für die
pendelnden Schüler zwischen Schule und Sportplatz kein gesteigertes
Gefährdungspotential besteht, da sie die Kurfürstenstraße nicht kreuzen müssen.
Die angeführten Aspekte wie diverse Sportaktivitäten in der
Halle und auf dem Platz, das vorhandene Ärztehaus und der vorhandene
Lkw-Verkehr rechtfertigen weder jeweils für sich noch in Kombination die
Ausweisung einer weitergehenden Tempo-30-Strecke.
Die Straßenverkehrsbehörde ist durch den Gesetzgeber
verpflichtet, mit weniger Regelungen mehr Sicherheit zu erzeugen. Der § 3
Abs.2a StVO verlangt von Fahrzeugführern ohnehin eine besondere Rücksichtnahme
u.a. gegenüber Kindern. Die Sorgfaltspflicht steht unabhängig von der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Somit werden Fahrzeugführer in bestimmten
Verkehrssituationen auch ohne eine angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung
langsamer als 50 km/h fahren. Ungeachtet dessen gilt und regelt der § 1 StVO
mit seinen Grundregeln den Straßenverkehr. Darin heißt es: „ Die Teilnahme am
Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ und „
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer
beschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert
oder belästigt wird“.
Die hier angeführten
Gesichtspunkte wurden bereits ausführlich im Ausschuss für Bildung und Sport
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2008 thematisiert und diskutiert. In
diesem Rahmen ist dem Sprecher der Interessengemeinschaft ein Rederecht
eingeräumt worden, um sein Anliegen persönlich vorzutragen. Im Ergebnis der
Diskussion konnte festgestellt werden, dass im Zuge der Prüfung durch die
Verwaltung die vorgetragenen Aspekte der Interessengemeinschaft und die
gesamten Ermittlungsergebnisse der Fachbereiche sowie der Polizei eingeflossen
und berücksichtigt wurden.
Die Mitglieder des
Ausschusses folgten den Ausführungen der Verwaltung hier keine weiteren
verkehrsorganisatorischen Veränderungen vorzunehmen.