Beschlussvorlage - 01/SVV/0925
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- FB 26
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2001
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Fazit finanzielle Auswirkungen
Seit
der Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan hat sich die
Liquiditätslage der Stadt Potsdam erheblich verschlechtert. Dieses liegt zum
einen an den nicht abgedeckten Fehlbeträgen sowie der noch nicht realisierten
3.Gewoba-Tranche. Der durch die Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag der
Kassenkredite liegt gegenwärtig bei 60,0 Mio DM und wurde im Oktober 2001
erstmals ausgeschöpft. Um die nötige Liquidität für die Begleichung von
Rechnungen, Gehältern sowie Sozialhilfeausgaben bis zum Jahresende
sicherzustellen, ist eine Erhöhung des Kassenkreditrahmens unumgänglich. Der
genehmigungsfreie Höchstbetrag liegt gemäß § 87 Abs.2 Gemeindeordnung bei 89,6
Mio DM.
Die
Inanspruchnahme der Kassenkredite verursacht Zinszahlungen gegenüber den gewährenden
Banken. Die im Haushaltsplan veranschlagten Zinsen für Kassenkredite
(Haushaltsstelle 91000.80801) in Höhe von 400.000 DM werden nicht ausreichen,
um die Verbindlichkeiten gegenüber den Banken zu erfüllen. Nach Berechnungen
der Stadtkasse ist bis zum 31.12.2001 mit zusätzlichen Zinsen in Höhe von
450.000 DM zu rechnen. Der Haushaltsansatz muß daher überplanmäßig um diesen
Betrag aufgestockt werden.