Beschlussvorlage - 01/SVV/0926
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Sanierungsträger Potsdam GmbH und dem Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- II/41
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2001
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Beschlussvorschlag
1. Der
Treuhänder der Stadt Potsdam, Sanierungsträger Potsdam GmbH, als Vermieter
schließt mit dem Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde
e.V. als Mieter einen Mietvertrag über die Räume im 1. und 2. Obergeschoss des
Hauses Charlottenstraße 31 ab.
2. Der
Mietzins beträgt 2,00 DM/qm netto kalt zuzüglich Betriebskosten.
Erläuterung
Der
Sanierungsträger Potsdam ist Eigentümer des Hauses Charlottenstraße 31. Das
Haus Charlottenstraße 31liegt im Entwicklungsbereich "Block 27" der
Stadt Potsdam. Das Gebäude wurde mit Fördermitteln umfassend modernisiert und
instandgesetzt. Es dient seit Fertigstellung im Oktober 1997 als Spielstätte
für das Potsdamer Kabarett Obelisk.
Auf der
Grundlage der für diese Maßnahme beantragten Fördermittel und der der
Fördermittelbeantragung zugrunde liegenden Gesamtertragsberechnung hat der
Sanierungsträger Potsdam mit dem Potsdamer Kabarett Obelisk einen Mietvertrag
abgeschlossen, wonach der Nutzer einen Mietzins von 2,-- DM/qm für die von ihm
genutzten Räume zu zahlen hat.
Durch
Strukturveränderungen innerhalb des Potsdamer Kabarett Obelisk werden die Räume
im 1. und 2. Obergeschoss nicht mehr genutzt und stehen leer. Da mit dem
abgeschlossenen Mietvertrag dem Kabarett das Gesamtgebäude Charlottenstraße 31
zur Verfügung gestellt wurde, das Kabarett damit auch für nicht genutzte Räume
Mietzins zu zahlen hat, soll zur Minderung eines erwarteten Defizits und zur
Verringerung der Kostenbelastung aus dem Mietverhältnis die Räume im 1. und 2.
OG dem Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. zur
Verfügung gestellt werden.
Durch den
satzungsgemäßen Zweck des Vereins werden mit der Überlassung der Räume die für
den Entwicklungsbereich "Block 27" festgestellten städtebaulichen
Defizite ausgeglichen, wie mit der Vermietung an das Kabarett Obelisk. Der
Brandenburgische Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. beabsichtigt,
in den Räumen des Hauses Charlottenstraße 31 im 1. und 2. OG ein
Brandenburgisches Haus der Kulturen einzurichten.
Das
Programm des Brandenburgischen Vereins für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V.
stellt konzeptionell eine Ergänzung zum Veranstaltungsprogramm des Kabaretts
dar.
Der
Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. finanziert
sich im Wesentlichen durch öffentliche Fördermittel und Spenden. Lediglich ein
geringer Teil der Einnahmen ist durch besondere Projekte zu erwarten.
Die
Vermietung soll zu den gleichen Konditionen erfolgen, die dem Potsdamer
Kabarett Obelisk eingeräumt wurden.
Da mit
der Überlassung der Räume an den Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und
Menschenwürde e.V. auch die kulturpolitischen Effekte der Stadt beachtlich sein
werden, ist davon auszugehen, dass die mit der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme verfolgten Ziele der Belebung dieses innerstädtischen
Quartiers geradezu idealtypisch erfüllt werden, zumal beabsichtigt ist, auch
junge Generationen in besonderer Weise anzusprechen.
Das
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat mit Schreiben vom 06.
Juli 2001 die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages erklärt, jedoch
diese von einer entsprechenden Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung
abhängig gemacht.