Beschlussvorlage - 01/SVV/0926

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Treuhänder der Stadt Potsdam, Sanierungsträger Potsdam GmbH, als Vermieter schließt mit dem Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. als Mieter einen Mietvertrag über die Räume im 1. und 2. Obergeschoss des Hauses Charlottenstraße 31 ab. 

 

2. Der Mietzins beträgt 2,00 DM/qm netto kalt zuzüglich Betriebskosten.        

 

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Erläuterung

Der Sanierungsträger Potsdam ist Eigentümer des Hauses Charlottenstraße 31. Das Haus Charlottenstraße 31liegt im Entwicklungsbereich "Block 27" der Stadt Potsdam. Das Gebäude wurde mit Fördermitteln umfassend modernisiert und instandgesetzt. Es dient seit Fertigstellung im Oktober 1997 als Spielstätte für das Potsdamer Kabarett Obelisk.

Auf der Grundlage der für diese Maßnahme beantragten Fördermittel und der der Fördermittelbeantragung zugrunde liegenden Gesamtertragsberechnung hat der Sanierungsträger Potsdam mit dem Potsdamer Kabarett Obelisk einen Mietvertrag abgeschlossen, wonach der Nutzer einen Mietzins von 2,-- DM/qm für die von ihm genutzten Räume zu zahlen hat.

Durch Strukturveränderungen innerhalb des Potsdamer Kabarett Obelisk werden die Räume im 1. und 2. Obergeschoss nicht mehr genutzt und stehen leer. Da mit dem abgeschlossenen Mietvertrag dem Kabarett das Gesamtgebäude Charlottenstraße 31 zur Verfügung gestellt wurde, das Kabarett damit auch für nicht genutzte Räume Mietzins zu zahlen hat, soll zur Minderung eines erwarteten Defizits und zur Verringerung der Kostenbelastung aus dem Mietverhältnis die Räume im 1. und 2. OG dem Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. zur Verfügung gestellt werden.

Durch den satzungsgemäßen Zweck des Vereins werden mit der Überlassung der Räume die für den Entwicklungsbereich "Block 27" festgestellten städtebaulichen Defizite ausgeglichen, wie mit der Vermietung an das Kabarett Obelisk. Der Brandenburgische Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. beabsichtigt, in den Räumen des Hauses Charlottenstraße 31 im 1. und 2. OG ein Brandenburgisches Haus der Kulturen einzurichten.

Das Programm des Brandenburgischen Vereins für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. stellt konzeptionell eine Ergänzung zum Veranstaltungsprogramm des Kabaretts dar.

Der Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. finanziert sich im Wesentlichen durch öffentliche Fördermittel und Spenden. Lediglich ein geringer Teil der Einnahmen ist durch besondere Projekte zu erwarten.

Die Vermietung soll zu den gleichen Konditionen erfolgen, die dem Potsdamer Kabarett Obelisk eingeräumt wurden.

Da mit der Überlassung der Räume an den Brandenburgischen Verein für Weltoffenheit und Menschenwürde e.V. auch die kulturpolitischen Effekte der Stadt beachtlich sein werden, ist davon auszugehen, dass die mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verfolgten Ziele der Belebung dieses innerstädtischen Quartiers geradezu idealtypisch erfüllt werden, zumal beabsichtigt ist, auch junge Generationen in besonderer Weise anzusprechen.

Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat mit Schreiben vom 06. Juli 2001 die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages erklärt, jedoch diese von einer entsprechenden Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung abhängig gemacht.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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