Beschlussvorlage - 09/SVV/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

1.      die Einführung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.01.2009.

 

2.      Grundlagen hierfür bilden:

      - die sechs Arbeitsfeldbeschreibungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit (Anlage 1)

sowie

      - die Richtlinie zur Finanzierung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 74. i.V.m. §§ 11, 13 und 14 SGB VIII der Landeshauptstadt Potsdam (Anlage 2).

 

3.      Die Einführung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in den Jahren 2009/ 2010 ist extern zu begleiten und zu evaluieren. Eine Zwischenberichterstattung erfolgt im Frühjahr 2010, eine Abschlussberichterstattung im Frühjahr 2011 im Jugendhilfeausschuss.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2007 bis 2008/2010 (DS 06/SVV/0968) weist „die Klärung und Sicherstellung der erforderlichen inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine Leistungserbringung mittels Kontraktmanagement im Rahmen von Sozialraum- bzw. Regionalbudgets“ als einen Arbeitsschwerpunkt aus und entspricht damit einer Forderung des Rahmenkonzeptes zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und -steuerung (DS 05/SVV/0435).

 

In Fortführung der temporären Arbeitsgruppen „Finanzperspektive“ (2004/2005) und „Leistungs-verträge“ (2006) sowie gemäß Auftrag der seinerzeitigen Steuerungsgruppe Sozialraumorientierung vom 13.11.2006 konstituierte sich am 28.08.2007 eine (Folge-) Arbeitsgruppe „Leistungsverträge“ zur Vorbereitung von Leistungsverträgen für die offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Arbeitsgruppe setzte sich aus acht Vertreter/innen des öffentlichen Trägers (Qualitätsmanagement Jugendförderung sowie Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe) und seitens des Arbeitskreises Potsdamer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (AKKJ) legitimierten Vertreter/innen (Breitband e.V., Kinderklubs Einsteinkids und Unser Haus, Mädchentreff Zimtzicken) sowie Vertreter/ innen anderer freier Träger der Jugendhilfe (Bürgerhaus am Schlaatz und Malteser Treffpunkt Freizeit) zusammen und wurde seitens KORUS-Beratung moderiert bzw. fachinhaltlich unterstützt.

 

In dem fast einjährigen gemeinsamen Arbeitsprozess entstanden folgende Ergebnisse:

- sechs Arbeitsfeldbeschreibungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit (Anlage 1):

  · Offene Treffpunktarbeit,

  · Offene Gruppenarbeit,

  · Sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit,

  · Kinder- und Jugendberatung,

  · Hinausreichende Kinder- und Jugendarbeit,

  · Vernetzung als Auftrag,

- Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung als Überarbeitung des Leistungsvertragsentwurfes vom 17.10.2006,

- Raster und Beispiele für die Leistungsbeschreibung sowie

- Umsetzungsempfehlungen und ein Themenspeicher.

 

Die Arbeitsfeldbeschreibungen, die Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung sowie zwei Beispiele für Leistungsbeschreibungen der Handlungsfelder „Offene Treffpunktarbeit“ und „Vernetzung als Auftrag“ waren Klärungs- und Diskussionsgegenstand zweier AKKJ-Informations- und Abstimmungsberatungen am 17.01.2008 sowie 24.06.2008. Deren Hinweise flossen zum einen in die Überarbeitung der vorgenannten Dokumente (Arbeitsfeldbeschreibung „Hinausreichende Kinder- und Jugendarbeit“ in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Streetworkteam der Diakonie am 14.05.2008), zum anderen in die Empfehlungen und den Themenspeicher der Arbeitsgruppe ein.

 

Im Ergebnis einer Prüfung bestätigte die Arbeitsgruppe „Leistungsverträge“ zudem die Kompatibilität der vorgenannten Arbeitsergebnisse mit den seitens der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Leitlinien offener Kinder- und Jugendarbeit in Potsdam“ (DS 05/SVV/0829) und „Grundversorgung Stationäre offene Kinder- und Jugendarbeit: Verwaltungsvorgaben“ (DS 06/SVV/0968). Gleiches gilt für das bereits 1999/2000 erarbeitete und 2002/2003 potsdamweit eingeführte bzw. fremdevaluierte „Qualitätshandbuch“ (DS 02/SVV/0487).

 

Darüber hinaus erarbeitete die Verwaltung des Jugendamtes ein Sachberichtsraster und eine Finanzierungsrichtlinie (Anlage 2). Letztere trägt mit der (Wieder-) Einführung einer tarifgerechten Personalvergütung sowohl dem Fachkräftegebot als auch einer langjährigen Forderung Rechnung.

 

Mit den vorliegenden Dokumenten sind sowohl die inhaltlichen als auch finanztechnischen Grundlagen für die Einführung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.01.2009 geschaffen.

 

Gemäß o.g. Beschluss der Steuerungsgruppe Sozialraumorientierung vom 13.11.2006 wird für den Einführungsprozess in den ersten beiden Jahren eine externe Begleitung und Evaluation empfohlen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die weitere zielgerichtete Erhöhung der Qualität der offenen Kinder- und Jugendarbeit erfordert den Einsatz qualifizierter und tarifgerecht entlohnter Fachkräfte in den betreffenden Einrichtungen.

Die vorgesehene Angleichung der Vergütung der MitarbeiterInnen an die entsprechenden Durchschnittswerte des TVöD/VKA verursacht Mehrkosten in Höhe von bis zu 226.000 EURO (40 Stellen x 5.650 EURO) pro Jahr.

Dieser finanzielle Mehrbedarf wird bei der Bedarfsanmeldung zur Haushaltsplanung 2009 bis 2012 berücksichtigt.

 

Für die Evaluierung der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sind 5.000 EURO eingeplant. Die Finanzierung in Höhe von ca. 5.000 EURO erfolgt aus dem Budget des Fachbereiches Jugendamt.

 

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Anlagen

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