Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0929

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Bürgerhäuser" zum Auftrag der StVV im November 2000 (Drucksachen-Nr. 00/0927) zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Arbeit von Bürgerhäusern in Potsdam.

 

Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe "Bürgerhäuser" hat sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Arbeit von Bürgerhäusern in der Stadt Potsdam beschäftigt.

Dabei wurden insbesondere auch im Ergebnis der Diskussion des Zwischenberichtes in verschiedenen Ausschüssen folgende Erkenntnisse gewonnen:

 

1.

In den einzelnen Wohngebieten der Stadt gibt es ein vielfältiges, nach der Wende     gewachsenes Angebot von Einrichtungen, das im engeren oder weiteren Sinne Bürgerhäusern zuzuordnen ist.

Dieses Engagement "vor Ort" lässt sich nicht in einen konzeptionellen Rahmen pressen, sondern entstand und entsteht aus einem konkreten wohngebietsbezogenen Bedarf.

 

2.

Auch der Versuch, künftig Rechts- und Betreiberformen vorzugeben oder zu vereinheitlichen, wird als unzweckmäßig angesehen und würde vor allem das Engagement von Trägern einengen und damit möglicherweise von vornherein verhindern.

Unabhängig davon erscheint es allerdings sinnvoll, dass die Fachkompetenz des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements genutzt wird, um sowohl die Verwaltung städtischer Objekte verantwortlich zu übernehmen als auch Mietverträge zu schließen und zu betreuen, das heißt, die Bewirtschaftung als Serviceleistung zu gewährleisten.

 

3.

Die einzelne Einrichtung, die durch mehrere Fachbereiche eine entsprechende Förderung erhält, einem Fachbereich zuzuordnen, ist nicht möglich, weil die fachliche Kontrolle dem jeweiligen Fachbereich obliegt. Der Fachbereich, der Fördergelder zur Verfügung stellt, muss mit dem Partner ein entsprechendes fachliches Leistungsangebot vereinbaren, welches vertraglich quantitativ und qualitativ zu definieren ist. Diese damit verbundene Fachlichkeit kann keinem anderen städtischen Fachbereich übertragen werden. Ressourcen- und Ergebnisverantwortung würden dadurch getrennt und dies widerspräche dem Prinzip der klaren Verantwortungszuweisung. Eine solche fachliche Verantwortungsdifferenzierung trifft für einige Einrichtungen (siehe Anlage) zu und wird von Seiten der betroffenen Fachbereiche auch weiterhin befürwortet.

 

4.

Die Entwicklung weiterer oder die Erweiterung bestehender Bürgerhäuser kann nicht durch ein Konzept beschlossen werden, ohne die Bedürfnisstruktur in den Wohngebieten zu kennen. Bedarfe entwickeln sich im Laufe der Zeit und werden durch Bürger, Vereine und Initiativen artikuliert und ggf. durch die Politik aufgegriffen. Hilfreich in diesem Prozess sind Bürgerbefragungen, wie sie am Schlaatz und Stern erfolgten und gegenwärtig in Drewitz durchgeführt werden. Ein politischer Beschluss wiederum hängt von den politischen Zielstellungen und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt im Falle einer Förderung ab.

Nach der Diskussion des Zwischenberichtes in den Ausschüssen hat die Arbeitsgruppe noch einmal eine Profilklärung der ursprünglich in die Tabelle aufgenommenen Einrichtungen vorgenommen und sich auf 8 "Bürgerhäuser" verständigt (siehe Anlage).

 

5.

Die Kostenverteilung in Bezug auf Miete und Betriebskosten und der damit verbundene Zahlungsverkehr ist derzeit sehr zersplittert strukturiert. Diese Kosten werden durch das Liegenschafts- und Gebäudemanagement oder durch den Fachbereich getragen. Weiterhin treten geldwerte Sachleistungen als Mindereinnahme im Liegenschafts- und Gebäudemanagement auf. Die Zahlung von Mietleistungen werden von den Fachbereichen finanziell getragen und an den Betreiber ausgehändigt.  Dieser zahlt sie wieder beim Liegenschafts- und Gebäudemanagement ein. Hier muss aus Sicht der Verwaltung und unter dem Aspekt der Budgetierung der Fachbereiche eine eindeutige Regelung getroffen werden, die den Aufwand verringert.

 

Im Ergebnis gibt die Arbeitsgruppe "Bürgerhäuser" der Stadtverordnetenversammlung folgende Empfehlungen:

 

1.

Die analysierten Einrichtungen sind wichtige sozio-kulturelle Zentren, die speziellen     Bedürfnissen im Wohngebiet Rechnung tragen und auch weiter von der Stadt unterstützt werden sollten.

 

2.

Trennung der Liegenschaftsverantwortung von der Fachverantwortung.

Derzeit wird im Fachbereich Liegenschafts- und Gebäudemanagement ein Konzept erarbeitet, welches u.a. die Verantwortlichkeit in der Vermietung und Bewirtschaftung von Liegenschaften und Immobilien definiert und regelt.

Ebenfalls wird von diesem Fachbereich das Geschäft der Vermietung gesteuert und wahrgenommen.

Nach Vorliegen und Bestätigung des Konzeptes (Zwischenbericht im Januar vor der Stadtverordnetenversammlung) erfolgen differenzierte Festlegungen auch zum Bereich Bürgerhäuser.

 

3.

Die Verantwortung der Fachbereiche für die fachliche Förderung der Einrichtungen sollte beibehalten werden, um die inhaltlichen Leistungen zu sichern. Nur so ist es möglich, die finanziellen Mittel gezielt einzusetzen und bei knapper werdendem Budget Prioritäten aus fachlicher Sicht zu setzen. Die finanziellen Mittel für die fachliche Förderung sind im Budget der einzelnen Fachbereiche ausgewiesen und werden dort auch entsprechend verwaltet.

 

4.

Verstärkte Nutzung bestehender Förderprogramme, z.B. soziale Stadt, Entwicklung und Chancen für junge Menschen (E & C) sowie Zukunft im Stadtteil (ZIS), um   spezifische Bedarfe in den einzelnen Fördergebieten der jeweiligen integrierten Handlungskonzepte  bzw. der Maßnahmepläne, insbesondere für die Gebiete Stern Drewitz, Schlaatz und Innenstadt,  aufzugreifen.

 

Tabelle siehe Originalvorlage.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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