Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0929
Grunddaten
- Betreff:
-
Erarbeitung eines Konzeptes für die Arbeit von Bürgerhäusern in der Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.12.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Anhörung
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08.01.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Anhörung
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17.01.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Anhörung
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19.12.2001
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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20.12.2001
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Beschlussvorschlag
Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe "Bürgerhäuser" zum Auftrag der StVV im November
2000 (Drucksachen-Nr. 00/0927) zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Arbeit
von Bürgerhäusern in Potsdam.
Die
verwaltungsinterne Arbeitsgruppe "Bürgerhäuser" hat sich in den
letzten Monaten intensiv mit dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung zur
Erarbeitung eines Konzeptes für die Arbeit von Bürgerhäusern in der Stadt
Potsdam beschäftigt.
Dabei
wurden insbesondere auch im Ergebnis der Diskussion des Zwischenberichtes in
verschiedenen Ausschüssen folgende Erkenntnisse gewonnen:
1.
In den
einzelnen Wohngebieten der Stadt gibt es ein vielfältiges, nach der Wende gewachsenes Angebot
von Einrichtungen, das im engeren oder weiteren Sinne Bürgerhäusern zuzuordnen
ist.
Dieses
Engagement "vor Ort" lässt sich nicht in einen konzeptionellen Rahmen
pressen, sondern entstand und entsteht aus einem konkreten wohngebietsbezogenen
Bedarf.
2.
Auch der
Versuch, künftig Rechts- und Betreiberformen vorzugeben oder zu
vereinheitlichen, wird als unzweckmäßig angesehen und würde vor allem das
Engagement von Trägern einengen und damit möglicherweise von vornherein
verhindern.
Unabhängig
davon erscheint es allerdings sinnvoll, dass die Fachkompetenz des Gebäude- und
Liegenschaftsmanagements genutzt wird, um sowohl die Verwaltung städtischer
Objekte verantwortlich zu übernehmen als auch Mietverträge zu schließen und zu
betreuen, das heißt, die Bewirtschaftung als Serviceleistung zu gewährleisten.
3.
Die
einzelne Einrichtung, die durch mehrere Fachbereiche eine entsprechende
Förderung erhält, einem Fachbereich zuzuordnen, ist nicht möglich, weil die
fachliche Kontrolle dem jeweiligen Fachbereich obliegt. Der Fachbereich, der
Fördergelder zur Verfügung stellt, muss mit dem Partner ein entsprechendes
fachliches Leistungsangebot vereinbaren, welches vertraglich quantitativ und
qualitativ zu definieren ist. Diese damit verbundene Fachlichkeit kann keinem
anderen städtischen Fachbereich übertragen werden. Ressourcen- und Ergebnisverantwortung
würden dadurch getrennt und dies widerspräche dem Prinzip der klaren
Verantwortungszuweisung. Eine solche fachliche Verantwortungsdifferenzierung
trifft für einige Einrichtungen (siehe Anlage) zu und wird von Seiten der
betroffenen Fachbereiche auch weiterhin befürwortet.
4.
Die
Entwicklung weiterer oder die Erweiterung bestehender Bürgerhäuser kann nicht
durch ein Konzept beschlossen werden, ohne die Bedürfnisstruktur in den
Wohngebieten zu kennen. Bedarfe entwickeln sich im Laufe der Zeit und werden
durch Bürger, Vereine und Initiativen artikuliert und ggf. durch die Politik
aufgegriffen. Hilfreich in diesem Prozess sind Bürgerbefragungen, wie sie am
Schlaatz und Stern erfolgten und gegenwärtig in Drewitz durchgeführt werden.
Ein politischer Beschluss wiederum hängt von den politischen Zielstellungen und
den finanziellen Möglichkeiten der Stadt im Falle einer Förderung ab.
Nach der
Diskussion des Zwischenberichtes in den Ausschüssen hat die Arbeitsgruppe noch
einmal eine Profilklärung der ursprünglich in die Tabelle aufgenommenen
Einrichtungen vorgenommen und sich auf 8 "Bürgerhäuser" verständigt
(siehe Anlage).
5.
Die
Kostenverteilung in Bezug auf Miete und Betriebskosten und der damit verbundene
Zahlungsverkehr ist derzeit sehr zersplittert strukturiert. Diese Kosten werden
durch das Liegenschafts- und Gebäudemanagement oder durch den Fachbereich
getragen. Weiterhin treten geldwerte Sachleistungen als Mindereinnahme im
Liegenschafts- und Gebäudemanagement auf. Die Zahlung von Mietleistungen werden
von den Fachbereichen finanziell getragen und an den Betreiber
ausgehändigt. Dieser zahlt sie
wieder beim Liegenschafts- und Gebäudemanagement ein. Hier muss aus Sicht der
Verwaltung und unter dem Aspekt der Budgetierung der Fachbereiche eine eindeutige
Regelung getroffen werden, die den Aufwand verringert.
Im
Ergebnis gibt die Arbeitsgruppe "Bürgerhäuser" der
Stadtverordnetenversammlung folgende Empfehlungen:
1.
Die
analysierten Einrichtungen sind wichtige sozio-kulturelle Zentren, die speziellen Bedürfnissen im
Wohngebiet Rechnung tragen und auch weiter von der Stadt unterstützt werden
sollten.
2.
Trennung
der Liegenschaftsverantwortung von der Fachverantwortung.
Derzeit
wird im Fachbereich Liegenschafts- und Gebäudemanagement ein Konzept
erarbeitet, welches u.a. die Verantwortlichkeit in der Vermietung und
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Immobilien definiert und regelt.
Ebenfalls
wird von diesem Fachbereich das Geschäft der Vermietung gesteuert und wahrgenommen.
Nach
Vorliegen und Bestätigung des Konzeptes (Zwischenbericht im Januar vor der
Stadtverordnetenversammlung) erfolgen differenzierte Festlegungen auch zum
Bereich Bürgerhäuser.
3.
Die
Verantwortung der Fachbereiche für die fachliche Förderung der Einrichtungen
sollte beibehalten werden, um die inhaltlichen Leistungen zu sichern. Nur so
ist es möglich, die finanziellen Mittel gezielt einzusetzen und bei knapper
werdendem Budget Prioritäten aus fachlicher Sicht zu setzen. Die finanziellen
Mittel für die fachliche Förderung sind im Budget der einzelnen Fachbereiche
ausgewiesen und werden dort auch entsprechend verwaltet.
4.
Verstärkte
Nutzung bestehender Förderprogramme, z.B. soziale Stadt, Entwicklung und
Chancen für junge Menschen (E & C) sowie Zukunft im Stadtteil (ZIS),
um spezifische Bedarfe in
den einzelnen Fördergebieten der jeweiligen integrierten Handlungskonzepte bzw. der Maßnahmepläne, insbesondere
für die Gebiete Stern Drewitz, Schlaatz und Innenstadt, aufzugreifen.
Tabelle
siehe Originalvorlage.