Antrag - 01/SVV/0950

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung strebt an, den Haushaltsplan 2002 in einer Sondersitzung am 19. Dezember 2001 abschließend zu beraten und zu beschließen.

Die Ausschüsse werden aufgefordert, ihre Beratungen so durchzuführen, dass bis zum 19. Dezember die Beschlussempfehlungen zum Haushaltsplan vorliegen.

 

 

 

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

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Erläuterung

Die Stadt Potsdam ist wie alle Kommunen des Landes durch die brandenburgische Gemeindeordnung gehalten, eine zügige Erarbeitung und Verabschiedung des Haushaltsplanes zu sichern. In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung heißt es: „Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.“

Damit soll gesichert werden, dass der Haushalt möglichst frühzeitig durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden und in Kraft treten kann.

 

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