Antrag - 09/SVV/0056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen:

 

-         ob eine getrennte Ausschreibung der Zubereitung/Lieferung und Ausgabe von Schulessen durch die Stadt Potsdam dazu führt, dass für die Zubereitung und Anlieferung des Schulessens nur ein ermäßigter Steuersatz von 7 % anfällt

 

-         wann eine Neuausschreibung der Leistungen möglich ist.

 

Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten im März 2009 mitgeteilt werden.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

In den letzten Tagen hat die Ankündigung einer Cateringfirma Schlagzeilen gemacht, die Kosten für das Schulessen zu erhöhen, weil das Finanzamt nunmehr sowohl für die Zubereitung und Anlieferung, als auch für die Ausgabe des Essens einen Mehrwertsteuersatz von 19 % fordere.

 

Nach unseren Informationen stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

 

Der Preis für das Schulessen setzt sich seit der Privatisierung der Schülerspeisung Anfang der 90er aus dem Preis für das Essen und dem Preis für die Ausgabe, Geschirr und Abwasch zusammen. Die meisten Cateringfirmen gründeten für die Essenausgabe eigene Firmen, die Caterer lieferten also nur das Essen und die Ausgabe übernahm eine andere Firma. So konnte das Essen als Lebensmittel für den verminderten Steuersatz verkauft werden, und nur die Serviceleistung "Ausgabe" musste mit 19% versteuert werden.

Nunmehr hat das SPD-geführte Bundesfinanzministerium, übrigens auf eine Anfrage des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) ein vermeintliches Steuerschlupfloch geschlossen. Es vertritt nunmehr die Auffassung, wenn die Leistung Schulessen gemeinsam in einem Los mit der Ausgabe ausgeschrieben und vergeben wird, ist die erbrachte Leistung auch als eins zu sehen, also als eine Dienstleistung und daher mit 19% zu versteuern. Das würde theoretisch sogar auf Konstellationen zutreffen, in denen tatsächlich zwei Fremdfirmen gemeinsam eine Schule versorgen würden und die eine Firma das Essen und die andere Firma die Ausgabe verkauft, selbst wenn sie bisher oder zukünftig jede eine eigene Rechnung stellten.

 

Vor diesem Hintergrund sollten parallel zu Bemühungen des OBM auf politischer Ebene die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass für das Schulessen in Potsdam künftig nicht unnötig hohe Steuersätze gezahlt werden müssen.

 

 

 

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