Antrag - 09/SVV/0056
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Schulessensversorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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28.01.2009
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04.03.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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24.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt zu prüfen:
-
ob eine getrennte
Ausschreibung der Zubereitung/Lieferung und Ausgabe von Schulessen durch die
Stadt Potsdam dazu führt, dass für die Zubereitung und Anlieferung des
Schulessens nur ein ermäßigter Steuersatz von 7 % anfällt
-
wann eine
Neuausschreibung der Leistungen möglich ist.
Das Prüfergebnis soll
den Stadtverordneten im März 2009 mitgeteilt werden.
Erläuterung
Begründung:
In den letzten Tagen hat die Ankündigung einer Cateringfirma Schlagzeilen gemacht, die Kosten für das Schulessen zu erhöhen, weil das Finanzamt nunmehr sowohl für die Zubereitung und Anlieferung, als auch für die Ausgabe des Essens einen Mehrwertsteuersatz von 19 % fordere.
Nach
unseren Informationen stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Der Preis
für das Schulessen setzt sich seit der Privatisierung der Schülerspeisung
Anfang der 90er aus dem Preis für das Essen und dem Preis für die Ausgabe,
Geschirr und Abwasch zusammen. Die meisten Cateringfirmen gründeten für die
Essenausgabe eigene Firmen, die Caterer lieferten also nur das Essen und die
Ausgabe übernahm eine andere Firma. So konnte das Essen als Lebensmittel für
den verminderten Steuersatz verkauft werden, und nur die Serviceleistung
"Ausgabe" musste mit 19% versteuert werden.
Nunmehr
hat das SPD-geführte Bundesfinanzministerium, übrigens auf eine Anfrage des
DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) ein vermeintliches
Steuerschlupfloch geschlossen. Es vertritt nunmehr die Auffassung, wenn die
Leistung Schulessen gemeinsam in einem Los mit der Ausgabe ausgeschrieben und
vergeben wird, ist die erbrachte Leistung auch als eins zu sehen, also als eine
Dienstleistung und daher mit 19% zu versteuern. Das würde theoretisch sogar auf
Konstellationen zutreffen, in denen tatsächlich zwei Fremdfirmen gemeinsam eine
Schule versorgen würden und die eine Firma das Essen und die andere Firma die
Ausgabe verkauft, selbst wenn sie bisher oder zukünftig jede eine eigene
Rechnung stellten.
Vor
diesem Hintergrund sollten parallel zu Bemühungen des OBM auf politischer Ebene
die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass für das Schulessen
in Potsdam künftig nicht unnötig hohe Steuersätze gezahlt werden müssen.