Beschlussvorlage - 09/SVV/0158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Vereins zur Förderung innovativer Wohn- und Lebensformen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage der Satzung des Vereins vom 12.10.2003

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Verein zur Förderung innovativer Wohn- und Lebensformen e.V. hat am 7. September 2007 den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gestellt. Die laut Richtlinien für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam vom 21. Mai 1992 geforderten Unterlagen wurden alle vollständig eingereicht und von der Verwaltung vorgeprüft.

 

Auf dieser Grundlage überprüfte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der im Dezember 2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Matrix die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Diese Vorgaben werden durch die Arbeit des Trägers erfüllt.

 

Der Verein zur Förderung innovativer Wohn- und Lebensformen e.V. ist seit 2005 vor allem auf dem Gebiet der § 1, 9 und 11 SGB VIII in der Landeshauptstadt Potsdam tätig und wird für die Arbeit des Jugendwohnens, der Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsprojekte sowie der Unterstützungsangebote für Verfolgte und Flüchtlinge von verschiedensten Stiftungen und Fonds (überwiegend Bundesmittel) gefördert. Die dargestellte Arbeit unter Beachtung der Ziele, Zielgruppen, Arbeitsinhalte und Methoden ist als anerkennungswürdig einzuschätzen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung und die Verwaltung stimmen dem Antrag des Vereins zur Förderung innovativer Wohn- und Lebensformen e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII zu und empfehlen dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung zum vorliegenden Beschluss.

 

 

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