Beschlussvorlage - 09/SVV/0198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird sich an dem Förderprogramm beteiligen und Förderanträge stellen.
  2. Die Maßnahmenliste (Projektvorschläge) wird als Grundlage für die Antragstellung bestätigt.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Die Bundesregierung hat einen Projektaufruf zur „Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“ gestartet. Das Förderprogramm  wurde mit einer Gesamtsumme von 150 Mio. EUR ausgestattet. Unterstützt werden Vorhaben, mit denen die Welterbestätten und ihr städtebauliches Umfeld weiterentwickelt werden können.  Antragsberechtigt für dieses  Förderprogramm sind Kommunen, in denen sich Welterbestätten befinden.

 

Förderfähig sind insbesondere:

  • investive Maßnahmen an oder in baulichen Anlagen
  • investive Maßnahmen im städtebaulichen Umfeld mit räumlichem oder funktionalem Bezug zum Welterbe
  • Investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen.

 

Bis zum 31.03.2009 muss die Landeshauptstadt Potsdam die entsprechenden Anträge über das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)  eingereicht haben.  Es ist von einer einmaligen Antragstellung auszugehen. Das bedeutet, eine Antragstellung nach dem 31.03.2009 ist nicht mehr möglich. Das gilt auch für Projekte, die bis 2013 realisiert werden sollen. Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Vorhaben sowie  über  den Finanzierungsanteil der Kommune sind beizufügen (können nachgereicht werden).

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege, und archäologisches Landesmuseum und   eine Maßnahmenliste abgestimmt, die Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist. Die in der Maßnahmenliste aufgeführten Projekttitel werden gegenwärtig noch mit weiteren Angaben (Kosten/Eigenanteil)  entsprechend des vorgegebenen Erhebungsbogens des Bundes untersetzt.

 

 

Darüber hinaus sollen zwei weitere Projekte – die Sanierung des Stadthauses sowie der Dortu-Schule – ebenfalls mit vorgeschlagen werden. Hierzu läuft die Abstimmung noch.

 

Die  Unterlagen werden ergänzt, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

Die Entscheidung welche Einzelprojekte gefördert werden steht im Zusammenhang des städtischen Mitfinanzierungsanteils und der Stellungnahme des Landes.

 

Im April 2009 erfolgt die Sichtung und Vorbewertung der Förderanträge durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte. In den darauffolgenden 2 Monaten sollen Beratungen der unabhängigen Expertenkommission mit dem Ziel erfolgen, einen Gesamtvorschlag für den Abfluss und die Bindung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu entwickeln.

Ab Juli 2009 ist mit dem Erlass entsprechender Förderbescheide durch das BBSR zu rechen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für das Programm „Förderung von Investitionen in nationalen UNESCO-Welterbestätten“ stehen im Bundeshaushalt in den Jahren 2009 – 2013 insgesamt 150 Mio EUR zur Verfügung. Davon sind 50 Mio EUR für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehen. In den Jahren 2010 –2013 sollen jeweils 25 Mio EUR umgesetzt werden. Um die Fördermittel können sich bundesweit insgesamt 33 Welterbestätten bewerben. Die Mittel sind in voller Höhe noch im Haushaltsjahr 2009 zu beantragen und zu binden.

 

Grundsätzlich soll es sich um eine 2/3 – 1/3 – Förderung Bund/Kommune handeln. Befinden sich die Kommunen in einer Haushaltsnotlage finanziert der Bund 90% - die Kommune hat dann einen kommunalen Mitleistungsanteil von 10 % zu erbringen. Bei Objekten in Privateigentum muss der Anteil der Kommune ebenfalls mindestens 10% des Gesamtvolumens betragen.

 

Anhand der Kriterien für die Förderfähigkeit hat die Verwaltung  eine Liste mit Projekten(Maßnahmen) erarbeitet, die diesen grundsätzlich entsprechen und bereits mit maßgeblichen Stellen des Landes vorabgestimmt wurden. Nach einer ersten Kostenkalkulation würde sich für die abgestimmten Maßnahmen dabei ein Mittelbedarf insgesamt ca. 14,38 Mio  EUR ergeben.

 

Für die notwendigen Eigenanteile der Projekte konnten derzeit allerdings nur 0,1  Mio EUR im Haushalt 2009 der Landeshauptstadt Potsdam angemeldet werden. Insofern steht diese Maßnahmen ausdrücklich unter Haushaltsvorbehalt.

 

Darüber sollen zwei weitere Projekte (Stadthaus, Dortu-Schule) mit einem Mittelbedarf von weiteren ca. 15,5 Mio EUR angemeldet werden, zu denen die Abstimmung noch erfolgt. Der Mitleistungsanteil könnte hier über den Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilienservice (KIS) gesichert werden.

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Anlagen

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