Beschlussvorlage - 09/SVV/0199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Stellen 353 200 06 und 353 300 03 Sozialabeiter/in im Fachbereich Jugendamt werden mit einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden, befristet für 2 Jahre, mit dem Stellenwert E 9 TVöD - VKA extern besetzt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stellen 353 300 03 und 353 200 06 Sozialarbeiter/in im Fachbereich Jugendamt sind ab sofort  bzw. ab 01.05.2009, mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 40 Stunden, befristet für 2 Jahre mit dem Stellenwert E 9 TVöD - VKA, extern zu besetzen.

 

Mehrere interne Ausschreibungen für Sozialarbeiterstellen sind ohne Erfolg geblieben, bzw. haben keine Auswahlmöglichkeit zur Stellenbesetzung zum Ergebnis gehabt.

Eine Stelle war bzw. ist derzeit von 2 Beschäftigten zu je 20 Stunden besetzt. Aufgrund eines internen Bewerberverfahrens wechseln beide Stelleninhaberinnen auf andere Stellen innerhalb des Jugendamtes, so dass eine volle Stelle frei wird.

Eine Stelleninhaberin begehrt einen Auflösungsvertrag bzw. die kurzfristige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Für die Aufgaben des Jugendamtes gilt ein Fachkräftegebot, so dass die Besetzung der Sozialarbeiterstelle mit einem Beschäftigten einer anderen Fachrichtung nicht möglich ist.

Aufgrund der Gesetzesnovellierungen in der jüngsten Vergangenheit ist der Fachbereich Jugendamt sehr an Fachhochschulabsolventen interessiert, welche im Rahmen ihres Studiums diese Kenntnisse bereits erworben haben. Diese veränderten Studieninhalte und Rechtsgrundlagen sind eine enorm wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Arbeit eines Sozialarbeiters im Jugendamt.

Die externe Ausschreibung ist vor dem Hintergrund des Kinderschutzes und der Bearbeitung der Meldungen zum Verdacht einer Kindeswohlgefährdung notwendig.

 

Diese Aufgaben sind dem pflichtigen Aufgabenbereich zuzuordnen.

 

Andere geeignete Mitarbeiter/innen stehen intern aus anderen Fachbereichen nicht zur Verfügung.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um zwei im Haushalt 2009 freie besetzbare Stellen.

Die dafür notwendigen Personalaufwendungen sind in der gültigen mittelfristigen Ergebnisplanung in dem betreffenden Produkt eingeplant.

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