Beschlussvorlage - 09/SVV/0199
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Stellen 353 200 06 und 353 300 03 Sozialarbeiter/in
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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11.03.2009
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Erläuterung
Begründung:
Die Stellen 353 300 03 und 353 200 06 Sozialarbeiter/in im
Fachbereich Jugendamt sind ab sofort
bzw. ab 01.05.2009, mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit
von derzeit 40 Stunden, befristet für 2 Jahre mit dem Stellenwert E 9 TVöD -
VKA, extern zu besetzen.
Mehrere interne Ausschreibungen für Sozialarbeiterstellen
sind ohne Erfolg geblieben, bzw. haben keine Auswahlmöglichkeit zur Stellenbesetzung
zum Ergebnis gehabt.
Eine Stelle war bzw. ist derzeit von 2 Beschäftigten zu je
20 Stunden besetzt. Aufgrund eines internen Bewerberverfahrens wechseln beide
Stelleninhaberinnen auf andere Stellen innerhalb des Jugendamtes, so dass eine
volle Stelle frei wird.
Eine Stelleninhaberin begehrt einen Auflösungsvertrag bzw.
die kurzfristige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Für die Aufgaben des Jugendamtes gilt ein Fachkräftegebot,
so dass die Besetzung der Sozialarbeiterstelle mit einem Beschäftigten einer
anderen Fachrichtung nicht möglich ist.
Aufgrund der Gesetzesnovellierungen in der jüngsten
Vergangenheit ist der Fachbereich Jugendamt sehr an Fachhochschulabsolventen
interessiert, welche im Rahmen ihres Studiums diese Kenntnisse bereits erworben
haben. Diese veränderten Studieninhalte und Rechtsgrundlagen sind eine enorm
wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Arbeit eines
Sozialarbeiters im Jugendamt.
Die externe Ausschreibung ist vor dem Hintergrund des
Kinderschutzes und der Bearbeitung der Meldungen zum Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung notwendig.
Diese Aufgaben sind dem pflichtigen Aufgabenbereich
zuzuordnen.
Andere
geeignete Mitarbeiter/innen stehen intern aus anderen Fachbereichen nicht zur
Verfügung.