Antrag - 09/SVV/0173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die nötigen Schritte zur Bildung eines Gestaltungsbeirats für neu zu errichtende Hochbauten in der Landeshauptstadt Potsdam einzuleiten. Der Beirat soll die Stadt in Bezug auf Gestaltungsfragen bei wichtigen, stadtbildprägenden neu zu errichtenden Hochbauten beraten. Neben dem stattfindenden öffentlichen Diskurs soll ein Beirat die jeweils auftauchenden Fragestellungen zunächst intensiv diskutieren und die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Öffentlichkeit vermitteln.

 

Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung zur Berufung des Gremiums bis Oktober 2009 vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung

 

Die Arbeit des Beirats Potsdamer Mitte von 2001 - 2008 hat im Ergebnis zu grundlegenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zur städtebaulichen Entwicklung in der Potsdamer Mitte geführt. Die Ergebnisse wurden durch die international besetzte Werkstatt Potsdamer Mitte bestätigt und weiter untersetzt. In Bezug auf die Fragen des Städtebaus in der historischen und neuen Mitte hat der Beirat seine Arbeit abgeschlossen. Gestalterische Fragen bestehen in der Potsdamer Mitte weiter, sie bestehen aber ebenso im gesamten Stadtgebiet an wichtigen prägenden Orten.

 

Deshalb ist es erforderlich einen  Gestaltungsbeirat zu berufen, der zu Fragen der Architektur für das gesamte Stadtgebiet beratend tätig sein kann.

 

Die Zusammensetzung soll unterschiedliche fachliche Kompetenzen in den Gebieten Städtebau, Architektur, Architekturgeschichte und Baurecht sowie unterschiedliche Haltungen zur zeitgenössischen Architektur widerspiegeln. Die Mitglieder des Gremiums sollen über Erfahrungen und Kompetenz in den genannten Feldern verfügen und von der Stadt Potsdam wirtschaftlich unabhängig sein. Der Beirat soll ein Selbstbefassungsrecht haben und mit Ausnahme der abgestimmten öffentlichen Stellungnahmen zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. In Bezug auf laufende Bauantragsverfahren sind die Rechte Dritter zu beachten.

 

Der Beirat soll Vertreter in die Jurys von Architekturwettbewerben entsenden, die für stadtbildprägende und an städtebaulich sensiblen Orten beabsichtigte Neubauvorhaben erforderlich sind.

 

Es sind die Geschäftsgrundlage zu klären und zu beschreiben sowie der Vorschlag für eine Mitgliederliste zu erstellen. Ebenso ist die Frage der Vergütung der Mitarbeit in Form eines Sitzungsgeldes zu klären.

 

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