Beschlussvorlage - 01/SVV/0911

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Eingliederungsvertrag Neu Fahrland

Reduzieren

Erläuterung

Die Landesregierung hat im Rahmen der Gemeindestrukturreform mit der Verabschiedung der Leitlinien einen Orientierungsrahmen für die sog. Freiwillige Phase der Gemeindeneu bzw. -eingliederung geschaffen. Der Oberbürgermeister hat mit den umliegenden Gemeinden Gespräche über mögliche Optionen der gemeinsamen Entwicklung geführt. Mit der Gemeinde Neu Fahrland wurden intensive Verhandlungen über die Voraussetzungen einer Eingliederung nach Potsdam geführt. Die Gemeinde Neu Fahrland führt am 27.01.2002 zur Frage der Eingliederung nach Potsdam einen Bürgerentscheid durch.

 

I.

Nach den Leitlinien der Landesregierung ist die Eingliederung Neu Fahrland nach Potsdam leitliniengerecht:

 

1. Enge bauliche und funktionale Verflechtung

 

Neu Fahrland liegt zwar nicht auf der sog. "Insel" Potsdam, sondern in unmittelbarer Randlage hierzu auf dem nördlichen Ufer des Sacrow-Paretzer Kanals. Hierdurch ist gleichermaßen eine starke Einbindung in die geographische Strukturierung des Umlandes der Landeshauptstadt gegeben, die sich in der angesprochenen Abfolge der kranzartig angeordneten, vorstädtisch überformten dörflichen Kerne bzw. Siedlungsbereiche von Geltow über Wildpark-West, Eiche, Golm, Grube, Bornim, Schlänitzsee, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neufahrland widerspiegelt. Die Gemeinde Neu-Fahrland ist im Zeitraum 1992 bis 1999 von 959 Einwohner auf 1.048 Einwohner gewachsen. In Neu Fahrland stammen 31 % der Zugezogenen aus Potsdam, es finden 139 Pendlerbewegungen nach und 146 aus Potsdam statt.

 

Neu Fahrland verfügt nicht über ein vollständiges Spektrum der alltäglichen Daseinsfunktionen, sondern ist in mehreren Bereichen untrennbar funktional mit der Landeshauptstadt verwoben. So stellt z.B. der Entwurf des Flächennutzungsplanes  ausdrücklich in verschiedenen Kapiteln seines Erläuterungsberichtes darauf ab, dass für die entsprechenden Funktionen Flächen im derzeitigen Gemeindegebiet weder vorgehalten werden können noch nachgewiesen werden sollen, weil die entsprechenden Angebote in Potsdam wahrgenommen werden. Im Nordbereich der Landeshauptstadt finden derzeit die stärksten Entwicklungen mit der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld und dem Campus am Jungfernsee statt. Sowohl im Bereich der Fortführung der gleichartigen kleinteiligen Wohnstruktur im Grünen und am Wasser als auch in der Nutzung und Erschließung der Potenziale wird aus Sicht der Landeshauptstadt zukünftig eine verstärkte Verflechtung gesehen.

 

 

2. Erweiterung im Interesse anzustrebender Entwicklung der Stadt

 

Die angesprochenen Entwicklungen im Nordbereich der Landeshauptstadt (Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld, Campus am Jungfernsee) können in ihrer Ausprägung und Effektivität erheblich gesteigert werden, wenn die Entwicklungspotenziale im angrenzenden Umfeld in eine übergreifende stadtentwicklungspolitische Verantwortung integriert sind. Auch der Stabilisierung von Neu-Fahrland käme eine solche übergreifende Abstimmung zugute, die durch eine einheitliche Verantwortung gewährleistet wird.

 

3. Verbesserung oder Erleichterung der Aufgabenerfüllung

 

Mit den angesprochenen Entwicklungspotenzialen ist zugleich ein wesentlicher Faktor für eine verbesserte Aufgabenwahrnehmung benannt, die Aktivierung dieser Potenziale ist bei der Einbindung in die Entwicklung der Landeshauptstadt wesentlich eher zu erreichen als in einer Konkurrenzsituation im Umland.

Auch die übrigen Felder der öffentlichen Daseinsvorsorge sind ausreichend effektiv in die Aufgabenwahrnehmung durch die Landeshauptstadt einzugliedern und werden voraussichtlich differenzierter und mit zumindest gleichwertiger Qualität wahrgenommen werden können.

 

4 .Zusammenfassung mit anderen Umlandgemeinden nicht sinnvoll.

 

Sinnfällige Alternativen zu einer Eingliederung in die Landeshauptstadt sind nicht erkennbar, insbesondere vor dem Hintergrund des Anspruches, die Reserven einer Erhöhung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit mit einer aktuellen Neuordnung auszuschöpfen:

Siedlungsstrukturelle Zusammenhänge zu den vorstädtischen Bereichen Potsdams sind deutlich stärker ausgeprägt als ein etwaiger Bezug in weitere ländliche Gebiete am nördlichen Rand des Landkreises Potsdam-Mittelmark oder zu Gemeinden im nördlich angrenzenden Landkreis Havelland. Organische Siedlungszusammenhänge zu anderen dominanten Gemeinden bestehen nicht.

Die funktionalen Bezüge sind, wie dargestellt, in erster Linie auf Potsdam ausgerichtet und werden mit der Nutzung der erheblichen Entwicklungspotentiale noch wachsen.

 

II.

In den Gesprächen wurde ein Vertragsentwurf erarbeitet.

Ein Grundsatz, der die Verhandlungen begleitet hat, war, dass keine Bereicherung zu lasten des jeweiligen anderen Vertragspartner stattfinden soll . Daraus folgend ist für den Übergangszeitraum von fünf Jahren entgegen den Grundsätzen der kameralen Haushaltsführungen eine gesonderte Investitionspauschale in Höhe der Schlüsselzuweisungen bzw. angenähert an die wegfallende Amts- und Kreisumlage vereinbart worden. Der Regelungsinhalt ist im wesentlichen an den Musterentwurf des Innenministeriums angelegt.

Der Vertragsentwurf wurde am 19.09.01 im Hauptausschuss  vorgestellt und am 25.09. in einer Einwohnerversammlung in Neu Fahrland mit den BürgerInnnen erörtert. Aufgrund dieser Veranstaltung und der Rücksprache mit dem Innenministerium haben sich einige Änderungen ergeben, die aber redaktioneller Natur waren bzw. einige Punkte nochmals konkretisiert haben.

 

 

Zur weiteren Erläuterung:

 

§ 1: bezieht sich auf die Änderung der Rechtspersönlichkeit der Gemeinde Neu Fahrland.

 

§ 2: bestimmt die Namensgebung des Ortsteils. Auf Wunsch der Gemeinde Neu Fahrland wurde die zulässige Variante der Gestaltung der Ortsschilder gewählt, dass der Name des Ortsteils über dem Namen Stadt Potsdam aufgeführt wird.

 

§ 3 und § 9: beinhalten die Regelungen für den Ortsbeirat und den Ortsbürgermeister, deren Zusammensetzung und deren Mitwirkungsrechte.

Im wesentlichen werden die Rechte aus § 54 Gemeindeordnung aufgeführt, für darüber hinausgehende Regelungen wurde bisher in den Verhandlungen kein Bedarf gesehen. Der zugesagte Zuschuss iHv 30.000 Euro gem. § 54 Abs. 4 GO für die Förderung der örtlichen Gemeinschaft entspricht dem Wunsch der Vertreter Neu Fahrlands und stellt den jetzt schon vorhanden finanziellen Umfang dar.  

Es sind Änderungen auf Anregung des Innenministeriums aufgenommen worden, diese bedeuten aber aus Potsdamer Sicht keine inhaltliche Änderung.

 

 §§ 4 und 5: regeln die Sicherung der örtlichen Identität und der Bürgerrechte, soweit sie mit dem Wohnortprinzip zusammenhängen. Die Regelungen entsprechen dem Mustervertrag des Innenministeriums. Zusätzlich wurde noch ausdrücklich aufgenommen, dass die Kita auf fünf Jahre in kommunaler Trägerschaft bleibt, was aufgrund des sehr guten Auslastungsgrades und der Beschaffenheit (Neubau Jahrgang 2001) keine zusätzliche Belastung für die Stadt bedeutet.

Die Entscheidung über die Verwendung der öffentlichen Einrichtungen nach fünf Jahren durch den Ortsbeirat entspricht den § 54 a Abs. 3 GO und dem § 9 Abs. 2 des Vertrages. 

 

§ 6: behandelt das Ortsrecht und die Haushaltsführung unter der Maßgabe, dass für die Übergangszeit das in der Anlage aufgeführte Ortsrecht weiter Bestand hat und insoweit hinsichtlich dieser Kostengrößen für die Bewohner Neu Fahrlands eine Übergangsregelung besteht. In Abs. 4 wurde die Aussage zur weiteren Bauleitplanung dahingehend konkretisiert, dass die jetzigen Planungsziele Neu Fahrlands im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiter betrieben werden. Ein Dissens bezüglich der Planungsziele zwischen Neu Fahrland und Potsdam besteht nicht. 

 

§ 7: schreibt die Investitionspauschale für Neu Fahrland für die nächsten 5 Jahre fest. Die Berechnung der Pauschale richtet sich nach dem o.g. Grundsatz, dass keine Bereicherung zu lasten des Vertragspartners stattfinden soll, d.h. es wurde ein Mittelwert ermittelt, der zum einen Bezug auf die Finanzkraft der Gemeinde Neu Fahrland in Form der geleisteten Amts- und Kreisumlage und zum anderen als Richtgröße die allgemeinen Schlüsselzuweisungen des Landes pro Einwohner der Landeshauptstadt annimmt. Neu Fahrland hat in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt 783 TDM im Jahr als Amts- und Kreisumlage abgeführt, das ergibt bei einer Einwohnerzahl von ca. 1.100 ca. 700,- DM pro Jahr und Einwohner. Die Landeszuweisung als Schlüsselzuweisung und als Zuweisung für übertragene Aufgaben für die Stadt Potsdam ergeben derzeit einen Betrag von 855,- DM pro Einwohner. Unter Berücksichtigung der oben genannten Pauschale zur Förderung des gemeindlichen Lebens iHv. ca. 30 T € pro Jahr wurde die Summe von 350 T € als Investitionspauschale pro Jahr festgeschrieben auf den Übergangszeit von 5 Jahren vereinbart.

 

Die einmalige Investitionssumme von 350 T €/ 685 TDM berechnet sich aus der Zuweisung des Landes für die Eingliederung gem. § 16 GFG, wonach pro Einwohner der aufgenommenen Gemeinde 200,- DM und für 10 % der Einwohner der aufnehmenden Gemeinde 200,- DM (für Potsdam insgesamt ca. 2,6 Mio DM) gezahlt werden. Die Summe für die Einwohner Neu Fahrland wird in voller Höhe zur Verfügung gestellt, von der Zuweisung Potsdams wird angesichts des noch nicht abgeschlossenen Prozesses der Gemeindestrukturreform ein Betrag iHV. 485 TDM festgehalten.

 

In der Anlage 2 des Vertrages wurde von den Vertretern Neu Fahrlands der jetzige Stand der beabsichtigten vorrangigen Investitionen benannt. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Ortsbeirat - korrespondierend mit der Regelung in § 9 vgl. auch § 54a GO - größtmögliche Entscheidungsfreiheit über die Verwendung der Mittel gewährt werden. Durch den Abstimmungsvorbehalt mit der Verwaltung soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen auch mit den gesamtstädtischen Interessen übereinstimmen. Da die Investitionspauschale begrenzt ist, sind keine weiteren konkreten Planungsunterlagen bzw. Kostenschätzungen für die Investitionen erforderlich.

 

In Absatz 4 wurden die Grundlagen dieser Berechnung festgehalten, die Steuerkraft Neu Fahrlands und der bisher bekannte Schuldenstand aus der Auseinandersetzung mit dem Amt Fahrland. Der Gewerbesteuerumsatz der Gemeinde Neu Fahrland aus den Jahren 1992 bis 2000 ergibt einen Durchschnitt von 572 TDM (293 T €), so dass als Bemessungsgrundlage 300 T € angesetzt wurden. Da vor allem der Punkt über die finanziellen Verpflichtungen Neu Fahrlands noch nicht abschließend geklärt ist - die Verhandlungen mit dem Amt Fahrland über die Auseinandersetzung des Amtsvermögens und -verbindlichkeiten laufen derzeit-, werden diese beiden Summen festgeschrieben mit der Maßgabe, dass bei wesentlicher Abweichung ( nur bei Steigerungen über 10 % ) Nachverhandlungen über Anpassungen stattfinden.

 

Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass der Stadt Potsdam aufgrund der zusätzlichen Landeszuweisungen keine wesentlichen Mehrkosten entstehen.

 

§ 8: Abs. 1 entspricht der Regelung des § 10 Abs. 2 Satz der GO, im übrigen ist die Regelung entsprechend des Mustervertrages formuliert.

 

§ 10: betrifft die Übernahme der Gemeindeangestellten (hier der kommunalen Kita) und entspricht den Vorgaben des Innenministeriums.

 

§§ 11- 14: betreffen die Umsetzung des Vertrages und sind mit den Regelungen des Mustervertrages des Innenministeriums identisch. Auf Hinweis des Innenministeriums und in Absprache mit Neu Fahrland wurde der Termin auf den 31.12.2002 gelegt.

 

Die konkreten finanziellen Auswirkungen werden im Haushalt 2003 dargestellt. Wie unter dem § 7 erläutert, sind nach dem jetzigen Stand gemessen an den finanziellen Zusagen an die Gemeinde Neu Fahrland und den erwarteten zusätzlichen Schlüsselzuweisungen, keine zusätzlichen finanziellen Belastungen zu erwarten.

 

 

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

siehe Anlage

Loading...