Beschlussvorlage - 09/SVV/0261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 31.12.2006 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

2.      Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2006 Entlastung erteilt.

3.      Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.996,04 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 7, Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung - EigV - beschließt die Stadtverordneten­versammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung.

 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Vom Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt, wurde die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2006 des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2006 wurde mit Datum vom 04.11.2008 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt (siehe beiliegenden Prüfungsbericht).

 

Wesentliche Aussage aus dem Prüfvermerk vom 04.11.2008:

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie der EigV und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Besonderheiten des Geschäftsjahres

Das zweite Jahr nach Gründung des KIS war vor allem gekennzeichnet durch die weitere Ausprägung der Haupttätigkeitsgebiete des Eigenbetriebes: Durchführung der Investitionstätigkeiten im Hochbau, Bewirtschaftung der Gebäude und Liegenschaften der LHP und Verwaltung und Vermögensaktivierung des Finanzvermögens der LHP.

 

Durch den KIS wurden im Jahre 2006 Investitionen i.H.v. 19,6 Mio. Euro getätigt. Größtes Einzelobjekt war der Neubau der Spielstätte des Hans-Otto-Theaters in der Schiffbauergasse, der 2006 vollendet wurde.

 

Der KIS hatte im Wirtschaftsjahr 2006 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 14,7 Mio. Euro und aus der Erstattung von Betriebskosten i.H.v. 7,2 Mio. Euro. Durch die Aktivierung der beendeten Bauvorhaben erhöhte sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebes um 16,3 Mio. Euro auf 356,5 Mio. Euro.

 

Jahresergebnis

Zum 31.12.2006 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss i.H.v. 3.996,04 Euro (Plan: -255 TEUR) aus. Gemäß § 7 Ziff 4 EigV entscheidet die Stadtverordneten­versammlung über die Ergebnisverwendung. Der Jahresüberschuss ist für eine angemessene Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes erforderlich und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden, um so weiterhin bestehende Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem bestehenden Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.

 

Aussagen über die weitere Entwicklung

Schwerpunkte der Investitionstätigkeit werden in den kommenden Jahren der weitere Abbau des Sanierungsstaus insbesondere im Bereich Schulen und Kindertagestätten sowie die Fertigstellung der neuen Potsdamer Hauptfeuerwache bis 2009 sein. Im Rahmen seiner Zielstellung, der wirtschaftlichen Optimierung der städtischen Immobilienverwaltung, wird der KIS dazu beitragen, dass die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes erreicht werden. Für die Wirtschaftsjahre 2007 bis 2012 wird im Rahmen der Wirtschaftsplanung mit Überschüssen gerechnet.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Gemäß § 7 Ziff 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnis­verwendung.

 

Der Jahresüberschuss ist für eine angemessene Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes erforderlich und soll auf neue Rechnung vorgetragen werden, um so weiterhin bestehende Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem bestehenden Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.

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Anlagen

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