Beschlussvorlage - 09/SVV/0262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Werksausschuss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird gemäß

§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 Betriebssatzung wie folgt besetzt:

 

 

Aus dem Vorschlag der Beschäftigten werden folgende Beschäftigtenvertreter gewählt:

 

als Mitglieder:                                                                   als Stellvertreter:

 

1.  .......................................                                          1.  ............................................

2.  .......................................                                          2.  ............................................

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

 

1. Rechtliche Grundlage

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb besteht der Werksausschuss aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, davon

 

1.      acht Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geltenden Verfahren zu benennen sind,

2.      zwei sachkundige Einwohner, die auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen sind und

3.      zwei Vertreter der Beschäftigten des Eigenbetriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Vorschriften über das Verfahren zur Benennung von Beschäftigtenkandidaten für Werksausschüsse von Eigenbetrieben aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigen des  Eigenbetriebes gewählt werden.

 

 

2. Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern

 

Neben den Mitgliedern kann analog zu § 41 Abs. 3 BbgKVerf für jedes Mitglied des Werksausschusses, außer den sachkundigen Einwohnern, ein Vertreter bestimmt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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