Beschlussvorlage - 09/SVV/0262
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) mit Beschäftigtenvertretern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Werksausschuss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien
Service (KIS) wird gemäß
§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 Betriebssatzung wie folgt besetzt:
Aus dem Vorschlag der Beschäftigten werden folgende
Beschäftigtenvertreter gewählt:
als
Mitglieder:
als
Stellvertreter:
1.
.......................................
1.
............................................
2.
.......................................
2.
............................................
Erläuterung
Begründung:
1. Rechtliche Grundlage
Gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
besteht der Werksausschuss aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, davon
1.
acht
Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
geltenden Verfahren zu benennen sind,
2. zwei sachkundige Einwohner, die auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen sind und
3.
zwei
Vertreter der Beschäftigten des Eigenbetriebes, die von der
Stadtverordnetenversammlung nach den Vorschriften über das Verfahren zur
Benennung von Beschäftigtenkandidaten für Werksausschüsse von Eigenbetrieben
aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigen des Eigenbetriebes gewählt werden.
2. Berufung von Mitgliedern
und Stellvertretern
Neben den Mitgliedern kann analog zu § 41 Abs. 3 BbgKVerf
für jedes Mitglied des Werksausschusses, außer den sachkundigen Einwohnern, ein
Vertreter bestimmt werden.