Beschlussvorlage - 09/SVV/0269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Brandenburgischen Kommunalakademie über die örtliche Prüfung der Wirtschaftsführung einschließlich der Prüfung der Jahresrechnungen und der Verbandskasse des Zweckverbandes „Brandenburgische Kommunalakademie“ der Haushaltsjahre 2008 und 2009.

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2002 wurde der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Brandenburgischen Kommunalakademie beschlossen. (02/SVV/0408) Auf Grund dieser Vereinbarung vom 24.06.2002 nimmt die Landeshauptstadt Potsdam für die Brandenburgische Kommunalakademie bisher Verwaltungsaufgaben auf den Gebieten Kassenwesen, Personalbetreuung, Archivierung, Gesundheits- und Arbeitsschutz wahr.

 

Mit vorliegendem öffentlich-rechtlichem Vertrag soll die örtliche Prüfung der Wirtschaftsführung einschließlich der Prüfung der Jahresrechnungen und der Verbandskasse des Zweckverbandes „Brandenburgische Kommunalakademie“ der Haushaltsjahre 2008 und 2009 der Landeshauptstadt Potsdam übertragen werden.

Die Kosten der Rechnungsprüfung trägt der Zweckverband „Brandenburgische Kommunalakademie“. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in Anlehnung an den Runderlass Nr. 1/2006 in kommunalen Angelegenheiten des Ministeriums des Inneren vom 20. Februar 2006 und wird auf Anforderung der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum 31.12. eines jeden Haushaltsjahres erstattet.

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Brandenburgische Kommunalakademie“ hat vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 18 Abs. 2 GKG am 05. Dezember 2008 einstimmig beschlossen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten der Rechnungsprüfung trägt der Zweckverband „Brandenburgische Kommunalakademie“. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand in Anlehnung an den Runderlass Nr. 1/2006 in kommunalen Angelegenheiten des Ministeriums des Inneren vom 20. Februar 2006 und wird auf Anforderung der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum 31.12. eines jeden Haushaltsjahres erstattet.

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Anlagen

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