Beschlussvorlage - 09/SVV/0306
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.04.2009
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der
Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 SGB VIII gehören dem
Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam 15 stimmberechtigte
Mitglieder und deren Stellvertreter an.
Laut Satzung sind davon zu wählen:
9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen
und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete,
6 Mitglieder auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt
Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt zur Sicherung einer
größtmöglichen Pluralität die Beachtung der Unterteilung der 6 Mitglieder, die
von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden, in:
2 Mitglieder, die die Wohlfahrtsverbände repräsentieren,
2 Mitglieder von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe,
2 Mitglieder, die die Jugendverbände repräsentieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12 kB
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