Beschlussvorlage - 09/SVV/0306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 SGB VIII gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter an.

 

Laut Satzung sind davon zu wählen:

9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete,

6 Mitglieder auf Vorschlag der in der Landeshauptstadt Potsdam wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt zur Sicherung einer größtmöglichen Pluralität die Beachtung der Unterteilung der 6 Mitglieder, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden, in:

2 Mitglieder, die die Wohlfahrtsverbände repräsentieren,

2 Mitglieder von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe,

2 Mitglieder, die die Jugendverbände repräsentieren.

 

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Anlagen

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