Beschlussvorlage - 09/SVV/0315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Über die Fraktion DIE LINKE wird

Herr Dr. Alexander Steinicke,

 

      über die Fraktion der SPD wird

Herr Volker Klamke,

 

      über die Fraktion der CDU/ ANW wird

Herr Horst Heinzel und

 

      nach Losentscheid bzw. Einigung gem. § 41 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf zwischen

      den Fraktionen FDP/ Familienpartei und Bündnis 90/ Die Grünen wird

Herr Brian Utting

 

      in den Aufsichtsrat der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH entsandt.

 

 

 

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Erläuterung

 

 

Begründung:

I. Sachverhalt

 

Die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP) wurde mit notariell beglaubigtem Gesellschaftsvertrag am 29. Dezember 1999 errichtet. Alleinige Gesellschafterin ist die Landeshauptstadt Potsdam. Im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam wurde die Gesellschaft unter der HRB-Nr. 13606 eingetragen.

 

Durch die Neufassung des Gesellschaftervertrages wurde entsprechend der Unternehmensgröße der Aufsichtsrat erweitert.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich bei einer Besetzung des Aufsichtsrates der TGZP die Sitzverteilung der vier von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen

 

DIE LINKE                         = 4x 17/50 = 1,36                             1 Sitze

                        SPD                                        = 4x 15/50 = 1,20                            1 Sitz

                        CDU/ ANW                            = 4x   8/50 = 0,64                              1 Sitz

                        FDP/ Familienpartei                       = 4x   5/50 = 0,40

                        Bündnis 90/ Die Grünen            = 4x   5/50 = 0,40

 

Ein weiterer Sitz müsste gemäß § 41 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf per Losentscheid zwischen den Fraktionen FDP/ Familienpartei und Bündnis 90/ Die Grünen besetzt werden, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung/ -nachbesetzung sind die Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg und der Gesellschaftsvertrag der TGZP.

 

Gemäß § 28  Abs. 2 Ziff. 6 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

 

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