Beschlussvorlage - 09/SVV/0315
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremienbesetzung bei der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Über die Fraktion DIE LINKE wird
Herr Dr. Alexander Steinicke,
über die Fraktion der SPD
wird
Herr Volker Klamke,
über die Fraktion der CDU/ ANW
wird
Herr Horst Heinzel und
nach Losentscheid bzw. Einigung gem.
§ 41 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf zwischen
den Fraktionen FDP/
Familienpartei und Bündnis 90/ Die Grünen wird
Herr Brian Utting
in den Aufsichtsrat der Technologie-
und Gewerbezentren Potsdam GmbH entsandt.
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP) wurde mit notariell beglaubigtem Gesellschaftsvertrag am 29. Dezember 1999 errichtet. Alleinige Gesellschafterin ist die Landeshauptstadt Potsdam. Im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam wurde die Gesellschaft unter der HRB-Nr. 13606 eingetragen.
Durch die Neufassung des Gesellschaftervertrages wurde entsprechend der Unternehmensgröße der Aufsichtsrat erweitert.
Gemäß § 97 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich
bei einer Besetzung des Aufsichtsrates der TGZP die Sitzverteilung der vier von
der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder wie
folgt:
Sitze der
Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen
Fraktion
Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen
DIE LINKE = 4x 17/50 = 1,36 1
Sitze
SPD = 4x 15/50 = 1,20 1
Sitz
CDU/
ANW = 4x 8/50 = 0,64 1
Sitz
FDP/
Familienpartei = 4x 5/50 = 0,40
Bündnis
90/ Die Grünen = 4x 5/50 = 0,40
Ein weiterer Sitz müsste gemäß § 41 Abs. 2 S. 5
BbgKVerf per Losentscheid zwischen den Fraktionen FDP/ Familienpartei und
Bündnis 90/ Die Grünen besetzt werden, soweit die betroffenen Fraktionen
keine Einigung erzielen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung/
-nachbesetzung sind die Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg und der
Gesellschaftsvertrag der TGZP.
Gemäß § 28 Abs.
2 Ziff. 6 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die
Bestellung der Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen,
Vereinen und sonstigen Einrichtungen.