Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0313

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis.:

 

Im November 2008 ist verwaltungsseitig das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ mit der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingeleitet worden. In der Zeit vom 10.11. bis 24.11.2008 wurden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Es wurden zunächst zwei sich in den möglichen Festsetzungen unterscheidende Varianten vorgestellt. In Variante 1 wurden u. a. die Änderung des Verlaufs des Uferweges im Bereich einzelner Grundstücke und die Festsetzung von zwei zusätzlichen Bootshäusern bzw. Verschiebung von bereits festgesetzten Bootshausstandorten erörtert. Mit der Variante 2 wurden zusätzlich zu den v. g. Detailänderungen die Option einer teilweisen Umwandlung öffentlicher Grünfläche in private Grünfläche sowie daraus resultierender Regelungsbedarf zur Abgrenzung, Gestaltung und baulichen Nutzung der privaten Grünflächen debattiert. Vorgeschlagen wurde im Vorentwurf hierbei, dass in regelmäßigen Abständen (ca. alle 250 – 300m) Teilbereiche der Uferflächen für eine öffentliche Nutzung gesichert bleiben, um das Herantreten an das Ufer für die Allgemeinheit zu ermöglichen. Mit Einschränkungen der Zulässigkeiten von Hecken (nur niedrigwachsende Pflanzen) und Zäunen (zwischen 30 und 80 cm) zur Gestaltung der privaten Ufergärten könnte der Blick vom Uferweg auf den Griebnitzsee sichergestellt werden. Gleichzeitig würden aber auch Ansprüche der Grundstückseigentümer zur baulichen Nutzung im Uferbereich (z. B. Terrassen) berücksichtigt und ggf. zugunsten einer Erlebbarkeit des Griebnitzsees für die Allgemeinheit in ihrer Größe und Gestalt eingeschränkt werden.

 

Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage gibt die Verwaltung einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen. Der Überblick bezieht sich an dieser Stelle nur auf die wesentlichen Planungsinhalte, zu denen kontrovers Stellung genommen wurde:

 

1.      grundlegendes Erfordernis des Uferweges?

2.      Uferbereich: öffentlich zugänglich oder Abgrenzung für private Nutzung?

3.      Nutzung des Uferweges: Fuß- und Radweg?

4.      nächtliche Schließung des Uferparks / Uferweges mit Toren?

 

Es sind insgesamt 972 Stellungnahmen zum Vorentwurf eingegangen, davon 21 Schreiben von betroffenen Anliegern bzw. Grundstückseigentümern.

 

1. grundlegendes Erfordernis des Uferweges?

 

Das grundlegende Erfordernis des Uferweges wurde von 5 Grundstückseigentümern in Frage gestellt. Folgende Argumente wurden von ihnen vorgetragen: „Es wird darauf hingewiesen, dass der Griebnitzsee an seiner Nordseite frei umgeh- und für Fahrradfahrer umfahrbar ist. Es bedarf dann nicht noch einer Südumgehung.“ „Soweit es sich um private Flächen handelt, sollten diese weder durch einen Uferpark noch einen Uferweg überplant werden, da ein solcher Uferweg angesichts der Möglichkeit, den See auf der Nordseite zu umfahren, nicht erforderlich ist.“

 

Dem stehen insgesamt 931 Stellungnahmen von Bürgern gegenüber, die sich für die Erhaltung des durchgehenden Weges aussprechen, u.a. mit folgenden Argumenten: „Der Rundweg rund um den Griebnitzsee muss erhalten bleiben (Wanderer, Radfahrer, Jogger, Walker).“ „Besonders für Familien und Schulkinder ist der befahrbare Uferweg eine sichere Verbindung mit Anschluss an den genehmigten Radweg der Schlösserstiftung im Babelsberger Park und nach Klein-Glienicke.“ „Diese Strecke ist für viele Kinder in Babelsberg, die in Potsdam weiterführende Schulen besuchen, die einzige nahezu verkehrsfreie Route mit dem Fahrrad. In diesem Punkt sollte die Bewertung von Potsdam als kinderfreundliche Stadt noch einmal unter die Lupe genommen werden.“

 

 2. Uferbereich: öffentlich zugänglich oder Abgrenzung für private Nutzung?

 

Das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände macht in seiner Stellungnahme unter anderem darauf aufmerksam, dass „die Ausweisung einzelner Uferbereiche als private Grünflächen die Erlebbarkeit des Griebnitzseeufers für die Allgemeinheit beeinträchtigen (würde). Auch für den Naturschutz und die Landschaftspflege würden insofern Nachteile entstehen, da die Errichtung von Zäunen und die Anpflanzung von Hecken Migrationhindernisse für wildlebende Tierarten darstellen. Das Landschaftsbild, insbesondere der Blick vom Uferweg auf den See, würde beeinträchtigt werden. Auch könnte die Gestaltung der privaten Grünflächen, beispielsweise mit Terrassen oder Pavillons, mit zusätzlichen Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden sein. Die Bepflanzung der privaten Grünflächen würde im Wesentlichen den Wünschen der Eigentümer entsprechen. Die Gestaltung als Uferpark wäre stark eingeschränkt.“

Auch der Bereich Umwelt und Natur sieht die Beschränkung einer Umwandlung von öffentlichen in private Grünflächen auf Grundstücke, die jetzt schon in privater Hand sind, als problematisch an. Abschnitte von 250 – 300m ohne öffentlichen Zugang zum See scheinen zu lang zu sein und kämen einer „Abriegelung“ des Ufers nahe bzw. drohten, diese vorzubereiten und dann auch die Durchwegung in Frage zu stellen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wäre auch eine Änderung des Bebauungsplanes im Sinne der Herstellung einer 50 %-privaten und 50 %-öffentlichen Zugänglichkeit (oder 1/3 – 2/3) prüfbar.

Es haben sich insgesamt 929 Bürger für eine öffentlich zugängliche Uferlandschaft ohne Zäune oder Hecken zur Abgrenzung privater Grundstücke und damit für den Erhalt des öffentlichen Charakters des Ufers ausgesprochen. Sie verweisen u. a. auch auf die Zielbestimmung der Landesverfassung (Artikel 40 Abs. 3), wonach Land, Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet sind, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter Beachtung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu öffnen sind.

 

Dem stehen 19 Stellungnahmen (hiervon 14 Grundstückseigentümer) gegenüber, die private Grünflächen im Uferbereich gemäß Variante 2 grundsätzlich befürworten. Als Argumente wurden u. a. vorgebracht, dass mit dieser Festsetzung eine gärtnerische Pflege gewährleistet wäre und der Uferbereich weniger verwildern würde. Des Weiteren wird auf Artikel 14 Grundgesetz hingewiesen, wonach die Bestandsgarantie des Eigentums zu beachten und auf größtmögliche Schonung privater Flächen zu prüfen ist. Zudem könnten mit dieser Variante Kosten für Flächenerwerb, Gestaltung und Pflege für die Landeshauptstadt Potsdam minimiert werden. Die privaten Grünflächen sollten auch mit Zäunen und Hecken abgegrenzt werden, wobei diese höher sein sollten als 30 cm, um eine ausschließliche private Nutzung zu gewährleisten (z.B. Schutz vor Hunden).

 

3. Nutzung des Uferweges: Fuß- und Radweg?

 

Es haben sich 931 Bürger für die Erhaltung des durchgehenden Fuß- und Radweges ausgesprochen, da besonders für Familien und Schulkinder der befahrbare Uferweg eine sichere Verbindung mit Anschluss an den genehmigten Radweg der Schlösserstiftung im Babelsberger Park und nach Klein-Glienicke ist. Es wurde u. a. vorgetragen, dass das Radfahren für viele Menschen, die nicht mehr gut laufen können, die einzige Möglichkeit ist, das Griebnitzseeufer erleben zu können.

 

Auf der anderen Seite haben sich 13 Bürger (davon 11 Grundstückseigentümer) grundsätzlich gegen eine Radnutzung geäußert. Als Argumente wurden hier u. a. aufgeführt, dass die Überwachung der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit von der Stadt nicht gewährleistet und durchgesetzt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Fahrradfahrer in der überwiegenden Zahl nicht an die von der Stadt erlassene Vorgabe „Schrittgeschwindigkeit und mit Rücksicht auf Fußgänger“ halten. Mangels straßenrechtlicher Widmung könne die Straßenverkehrsordnung auf dem Uferweg nicht angewendet werden. Die Nutzung des Uferweges von „Schnellfahrern“ würde zu einer Gefährdung der Gesundheit der Fußgänger und des Eigentums der Grundstückseigentümer führen. Der Weg sei insgesamt zu schmal, um Fußgängern und Radfahrern gleichermaßen gerecht zu werden.

Drei weitere Bürger schlagen ein zeitlich eingeschränktes Radfahrverbot vor, indem das Radfahrverbot nur an Wochenenden und Feiertagen gilt, da er „vor allem zu diesen Zeiten hoher Nutzungsfrequenz störend und gefährlich“ sei.

 

4. nächtliche Schließung des Uferparks / Uferweges mit Toren?

 

Insgesamt haben sich 906 Bürger gegen eine nächtliche Schließung und Absperrung ausgesprochen.

 

11 Bürger finden eine nächtliche Schließung akzeptabel, da dies niemanden behindert und dem Sicherheits- und Ruhebedürfnis der Grundstückseigentümer entgegen kommt.

In 10 Stellungnahmen (ausschließlich Grundstückseigentümer) werden nächtliche Schließzeiten befürwortet, wobei die Forderung auf Durchsetzung dieser Maßnahmen gestellt wird: „... diese Vorgabe ist zu begrüßen, um die v.a. im Sommer immer wieder vorkommende nächtliche Ruhestörung einzuschränken, wildes Campen und Feuer machen und Müll abladen zu unterbinden und überdies die Gefahr von Einbrüchen zu reduzieren.“ „Eine effektive Sicherung der nächtlichen Nutzungsbeschränkung wäre nur dann gewährleistet, wenn entsprechende bauliche Anlagen (Zäune etc.) errichtet würden.“ „Ohne Parkwächter am Abend und ohne Absperrung wird eine Schließung illusorisch und nicht durchsetzbar sein.“

Ein Bürger schlägt variable Schließzeiten vor: „Die Festlegung der Öffnungszeiten sollte sich an sachlichen Kriterien orientieren (z. B. Dunkelheit). Bei Dunkelheit ist die Nutzung zu Erholungszwecken nicht erforderlich. Gleichzeitig würde den Sicherheitsinteressen der Anlieger ebenso Rechnung getragen wie Aspekten der Verkehrssicherheit.“

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin spricht sich aus Gründen des möglichen Havariefalls gegen eine Absperrung des Weges aus.

 

In einer Vielzahl der Stellungnahmen haben sich die Bürger und Behörden auch zu Änderungen im Detail, wie sie in Variante 1 des Vorentwurfes dargestellt waren, geäußert. Diese werden in dieser Mitteilungsvorlage nicht betrachtet. Im künftigen Beschluss über die Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplans kann hierüber im Einzelnen entschieden werden.

 

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Erläuterung

 

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