Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Land Brandenburg rangiert bei der Betrachtung des Kita-Betreuungsschlüssels und des Personalsschlüssels im bundesweiten Vergleich im letzten Drittel.

Andererseits liegt die Versorgung mit Kita-Plätzen bundesweit im ersten Drittel. Im landesweiten Vergleich der „Prognos“-Studie steht Potsdam bei der Kita-Platz-Versorgung sogar an zweiter Stelle.

 

Zur 82. Sitzung des Landtages am 26.02.2009 zur Aktuellen Stunde „Kita-Initiativen ernst nehmen – schnelles parlamentarisches Handeln notwendig“ hat Bildungsminister Holger Rupprecht folgende Aussage getroffen:

„Die gesamten Kosten der Kinderbetreuung in einem Land hängen zum einen von der Betreuungsquote und zum anderen vom Betreuungsschlüssel ab. Ich kenne in der Bundesrepublik nur Länder, die entweder bei dem einen oder bei dem anderen an der Spitze sind. Eine Spitzenposition in beiden Bereichen kann sich gegenwärtig kein Land leisten und angesichts unserer finanziellen Möglichkeiten – von möglichen finanziellen Folgen der aktuellen Wirtschaftskrise will ich hier gar nicht reden – befürchte ich, dass das für Brandenburg auch so bleiben wird.“

 

Um auf den Antrag einzugehen, muss gesagt werden, dass dieses nur mit erheblichen kommunalen Anstrengungen realisiert werden kann.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt über ein vielfältiges und hochwertiges Netz an Kindertagesstätten. Zum Stichtag 01.12.2008 wurden Betreuungsquoten von 50,59 % in der Altersgruppe 0-3 Jahre sowie 95,37 % in der Altersgruppe 3 - Einschulung erreicht. Es ist zu erwarten, dass mit den kommenden gesetzlichen Veränderungen und der steigenden Nachfrage diese Quoten noch übertroffen werden. Derzeit arbeitet die Verwaltung an einer Planung der Kitaplatzentwicklung bis 2020.

 

Personalbemessung und wohnortnahe Versorgung

Nach KitaG des Landes Brandenburg ist die Landeshauptstadt Potsdam dazu verpflichtet, in ihrem Stadtgebiet ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Stadtteil besteht nicht, ist aber aus Sicht des Fachbereiches Jugendamt wünschenswert. Die Vielzahl der Profile unserer Kindertagesstätten führt häufig dazu, dass Eltern ihre Kinder in Wunschkitas in anderen Stadtteilen unterbringen.

Mittelfristig strebt die Landeshauptstadt Potsdam bei steigenden Kinderzahlen eine durchschnittlich

97 %-ige Auslastung der Einrichtungen an, um sowohl dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern als auch der wohnortnahen Versorgung verstärkt Rechnung tragen zu können.

 

Erhöhung Betreuungsschlüssel in Kitas

Gemäß § 10 KitaG des Landes Brandenburg gibt das Land die Bemessungsgrößen für den Einsatz des pädagogischen Personal vor. Eine Veränderung der Betreuungsschlüssel müsste das Land Brandenburg gesetzlich verankern und damit auch finanzieren. Dies ist derzeit nicht beabsichtigt. Sollte die Landeshauptstadt Potsdam eigenständig die Bemessungsgrößen verändern, müsste sie dafür die Kosten tragen.

Folgende Bemessungsgrößen für die pädagogische Arbeit gelten nach § 10 KitaG Brandenburg derzeit:

 

Mindestbetreuungszeit bis 6 Stunden 0,8 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für jeweils 7 Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.

Verlängerte Betreuungszeiten über 6 Stunden eine pädagogische Fachkraft für jeweils 7 Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.

Mindestbetreuungszeit bis 6 Stunden 0,8 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für jeweils 13 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung.

Verlängerte Betreuungszeiten über 6 Stunden eine pädagogische Fachkraft für jeweils 13 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung.

 

Um den Bundesdurchschnitt des Betreuungsschlüssels zu erreichen, wäre eine Erhöhung des notwendigen pädagogischen Personals im Umfang von 264,3 Stellen bei den freien Trägern von Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.

Die Aufwendungen für diese erhöhte Personalausstattung belaufen sich, unter Berücksichtigung der aktuellen Belegungen und unter Zugrundelegung von 33.000,00 EURO Jahresdurchschnittspersonalkosten, auf rund 8,7 Mio. EURO die in den Ergebnishaushalt einzustellen wären.

 

Die Kostenermittlung für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung ist in der nachfolgenden Tabellenübersicht  dargestellt.

 

Altersgruppe

belegte Plätze Stichtag 01.12.2008

notw. päd. Pers. lt. § 10 KitaG  in VbE

(siehe Absatz 2 u. 3)

notw. päd. Pers. lt. Antrag in VbE

    0 – 3 = 1 : 5

3 – 6 = 1 : 10

Differenz in VbE

Aufwendungen  in Mio. EURO

0 – 3 Jahre

2.218

303,0

443,6

140,6

4.639.800

3 Jahre - Einschulung

 

4.495

325,8

449,5

123,7

4.082.100

Insgesamt

6.713

628,8

893,10

264,3

8.721.900

 

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Erläuterung

 

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