Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0345
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuungsschlüssel Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
01.04.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das Land Brandenburg rangiert bei
der Betrachtung des Kita-Betreuungsschlüssels und des Personalsschlüssels im
bundesweiten Vergleich im letzten Drittel.
Andererseits liegt die Versorgung
mit Kita-Plätzen bundesweit im ersten Drittel. Im landesweiten Vergleich der
„Prognos“-Studie steht Potsdam bei der Kita-Platz-Versorgung sogar an zweiter
Stelle.
Zur 82. Sitzung des Landtages am
26.02.2009 zur Aktuellen Stunde „Kita-Initiativen ernst nehmen – schnelles
parlamentarisches Handeln notwendig“ hat Bildungsminister Holger Rupprecht
folgende Aussage getroffen:
„Die gesamten Kosten der Kinderbetreuung in einem Land hängen zum einen von der Betreuungsquote und zum anderen vom Betreuungsschlüssel ab. Ich kenne in der Bundesrepublik nur Länder, die entweder bei dem einen oder bei dem anderen an der Spitze sind. Eine Spitzenposition in beiden Bereichen kann sich gegenwärtig kein Land leisten und angesichts unserer finanziellen Möglichkeiten – von möglichen finanziellen Folgen der aktuellen Wirtschaftskrise will ich hier gar nicht reden – befürchte ich, dass das für Brandenburg auch so bleiben wird.“
Um auf den Antrag einzugehen, muss
gesagt werden, dass dieses nur mit erheblichen kommunalen Anstrengungen
realisiert werden kann.
Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt
über ein vielfältiges und hochwertiges Netz an Kindertagesstätten. Zum Stichtag
01.12.2008 wurden Betreuungsquoten von 50,59 % in der Altersgruppe 0-3 Jahre
sowie 95,37 % in der Altersgruppe 3 - Einschulung erreicht. Es ist zu erwarten,
dass mit den kommenden gesetzlichen Veränderungen und der steigenden Nachfrage
diese Quoten noch übertroffen werden. Derzeit arbeitet die Verwaltung an einer
Planung der Kitaplatzentwicklung bis 2020.
Personalbemessung und wohnortnahe Versorgung
Nach KitaG des Landes Brandenburg
ist die Landeshauptstadt Potsdam dazu verpflichtet, in ihrem Stadtgebiet
ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen
Betreuungsplatz im Stadtteil besteht nicht, ist aber aus Sicht des
Fachbereiches Jugendamt wünschenswert. Die Vielzahl der Profile unserer
Kindertagesstätten führt häufig dazu, dass Eltern ihre Kinder in Wunschkitas in
anderen Stadtteilen unterbringen.
Mittelfristig strebt die
Landeshauptstadt Potsdam bei steigenden Kinderzahlen eine durchschnittlich
97 %-ige Auslastung der
Einrichtungen an, um sowohl dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern als auch der
wohnortnahen Versorgung verstärkt Rechnung tragen zu können.
Erhöhung Betreuungsschlüssel in Kitas
Gemäß § 10
KitaG des Landes Brandenburg gibt das Land die Bemessungsgrößen für den Einsatz
des pädagogischen Personal vor. Eine Veränderung der Betreuungsschlüssel müsste
das Land Brandenburg gesetzlich verankern und damit auch finanzieren. Dies ist
derzeit nicht beabsichtigt. Sollte die Landeshauptstadt Potsdam eigenständig
die Bemessungsgrößen verändern, müsste sie dafür die Kosten tragen.
Folgende Bemessungsgrößen für die pädagogische Arbeit gelten
nach § 10 KitaG Brandenburg derzeit:
Mindestbetreuungszeit bis 6 Stunden 0,8 Stellen einer pädagogischen
Fachkraft für jeweils 7 Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres.
Verlängerte Betreuungszeiten über 6 Stunden eine pädagogische
Fachkraft für jeweils 7 Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres.
Mindestbetreuungszeit bis 6 Stunden 0,8 Stellen einer pädagogischen
Fachkraft für jeweils 13 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis
zur Einschulung.
Verlängerte Betreuungszeiten über 6 Stunden eine pädagogische
Fachkraft für jeweils 13 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis
zur Einschulung.
Um den Bundesdurchschnitt des Betreuungsschlüssels zu
erreichen, wäre eine Erhöhung des notwendigen pädagogischen Personals im Umfang
von 264,3 Stellen bei den freien Trägern von Kindertagesstätten in der
Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.
Die Aufwendungen für diese erhöhte Personalausstattung
belaufen sich, unter Berücksichtigung der aktuellen Belegungen und unter
Zugrundelegung von 33.000,00 EURO Jahresdurchschnittspersonalkosten, auf rund 8,7
Mio. EURO die in den Ergebnishaushalt einzustellen wären.
Die Kostenermittlung für Kinder im Alter von 0 Jahren bis
zur Einschulung ist in der nachfolgenden Tabellenübersicht dargestellt.
Altersgruppe |
belegte Plätze Stichtag 01.12.2008 |
notw.
päd. Pers. lt. §
10 KitaG in VbE (siehe Absatz 2 u. 3) |
notw.
päd. Pers. lt. Antrag
in VbE 0 – 3 = 1 : 5 3 – 6 = 1 : 10 |
Differenz in VbE |
Aufwendungen in Mio. EURO |
0 – 3
Jahre |
2.218 |
303,0 |
443,6 |
140,6 |
4.639.800 |
3
Jahre - Einschulung |
4.495 |
325,8 |
449,5 |
123,7 |
4.082.100 |
Insgesamt |
6.713 |
628,8 |
893,10 |
264,3 |
8.721.900 |