Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0347
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulerweiterungsbau Groß Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Kommunaler Immobilienservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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01.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das
Ergebnis der Prüfung der Organisation eines baulichen Übergangs zwischen dem
Altbau der Grundschule Hanna von Pestalozza Groß Glienicke und dem neuen
Schulerweiterungsbau.
Bereits seit 2001 gibt es Bemühungen zur Errichtung eines
Erweiterungsbaus für die Grundschule Hanna von Pestalozza in Groß Glienicke.
Mit der Integration dieses Projektes in das Ganztagsprogramm
konnte hierfür eine Finanzierungsbasis gefunden werden. Eine gesicherte
Gesamtfinanzierung konnte erst Mitte 2008 durch die Bereitstellung zusätzlicher
Mittel durch das Jugendamt gesichert werden.
Bereits zu diesem Zeitpunkt war erkennbar, dass eine
Projektrealisierung bis September/Oktober 2009 (Fördermittelabrechnungstermin)
es nicht zulässt, den Baukörper in monolithischer Bauweise zu errichten. Um das
Projekt dennoch umsetzen zu können, musste die Planung als Holzständerbauweise
erfolgen (schnellere Bauzeit).
Die Raum- und Gebäudeplanung erfolgte in enger Abstimmung
mit dem FB Schule/Sport, dem Jugendamt, der Schulleitung und dem zukünftigen
Hortträger. Hierbei hatte das Nutzungskonzept äußerste Priorität.
Zum derzeitigen Projektstand (abgeschlossene Baugenehmigungsplanung/ Ausführungsplanung, laufende Ausschreibung) lässt das Projekt mit Hinblick auf den verbindlichen Fördermittelabrechnungstermin (15.10.2009) keinerlei genehmigungspflichtige Änderungen der zwischen den Beteiligten abgestimmten Planung mehr zu. Somit können weder Änderungen der Gebäudeanordnung, noch der Grundrisse erfolgen.
Neben diesen zeitlichen Rahmenbedingungen ist das begrenzte Projektbudget zu beachten. Auf Grund des engen Finanzrahmens musste u.a. die in vorangegangenen Raumkonzepten vorgesehene unmittelbare Anbindung des Erweiterungsbaus an das bestehende Schulgebäude verworfen werden. Die Anbindung hätte den Verlust eines Klassenraums des Bestandsgebäudes zur Folge gehabt. Somit wäre eine Erweiterung des Raumprogramms des Erweiterungsbaus um einen zusätzlichen Klassenraum erforderlich gewesen. Innerhalb des Projektbudget war dies nicht darstellbar.
Am 17.02.2009 wurde dem neuen Ortsbeirat in seiner zweiten Sitzung die derzeitige Planung vorgestellt. Im Ergebnis der Präsentation fasste der OBR den Beschluss Nr. 09/OBR/0031. Der darin enthaltenden Bitte um Durchführung eines Fachgesprächs ist der KIS unverzüglich nachgekommen.
Am 24.02.2009 fand dieses Gespräch mit den Mitgliedern des
Ortbeirates statt. Hierbei wurde im wesentlichen Folgendes vereinbart.
- Der
Ortsbeirat möchte sich selbst nochmals mit dem MBJS in Verbindung setzen,
um eine Verlängerung des Abrechnungstermins zu erwirken, die
diesbezüglichen Versuche der Verwaltung waren bisher erfolglos. Sollte die
Zustimmung des Fördermittelgebers innerhalb von 2 Wochen vorliegen, wird
der KIS mit allen Beteiligten nochmals die Möglichkeiten zur Änderung der
Planung besprechen. Der Ortsbeirat ist im Rahmen seiner Möglichkeiten
bereit, ggf. entstehende Mehrkosten aus Mitteln des Ortsteils zu tragen.
- Sollte
eine Zustimmung des MBJS nicht erreicht werden, wird das Gebäude wie
bisher geplant errichtet. Es erfolgt jedoch eine nochmalige Abstimmung
zwischen den Beteiligten hinsichtlich einer optimierten Wegeführung in den
Außenbereichen.
Die Bemühungen des Ortsbeirates zur Verlängerung des
Abrechnungstermins waren nicht erfolgreich.
Somit ist der Schulerweiterungsbau entsprechend der vorliegenden Planung zu errichten. Mit den Beteiligten wird nochmals eine Abstimmung zur Optimierung der Wegeführung in den Außenbereich erfolgen. Schon jetzt ist festzustellen, dass eine Wegeführung innerhalb der Grundstücksgrenzen möglich ist. Ggf. besteht die Möglichkeit, diesen Weg überdacht auszuführen. Für diese Überdachung wären zusätzliche Investitionsmittel erforderlich, die ggf. über den Ortsbeirat bereitgestellt werden könnten.
Seitens des Hortträgers und der Schulleitung wurde im
Übrigen eine Änderung der bestehenden Planung grundsätzlich abgelehnt. (siehe
Anlage)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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