Antrag - 09/SVV/0350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend eine Abstimmung mit dem Zwangsverwalter der Hiller-Brandtschen Häuser (Breite Straße 8 - 12) über notwendige Maßnahmen zur baulichen Sicherung der Gebäude durchführen zu lassen.

 

 

Dem Hauptausschuss ist in seiner nächsten Sitzung darüber Bericht zu erstatten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach der Nichterfüllung der im Kaufvertrag verankerten Sanierungsverpflichtung ist eine Gefährdungssituation für das denkmalgeschützte und stadtbildprägende Gebäude entstanden, die zugleich für Mieter und Nachbarn unerträglich ist.

 

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