Dringlichkeitsvorlage - 09/SVV/0357
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergabe und Betreiben der Kindertagesstätte David - Gilly - Str. 3 in 14469 Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Einreicher*:
- 3/35
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Betreibung der vom
Entwicklungsträger Bornstedter Feld errichteten Kindereinrichtung in der David
- Gilly -Str. 3 in 14469 Potsdam erfolgt durch die Landeshauptstadt Potsdam als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Trägerschaft endet mit dem Tag der Überlassung der Einrichtung an den entsprechend Drucksache 09/SVV/0089 ausgewählten Träger bzw. in dem Fall, dass ein erneutes Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, mit der Übergabe an den danach ausgewählten Träger.
Erläuterung
Begründung:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2009 - Drucksache 09/SVV/0089 - wurde die Betreibung des Kindergartens/ Hortes in der David - Gilly -
Straße 3 in
14469 Potsdam auf die gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger
Kinder und Jugendlicher mbH (GFB) übertragen.
Zur Sicherung der Überprüfung der Rechtmäßgigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung hat die Landessportbund Sportservice gGmbH am 06.03.2009 beim Verwaltungsgericht Potsdam Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.
Das Verwaltungsgericht Potsdam
erließ daraufhin am 11.03.2009 einen Beschluss, in dem der Stadt untersagt
wurde, bis zum Abschluss dieses Eilverfahrens mit der GFB einen Vertrag zur
Übertragung der KITA David-Gilly-Straße 3 zu schließen.
Eine
abschließende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in dem Eilverfahren steht
weiterhin aus. Auch ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar, wie lange
die streitige Auseinandersetzung vor Gericht andauern und mit welchen Ergebnis
diese enden wird.
In dem
Einzugsgebiet der KITA David-Gilly-Straße besteht jedoch akuter
Betreuungsbedarf für die Altergruppe der 3 Jährigen bis zum Schuleintritt. Für
die betreffende Einrichtung betrifft dies gegenwärtig 46 Kinder. Die
Einrichtung ist baulich und einrichtungsseitig fertiggestellt. Die
Inbetriebnahme war für den 01.04.2009 vorgesehen. Der Rechtsanspruch der
betroffenen Eltern ist zu sichern. Die Verwaltung des Jugendamtes erachtet es
deshalb als nicht mehr vertretbar und für die betroffenen Eltern nicht mehr als
hinnehmbar, dass die betriebsfertige Einrichtung weiterhin ungenutzt bleibt.
Da die
Betreibung der Einrichtung durch einen freien Träger wegen des o.g.
Rechtsstreits gegenwärtig nicht möglich ist, wird als einziges Mittel hier
nunmehr nur noch die vorübergehende Betreibung der Einrichtung in eigener
Trägerschaft gesehen.
Die
Verwaltung des Jugendamtes beabsichtigt daher für den Zeitraum der Klärung in
der o.g. Streitsache den Kita-Teil für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung
für einen Übergangszeitraum ab 16.04.2009 in der Trägerschaft der
Landeshauptstadt Potsdam zu betreiben.
Die dafür
notwendigen finanziellen Mittel sind bei einer ursprünglich vorgesehenen
Inbetriebnahme ab 01.03.2009 als Zuschüsse für freie Träger im Haushalt 2009
geplant.
Bei einer
Übernahme durch die Stadt Potsdam sind dabei kurzfristig zu realisieren:
-
Befristete Einstellung von pädagogischem und technischem Personal für das
Betreiben
der Kita ( 3,5 Stellen ErzieherInnen,
techn. Personal wird z.Z. noch von KIS geprüft)
- 0,5
Stelle Verwaltung des Jugendamtes
- Sicherung
des Versorgungsauftrages für Kita-Kinder (Fremdversorgung)
-
Durchführung des Verfahrens zur Beantragung der Betriebserlaubnis beim
Landes-
jugendamt
-
Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen
Die
Verwaltung des Jugendamtes geht weiterhin von einer Übergabe der Einrichtung an
einen
freien Träger aus. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Vorliegen einer rechtlich
verbind-
lichen
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes mit den darin enthaltenen Festlegungen.