Dringlichkeitsvorlage - 09/SVV/0357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Betreibung der vom Entwicklungsträger Bornstedter Feld errichteten Kindereinrichtung in der David - Gilly -Str. 3 in 14469 Potsdam erfolgt durch die Landeshauptstadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Die Trägerschaft endet mit dem Tag der Überlassung der Einrichtung an den entsprechend Drucksache 09/SVV/0089 ausgewählten Träger bzw. in dem Fall, dass ein erneutes Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, mit der Übergabe an den danach ausgewählten Träger.

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Erläuterung

Begründung:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2009 - Drucksache 09/SVV/0089 - wurde die Betreibung des Kindergartens/ Hortes in der David - Gilly -

Straße 3 in 14469 Potsdam auf die gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH (GFB) übertragen.

 

Zur Sicherung der Überprüfung der Rechtmäßgigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung hat die Landessportbund Sportservice gGmbH am 06.03.2009 beim Verwaltungsgericht Potsdam Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

 

Das Verwaltungsgericht Potsdam erließ daraufhin am 11.03.2009 einen Beschluss, in dem der Stadt untersagt wurde, bis zum Abschluss dieses Eilverfahrens mit der GFB einen Vertrag zur Übertragung der KITA David-Gilly-Straße 3 zu schließen.

 

Eine abschließende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in dem Eilverfahren steht weiterhin aus. Auch ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar, wie lange die streitige Auseinandersetzung vor Gericht andauern und mit welchen Ergebnis diese enden wird.

 

In dem Einzugsgebiet der KITA David-Gilly-Straße besteht jedoch akuter Betreuungsbedarf für die Altergruppe der 3 Jährigen bis zum Schuleintritt. Für die betreffende Einrichtung betrifft dies gegenwärtig 46 Kinder. Die Einrichtung ist baulich und einrichtungsseitig fertiggestellt. Die Inbetriebnahme war für den 01.04.2009 vorgesehen. Der Rechtsanspruch der betroffenen Eltern ist zu sichern. Die Verwaltung des Jugendamtes erachtet es deshalb als nicht mehr vertretbar und für die betroffenen Eltern nicht mehr als hinnehmbar, dass die betriebsfertige Einrichtung weiterhin ungenutzt bleibt.

 

Da die Betreibung der Einrichtung durch einen freien Träger wegen des o.g. Rechtsstreits gegenwärtig nicht möglich ist, wird als einziges Mittel hier nunmehr nur noch die vorübergehende Betreibung der Einrichtung in eigener Trägerschaft gesehen.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes beabsichtigt daher für den Zeitraum der Klärung in der o.g. Streitsache den Kita-Teil für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung für einen Übergangszeitraum ab 16.04.2009 in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam zu betreiben.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind bei einer ursprünglich vorgesehenen Inbetriebnahme ab 01.03.2009 als Zuschüsse für freie Träger im Haushalt 2009 geplant.

 

Bei einer Übernahme durch die Stadt Potsdam sind dabei kurzfristig zu realisieren:

 

- Befristete Einstellung von pädagogischem und technischem Personal für das Betreiben

  der Kita ( 3,5 Stellen ErzieherInnen, techn. Personal wird z.Z. noch von KIS geprüft)

- 0,5 Stelle Verwaltung des Jugendamtes

- Sicherung des Versorgungsauftrages für Kita-Kinder (Fremdversorgung)

- Durchführung des Verfahrens zur Beantragung der Betriebserlaubnis beim Landes-             

  jugendamt

- Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen

 

Die Verwaltung des Jugendamtes geht weiterhin von einer Übergabe der Einrichtung an

einen freien Träger aus. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Vorliegen einer rechtlich verbind-

lichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes mit den darin enthaltenen Festlegungen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Bezuschussung der Einrichtung ist im Haushaltsplan für 2009 im Unterprodukt 3650201 geplant. Diese Mittel sind aus der Förderung freier Träger in das entsprechende Unterprodukt des öffentlichen Trägers zu verlagern.

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