Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Der AWO Bezirksverband Potsdam e. V. und die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin führen im Schuljahr 2008/2009 ein Monitoring zum Schulessen in Abstimmung mit den Fachbereichen Schule und Sport sowie dem Jugendamt durch. Im Oktober 2008 hat der AWO Bezirksverband Potsdam eine anonyme Fragebogenaktion zum Schulessen an den Schulen in der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt und eine Hotline zur anonymen Beratung der Eltern und für das Beschwerdemanagement eingerichtet.

 

In der Anlage 1 ist die von der AWO vorgenommene Auswertung des ersten Fragebogens vom Oktober 2008 beigefügt. Eine Aufstellung über die Anzahl der Erklärungen über die Teilnahme an bezuschusstem bzw. in Härtefällen kostenlosem Schulessen mit Stand vom 27. Januar 2009 ist als Anlage 2 beigefügt. Die Schulleiter der Schulen, die an der Fragebogenaktion im Oktober 2008 teilnahmen, wurden von der AWO über die Ergebnisse an ihrer jeweiligen Schule informiert. Bisher haben von den Schulen in der LHP nur 2 Schulen keine Schülerinnen und Schüler gemeldet, die ein bezuschusstes bzw. kostenloses Schulessen in Anspruch nehmen (Schiller Grundschule im Sternfeld und Schiller Gymnasium).

 

Die 2. Fragebogenaktion der AWO hat nach den Winterferien im Februar 2009 stattgefunden. Der Fragebogen dazu ist in der Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt. Zwischen der AWO und der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin wurde vereinbart, dass ab Mai 2009 an ausgewählten Schulen Experten- bzw./ Leitfadengespräche durchgeführt werden. Der Abschlussbericht der AWO zum Monitoring soll im August 2009 vorliegen.

 

Im Ergebnis der Auswertung ist schwerpunktmäßig Folgendes festzuhalten:

 

Allgemein

 

Die erste Fragebogenaktion vom Oktober 2008 kann noch nicht als repräsentativ angesehen werden. Bei dieser Umfrage haben nur 16 % aller Potsdamer Schülerinnen und Schüler  bzw. deren Eltern einen Fragebogen ausgefüllt. Nur 4 % davon haben erklärt, dass sie sich das Mittagessen in der Schule nicht leisten können.

Von den Schulen, die an den Fachbereich Schule und Sport Härtefälle (zur Zeit 20) gemeldet haben,  wurden bisher 2 von insgesamt 7 Fällen, die bereits seit dem Monat September 2008 Härtefälle sind, dem Jugendamt gemeldet, um eine gezielte Betreuung der betroffenen Familien zu veranlassen. In den anderen 5 Härtefällen hat der Fachbereich Schule und Sport die Schulleiter um Stellungnahme gebeten. Die dem Jugendamt gemeldeten Fälle wurden im jeweiligen Regionalteam geklärt. Dem AWO Bezirksverband Potsdam e. V. liegen bisher keine Härtefall-Meldungen von den Schulen oder dem Jugendamt vor, um eine Betreuung der Familien zu veranlassen.

 

Situation der Essenräume

 

Hinsichtlich der in der Auswertung angesprochenen Situation der Essenräume und der personellen Besetzung für die Essenausgabe ist folgendes anzumerken: In allen Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam sind Essenräume in unterschiedlicher Größe und baulichem Zustand vorhanden. Die gleichzeitige Versorgung aller Schulkinder ist an keiner Schule baulich vorgesehen, weil eine Halle z.B. für 300 Kinder keinen geeigneten Rahmen für die Mahlzeiten darstellt. Deshalb sind an vielen Schulen die Mittagspausen gestaffelt. Auch müsste der Personalschlüssel des jeweiligen Caterers deutlich erhöht werden, was eine entsprechende Preiserhöhung zur Folge hätte.

 

Die planmäßige Sanierung der Essenräume in den Schulen, die sich in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam befinden, erfolgt entsprechend dem Investitionsplan bzw. dem Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilienservice.

 

Kostenlose Schulmilch

 

Das Brandenburgische Schulgesetz legt zumindest für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft fest, dass die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Trinkmilchversorgung zu sichern ist. Die Organisation und die Umsetzung der Schulmilchversorgung liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Der Schulträger tritt nur als Dienstleister ein, wenn eine Schule Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Milchlieferanten meldet.

 

Das Angebot von subventionierter Schulmilch wird hauptsächlich von Schulen mit Primarstufenbereich genutzt. Bei den immer wieder kehrenden Bedarfsermittlungen seitens der Schulen wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Schülerinnen und Schüler ab der 4. / 5. Jahrgangsstufe keine Schulmilch trinken möchte. Milch oder Milchprodukte werden zu Hause zu sich genommen oder in der Cafeteria der Schule gekauft.

 

Die Trinkmilchversorgung für Schüler wird durch die EU subventioniert. Die Beihilfe erhalten die Unternehmen, die die Lieferung von Milch und bestimmter Milcherzeugnisse an Schülerinnen und Schüler übernehmen. Die Kosten pro Schüler belaufen sich für die Eltern jährlich auf ca. 60 € (190 Schultage x 0,33 €). In dem Preis (= Abgabepreis an die Schülerin/Schüler) sind Mehrwertsteuer und Verteilerprovision enthalten. Dem Fachbereich Schule und Sport liegen seitens der Schulen keinerlei Anfragen zu kostengünstigerer Bereitstellung der Schulmilch vor. 

 

Essen schmeckt nicht bzw. ist für den Preis nicht gut genug

 

In diesen Fällen haben die Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit, den Vertrag mit dem bestehenden Caterer zu kündigen und die neue Ausschreibung der Schulspeisung an ihrer Schule beim Fachbereich Schule und Sport anzuzeigen. Die Schulen können sich schon im Vorfeld einer neuen Ausschreibung aktiv beteiligen, in dem sie den gewünschten

 

Leistungsumfang definieren und auch Unternehmen vorschlagen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.

 

Wichtig dabei ist, dass die Herstellung der Menüs nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung durchgeführt wird, d.h. die Zubereitung muss sich nach den ernährungswissenschaftlichen und ernährungsphysiologischen Richtwerten für ein Schulessen richten. Die Schulkonferenz der jeweiligen Schule bestimmt, welches Unternehmen die Schule mit Schulspeisung versorgen soll.

 

Verfahren/ Finanzen

 

Es hat sich gezeigt, dass das Verfahren sich ohne größere Komplikationen bewährt. Die in 2008 eingestellten Mittel haben sich als ausreichend erwiesen. Im Haushalt 2009 sind den prognostizierten Bedarfen entsprechende Mittel eingestellt.

 

Fazit

 

Es ist das Ergebnis der 2. Fragebogenaktion und der für den Mai geplanten Gespräche abzuwarten, bevor weitergehende Schlussfolgerungen gezogen werden.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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