Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0264
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Berichterstattung zum Monitoring Schulessen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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01.04.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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28.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.05.2009
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der AWO Bezirksverband
Potsdam e. V. und die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin führen im
Schuljahr 2008/2009 ein Monitoring zum Schulessen in Abstimmung mit den
Fachbereichen Schule und Sport sowie dem Jugendamt durch. Im Oktober 2008 hat
der AWO Bezirksverband Potsdam eine anonyme Fragebogenaktion zum Schulessen an
den Schulen in der Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt und eine Hotline zur
anonymen Beratung der Eltern und für das Beschwerdemanagement eingerichtet.
In der Anlage 1 ist die
von der AWO vorgenommene Auswertung des ersten Fragebogens vom Oktober 2008
beigefügt. Eine Aufstellung über die Anzahl der Erklärungen über die Teilnahme
an bezuschusstem bzw. in Härtefällen kostenlosem Schulessen mit Stand vom 27.
Januar 2009 ist als Anlage 2 beigefügt. Die Schulleiter der Schulen, die an der
Fragebogenaktion im Oktober 2008 teilnahmen, wurden von der AWO über die
Ergebnisse an ihrer jeweiligen Schule informiert. Bisher haben von den Schulen
in der LHP nur 2 Schulen keine Schülerinnen und Schüler gemeldet, die ein
bezuschusstes bzw. kostenloses Schulessen in Anspruch nehmen (Schiller
Grundschule im Sternfeld und Schiller Gymnasium).
Die 2. Fragebogenaktion
der AWO hat nach den Winterferien im Februar 2009 stattgefunden. Der Fragebogen
dazu ist in der Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt. Zwischen der AWO und der
Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin wurde vereinbart, dass ab Mai 2009
an ausgewählten Schulen Experten- bzw./ Leitfadengespräche durchgeführt werden.
Der Abschlussbericht der AWO zum Monitoring soll im August 2009 vorliegen.
Im Ergebnis der Auswertung ist schwerpunktmäßig Folgendes festzuhalten:
Allgemein
Die erste
Fragebogenaktion vom Oktober 2008 kann noch nicht als repräsentativ angesehen
werden. Bei dieser Umfrage haben nur 16 % aller Potsdamer Schülerinnen und
Schüler bzw. deren Eltern einen
Fragebogen ausgefüllt. Nur 4 % davon haben erklärt, dass sie sich das
Mittagessen in der Schule nicht leisten können.
Von den Schulen, die an den Fachbereich Schule und Sport
Härtefälle (zur Zeit 20) gemeldet haben,
wurden bisher 2 von insgesamt 7 Fällen, die bereits seit dem Monat
September 2008 Härtefälle sind, dem Jugendamt gemeldet, um eine gezielte
Betreuung der betroffenen Familien zu veranlassen. In den anderen 5 Härtefällen
hat der Fachbereich Schule und Sport die Schulleiter um Stellungnahme gebeten.
Die dem Jugendamt gemeldeten Fälle wurden im jeweiligen Regionalteam geklärt.
Dem AWO Bezirksverband Potsdam e. V. liegen bisher keine Härtefall-Meldungen
von den Schulen oder dem Jugendamt vor, um eine Betreuung der Familien zu
veranlassen.
Situation der Essenräume
Hinsichtlich der in der Auswertung angesprochenen Situation
der Essenräume und der personellen Besetzung für die Essenausgabe ist folgendes
anzumerken: In allen Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam
sind Essenräume in unterschiedlicher Größe und baulichem Zustand vorhanden. Die
gleichzeitige Versorgung aller Schulkinder ist an keiner Schule baulich
vorgesehen, weil eine Halle z.B. für 300 Kinder keinen geeigneten Rahmen für
die Mahlzeiten darstellt. Deshalb sind an vielen Schulen die Mittagspausen
gestaffelt. Auch müsste der Personalschlüssel des jeweiligen Caterers deutlich
erhöht werden, was eine entsprechende Preiserhöhung zur Folge hätte.
Die planmäßige Sanierung der Essenräume in den Schulen, die
sich in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam befinden, erfolgt
entsprechend dem Investitionsplan bzw. dem Wirtschaftsplan des Kommunalen
Immobilienservice.
Kostenlose Schulmilch
Das Brandenburgische Schulgesetz legt zumindest für die
Schulen in öffentlicher Trägerschaft fest, dass die Teilnahme der Schülerinnen
und Schüler an der Trinkmilchversorgung zu sichern ist. Die Organisation und
die Umsetzung der Schulmilchversorgung liegt in der Eigenverantwortung der
Schulen. Der Schulträger tritt nur als Dienstleister ein, wenn eine Schule
Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Milchlieferanten meldet.
Das Angebot von subventionierter Schulmilch wird
hauptsächlich von Schulen mit Primarstufenbereich genutzt. Bei den immer wieder
kehrenden Bedarfsermittlungen seitens der Schulen wurde festgestellt, dass eine
Vielzahl der Schülerinnen und Schüler ab der 4. / 5. Jahrgangsstufe keine
Schulmilch trinken möchte. Milch oder Milchprodukte werden zu Hause zu sich
genommen oder in der Cafeteria der Schule gekauft.
Die Trinkmilchversorgung für Schüler wird durch die EU
subventioniert. Die Beihilfe erhalten die Unternehmen, die die Lieferung von
Milch und bestimmter Milcherzeugnisse an Schülerinnen und Schüler übernehmen.
Die Kosten pro Schüler belaufen sich für die Eltern jährlich auf ca. 60 € (190
Schultage x 0,33 €). In dem Preis (= Abgabepreis an die Schülerin/Schüler) sind
Mehrwertsteuer und Verteilerprovision enthalten. Dem Fachbereich Schule und
Sport liegen seitens der Schulen keinerlei Anfragen zu kostengünstigerer
Bereitstellung der Schulmilch vor.
Essen schmeckt nicht bzw. ist für den Preis nicht gut genug
In diesen Fällen haben die Schulen in Trägerschaft der
Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit, den Vertrag mit dem bestehenden
Caterer zu kündigen und die neue Ausschreibung der Schulspeisung an ihrer
Schule beim Fachbereich Schule und Sport anzuzeigen. Die Schulen können sich
schon im Vorfeld einer neuen Ausschreibung aktiv beteiligen, in dem sie den
gewünschten
Leistungsumfang definieren und auch Unternehmen vorschlagen,
die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.
Wichtig dabei ist, dass die Herstellung der Menüs nach den
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung durchgeführt wird, d.h.
die Zubereitung muss sich nach den ernährungswissenschaftlichen und
ernährungsphysiologischen Richtwerten für ein Schulessen richten. Die
Schulkonferenz der jeweiligen Schule bestimmt, welches Unternehmen die Schule
mit Schulspeisung versorgen soll.
Verfahren/ Finanzen
Es hat sich gezeigt, dass das Verfahren sich ohne größere Komplikationen bewährt. Die in 2008 eingestellten Mittel haben sich als ausreichend erwiesen. Im Haushalt 2009 sind den prognostizierten Bedarfen entsprechende Mittel eingestellt.
Fazit
Es ist das Ergebnis der 2. Fragebogenaktion und der für den
Mai geplanten Gespräche abzuwarten, bevor weitergehende Schlussfolgerungen
gezogen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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6,8 kB
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