Beschlussvorlage - 09/SVV/0407
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Einreicher*:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2009
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03.06.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.05.2009
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erläuterung
Begründung:
Durch die Neufassung der Brandenburgischen
Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind die Aufgaben und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes
durch die §§ 101 ff BbgKVerf neu geregelt worden. Aus diesem Grunde ist die
Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 24.
April 1995 erforderlich geworden.
Die vorgelegte Fassung der Rechnungsprüfungsordnung regelt
die rechtliche Stellung und Rahmenbedingungen des Rechnungsprüfungsamtes und
überträgt diesem über die gesetzlichen Aufgaben des § 102 Abs. 1 BbgKVerf
hinaus weitere Prüfungsaufgaben (vergl. § 3 RPO).
Gem. § 103 Abs. 2 BbgKVerf sind die Prüfungsberichte dem
Oberbürgermeister vorzulegen. Dieser gibt die Prüfungsberichte der
Stadtverordnetenversammlung bekannt. Durch § 5 Nr. 3 RPO wird diese
Vorlagepflicht auf den Rechnungsprüfungsausschuss übertragen.
Inhaltlich stellt die Neufassung der RPO heraus, dass das Rechnungsprüfungsamt die Stadtverordnetenversammlung bei ihren Entscheidungen unterstützt und der Verwaltung anbietet, diese bereits während der Planung- bzw. Leistungsphasen begleitend zu beraten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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