Beschlussvorlage - 09/SVV/0407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch die Neufassung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind die Aufgaben und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes durch die §§ 101 ff BbgKVerf neu geregelt worden. Aus diesem Grunde ist die Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 24. April 1995 erforderlich geworden.

 

Die vorgelegte Fassung der Rechnungsprüfungsordnung regelt die rechtliche Stellung und Rahmenbedingungen des Rechnungsprüfungsamtes und überträgt diesem über die gesetzlichen Aufgaben des § 102 Abs. 1 BbgKVerf hinaus weitere Prüfungsaufgaben (vergl. § 3 RPO).

 

Gem. § 103 Abs. 2 BbgKVerf sind die Prüfungsberichte dem Oberbürgermeister vorzulegen. Dieser gibt die Prüfungsberichte der Stadtverordnetenversammlung bekannt. Durch § 5 Nr. 3 RPO wird diese Vorlagepflicht auf den Rechnungsprüfungsausschuss übertragen.

 

Inhaltlich stellt die Neufassung der RPO heraus, dass das Rechnungsprüfungsamt die Stadtverordnetenversammlung bei ihren Entscheidungen unterstützt und der Verwaltung anbietet, diese bereits während der Planung- bzw. Leistungsphasen begleitend zu beraten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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