Beschlussvorlage - 09/SVV/0400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 B „Nördliche Gartenstadt“ gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs.1 BauGB wird eingeleite

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Erläuterung

                                                                                          Anlage 1

1.        Kurzeinführung

 

 

1.1 Anlass und Ziel der Planänderung

 

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 66 B „Nördliche Gartenstadt“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2006 gefasst. Die Ziele des Bebauungsplanes umfasst die Schaffung von gartenverbundenem Wohnen in Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern, um im Entwicklungsbereich Bornstedter Feld Angebote an freifinanzierten, gartenverbundenen Eigenheimen bieten zu können. Mit der entsprechenden Dimensionierung von flexibel bebaubaren Baufeldern soll bei einer sukzessiven Entwicklung den jeweiligen Anforderungen des Potsdamer Wohnungsmarktes Rechnung getragen werden. 

 

Nach der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes hat sich auf der Grundlage der Vermarktung der Flächen gezeigt, dass eine deutlich höhere Nachfrage nach Parzellen von über 500 m² besteht. Diese Grundstücksgrößen gewährleisten ausreichende Abstände zwischen den Gebäuden, so dass zusammenhängende, qualitative Freiflächen in den Blockinnenbereichen entstehen. Diese – städtebaulichen – Potenziale sind bei den Baufeldern nördlich der Fritz-Encke-Straße nicht in ausreichendem Maß gegeben. Ferner weisen die Baufelder östlich der Hermann-Mattern-Promenade aufgrund ihrer Ausrichtung eine ungünstige Orientierung auf.

Um auf der sich veränderten Nachfragesituation nach Parzellen über 500m² reagieren und  entsprechende Angebote vorhalten zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66B „Nördliche Gartenstadt“ erforderlich.

 

 

1.2  Vorgesehene Änderungen

 

Zielstellung der Änderungen ist es, die städtebaulichen Qualitäten durch differenzierte Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, zur GRZ und zur Höhe zu sichern, die öffentlichen Verkehrsflächen zugunsten von privaten Wohnbauflächen zu reduzieren und die Einbindung des erhaltenswerten, wertbestimmenden Alteichenbestandes im Nordosten in die städtebauliche Konzeption stärker zu berücksichtigen.

 

Die städtebauliche Konzeption, die dem in Kraft gesetzten B-Plan zu Grunde liegt, sieht ein orthogonales – öffentliches – Erschließungssystem vor, das nördlich der Fritz-Encke-Straße rechteckige Baufelder mit einer Schmalseite von ca. 30 – 44 m entstehen lässt, auf denen Parzellen mit einer Größe um die 400 m² angeboten werden. Südlich der Fritz-Encke-Straße befinden sich 2 Baufelder, auf denen Parzellen mit einer Größe um die 500 – 750 m² angeboten werden. (Die Vermarktung ist bis auf wenige Parzellen abgeschlossen.)

 

Östlich der Hermann-Mattern-Promenade und nördlich der Friedrich-Kunert–Straße sollen bei einer Verringerung der städtebaulichen Dichte größere Parzellenzuschnitte mit ca. 500 m² ermöglicht  werden. Dies ist auch möglich durch eine Optimierung der Erschließungssituation wodurch ca. 5000 m² öffentlicher Verkehrsfläche zukünftig als Wohnbauland genutzt werden können.

 

Die aktualisierte Konzeption (s. Anlage 2) greift die genannten Ziele auf und schafft ein differenziertes Angebot an Baufeldern für Parzellen mit unterschiedlichen Qualitäten. Dies wird insbesondere durch die Neuordnung des öffentlichen Erschließungssystems östlich der Hermann-Mattern-Promenade, die Erich-Mendelsohn-Allee als Parkrandstraße wird nördlich der Fritz-Encke-Straße ersatzlos aufgegeben, sowie die Änderung des Zuschnitts der bisher nord-süd-ausgerichteten Baufelder erreicht. So werden am direkten Rand des Volksparks attraktive Parzellen sowie größere Baufelder, die zusammenhängende, von einer Bebauung freizuhaltende gärtnerische Innenbereiche ermöglichen, geschaffen. Somit kann jetzt ein erweitertes differenziertes Angebot an Parzellen zur Verfügung gestellt werden.

 

Weiterhin ist die Verlagerung eines geplanten Kita Standortes (ca. 2.800 m²) an den östlichen Rand des Geltungsbereichs in unmittelbare Parknähe vorgesehen. Hier ist die Sicherung eines erhaltenswerten Alteichenbestandes über den Zuschnitt der überbaubaren Grundstücksflächen
geplant. In Kombination mit der Gestaltung eines kleinen Vorplatzes und der Integration des Altbaumbestandes in die Freiflächen des Kita Standortes entsteht hier eine attraktive Situation. Der Zuschnitt der überbaubaren Grundstücksflächen sichert zusätzlich die Eichen. Die aktualisierte Konzeption berücksichtigt darüber hinaus die bestehenden Wegebeziehungen aus dem Volkspark und schafft zusätzliche neue Verbindungen aus dem Quartier in den Volkspark.

 

 

1.3      Eingriffe in Natur und Landschaft

 

Die geplanten Festsetzungen ermöglichen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 10 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG). Die Eingriffe sowie deren Kompensation werden im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt. Alle durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch entsprechende Maßnahmen im Plangebiet vermieden, gemindert bzw. kompensiert.

 

 

1.4       FNP Änderung

 

In der wirksamen 4. Änderung des FNP vom 29.06.2006 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche W2 dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dieser Darstellung entwickelbar.

 

Am 02.03.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Entwurf, der vom 08.05. – 13.06.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen hat, liegt das Plangebiet innerhalb einer Wohnbaufläche W2 (GFZ 0,5-0,8). Aus dieser Darstellung kann die o.g. Bebauungsplan-Änderung  gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB entwickelt werden. 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Die Finanzierung erfolgt aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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