Anfrage - 09/SVV/0467
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 - Griebnitzsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Heuer, Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.05.2009
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Beschlussvorschlag
Am Griebnitzsee ist die paradox anmutende Situation entstanden, dass scheinbar wahlweise Elemente des Bebauungsplanes Nr. 8 gelten oder auch nicht - jeweils im Interesse einiger Anlieger und gegen artikulierte Interessen der Allgemeinheit. So wurde der Uferweg durch Anwohner gesperrt, wird in seinem Verlauf teilweise baulich beseitigt und es besteht keine durchgehende öffentliche Begehbarkeit. Hingegen können möglicherweise Stege und Bootshäuser weiterhin errichtet werden. Nach Informationen haben Anlieger den B-Plan gerichtlich angefochten.
Ich frage den
Oberbürgermeister:
Welche juristischen
Möglichkeiten bestehen, um am Griebnitzseeufer die Errichtung von Stegen und
Bootshäusern zumindest zeitlich befristet bis zur Klärung der Wirksamkeit von
Regelungen im angefochtenen B-Plan Nr. 8 „Griebnitzsee“ zu verhindern?
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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